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EuGH Urteil vom 17.03.2016 - C-40/15

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Steuerbefreiung, Versicherungsumsatz, Versicherungsmakler, Schadensregulierung

Leitsatz (amtlich)

Art. 135 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ist dahin auszulegen, dass Dienstleistungen der Schadensregulierung wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden, die von einem Dritten im Namen und für Rechnung eines Versicherungsunternehmens erbracht werden, nicht von der in dieser Vorschrift genannten Befreiung erfasst sind.

Normenkette

EGRL 112/2006 Art. 135 Abs. 1 Buchst. a

Beteiligte

Aspiro

Minister Finansów

Aspiro SA

Verfahrensgang

Naczelny Sąd Administracyjny (Polen) (Beschluss vom 19.11.2014; ABl. EU 2015, Nr. C 155/7)

Tatbestand

„Vorlage zur Vorabentscheidung ‐ Steuerrecht ‐ Mehrwertsteuer ‐ Richtlinie 2006/112/EG ‐ Art. 135 Abs. 1 Buchst. a ‐ Steuerbefreiung im Versicherungsgeschäft ‐ Begriffe ‚Versicherungsumsätze‘ und ‚[dazugehörige] Dienstleistungen, die von Versicherungsmaklern und -vertretern erbracht werden‘ ‐ Dienstleistungen der Schadensregulierung im Namen und für Rechnung eines Versicherers“

In der Rechtssache C-40/15

betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV, eingereicht vom Naczelny Sąd Administracyjny (Verwaltungsgerichtshof, Polen) mit Entscheidung vom 19. November 2014, beim Gerichtshof eingegangen am 2. Februar 2015, in dem Verfahren

Minister Finansów

gegen

Aspiro SA, vormals BRE Ubezpieczenia sp. z o. o.,

erlässt

DER GERICHTSHOF (Erste Kammer)

unter Mitwirkung der Kammerpräsidentin R. Silva de Lapuerta sowie der Richter A. Arabadjiev, J.-C. Bonichot, C. G. Fernlund (Berichterstatter) und S. Rodin,

Generalanwältin: J. Kokott,

Kanzler: K. Malacek, Verwaltungsrat,

aufgrund des schriftlichen Verfahrens und auf die mündliche Verha...

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    Steuerbefreiung, Schadensregulierung in Versicherungsfällen
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      Sachverhalt Das polnische Vorabentscheidungsersuchen betraf Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Regulierung von Schäden aus Versicherungsfällen, die von einem Versicherungsunternehmen auf einen Dritten ausgelagert und von diesem an das ...

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