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EuGH Urteil vom 15.10.2009 - C-263/08

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Richtlinie 85/337/EWG. Öffentlichkeitsbeteiligung an umweltbezogenen Entscheidungsverfahren. Recht zur Anfechtung von Entscheidungen über die Genehmigung von Projekten, bei denen mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu rechnen ist

 

Beteiligte

Djurgården-Lilla Värtans Miljöskyddsförening

Djurgården-Lilla Värtans Miljöskyddsförening

Stockholms kommun genom dess marknämnd

 

Tenor

1. Ein Projekt wie das im Ausgangsverfahren fragliche, das die Ableitung von in den Stromleitungstunnel eindringendem Wasser und die Einleitung von Wasser in den Grund oder das Gestein, um eine etwaige Grundwasserabsenkung auszugleichen, einschließlich der Errichtung und Unterhaltung von Anlagen zur Ableitung und Einleitung betrifft, fällt unabhängig von der endgültigen Bestimmung des Grundwassers und insbesondere unabhängig von einer späteren Verwendung des Grundwassers unter Nr. 10 Buchst. l des Anhangs II der Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten in der durch die Richtlinie 2003/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 geänderten Fassung.

2. Den Mitgliedern der betroffenen Öffentlichkeit im Sinne von Art. 1 Abs. 2 und Art. 10a der Richtlinie 85/337 in der durch die Richtlinie 2003/35 geänderten Fassung muss es möglich sein, die von einer der nationalen Gerichtsbarkeit eines Mitgliedstaats zugehörigen Stelle erlassene Entscheidung über den Antrag auf Genehmigung eines Projekts anzufechten, gleichviel, welche Rolle sie in dem Verfahren über den Genehmigungsantrag vor dieser Stelle durch ihre Beteiligung an und ihre Äußerung in diesem Verfahren spielen konnte.

3. Art. 10a der Richtlinie 85/337 in der durch die Richtlinie 2003/35 geänderten F...

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