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EuGH Urteil vom 15.05.2001 - C-34/99

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Warenverkauf auf Kredit durch Einzelhändler - für den Kunden kostenfreies Darlehen durch Geldinstitut

 

Leitsatz (amtlich)

Artikel 11 Teil A Absatz 1 Buchstabe a der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (ABl. L 145, S. 1) ist in dem Sinne auszulegen, dass bei einer entgeltlichen Lieferung von Gegenständen, die folgende Merkmale aufweist:

-ein Einzelhandelsverkäufer verkauft Waren zu dem angegebenen Preis, den er dem Käufer in Rechnung stellt und der sich nicht danach ändert, ob der Käufer bar oder mittels eines Kredits zahlt;

-der Erwerb der Waren wird auf Wunsch des Käufers mit Hilfe eines für ihn zinslosen Kredits finanziert, der von einer Finanzierungsgesellschaft zur Verfügung gestellt wird, bei der es sich nicht um den Verkäufer handelt;

-die Finanzierungsgesellschaft verpflichtet sich gegenüber dem Käufer, für dessen Rechnung dem Verkäufer den angegebenen und in Rechnung gestellten Verkaufspreis zu zahlen;

-in Wirklichkeit zahlt die Finanzierungsgesellschaft dem Verkäufer nach Maßgabe von Abmachungen, die sie mit diesem getroffen hat, die jedoch dem Käufer nicht bekannt sind, einen Betrag, der niedriger ist als der angegebene und in Rechnung gestellte Preis, und

-der Käufer zahlt der Finanzierungsgesellschaft einen Betrag in Höhe des angegebenen und in Rechnung gestellten Kaufpreises zurück,

die Besteuerungsgrundlage für die Mehrwertsteuer, die auf den Verkauf der Waren entfällt, der volle vom Käufer geschuldete Betrag ist.

 

Normenkette

EWGRL 388/77 Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a

 

Beteiligte

Primback

Commissioners of Customs & Excise

Primback Ltd

 

Tatbestand

Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie 77/388/EWG - Besteuerungsgrundlage - Verkauf von Waren auf Kredit durch einen Einzelhändler - Kredit, der ohne Kosten für den Kunden von einer anderen Person als dem Verkäufer gewährt wird - Zuwendung eines unter dem Kaufpreis liegenden Betrages durch die Finanzierungsgesellschaft an den Verkäufer

In der Rechtssache C-34/99

betreffend ein dem Gerichtshof nach Artikel 177 EG-Vertrag (jetzt Artikel 234 EG) vom House of Lords (Vereinigtes Königreich) in dem bei diesem anhängigen Rechtsstreit

Commissioners of Customs & Excise

gegen

Primback Ltd

vorgelegtes Ersuchen um Vorabentscheidung über die Auslegung des Artikels 11 Teil A Absatz 1 Buchstabe a der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (ABl. L 145, S. 1)

erlässt

DER GERICHTSHOF

unter Mitwirkung des Präsidenten G. C. Rodríguez Iglesias, der Kammerpräsidenten C. Gulmann, A. La Pergola und V. Skouris, der Richter D. A. O. Edward, J.-P. Puissochet, L. Sevón und R. Schintgen (Berichterstatter) sowie der Richterin N. Colneric,

Generalanwalt: S. Alber

Kanzler: H. von Holstein, Hilfskanzler

unter Berücksichtigung der schriftlichen Erklärungen

-der Primback Ltd, vertreten durch J. Fenwick, QC, und P. Cargill-Thompson, Barrister, beauftragt durch Hutchinson Mainprice & Co., Solicitors,

-der Regierung des Vereinigten Königreichs, vertreten durch R. Magrill als Bevollmächtigten, im Beistand von N. Pleming und C. Vajda, QC,

-der deutschen Regierung, vertreten durch W.-D. Plessing und C.-D. Quassowski als Bevollmächtigte,

-der irischen Regierung, vertreten durch M. A. Buckley als Bevollmächtigten, im Beistand von D. Moloney, BL,

-der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, vertreten durch E. Traversa und F. Riddy als Bevollmächtigte,

aufgrund des Sitzungsberichts,

nach Anhörung der mündlichen Ausführungen der Primback Ltd, vertreten durch J. Fenwick und P. Cargill-Thompson, der Regierung des Vereinigten Königreichs, vertreten durch R. Magrill, im Beistand von N. Pleming und C. Vajda, der irischen Regierung, vertreten durch D. Moloney, und der Kommission, vertreten durch R. Lyal als Bevollmächtigten in der Sitzung vom 28. November 2000

nach Anhörung der Schlussanträge des Generalanwalts in der Sitzung vom 18. Januar 2001,

folgendes

Urteil

1. Das House of Lords hat mit Beschluss vom 1. Februar 1999, beim Gerichtshof eingegangen am 8. Februar 1999, gemäß Artikel 177 EG-Vertrag (jetzt Artikel 234 EG) drei Fragen nach der Auslegung des Artikels 11 Teil A Absatz 1 Buchstabe a der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (ABl. L 145, S. 1, im Folgenden: Sechste Richtlinie) zur Vorabentscheidung vorgelegt.

2. Diese Fragen stellen sich in einem Rechtsstreit zwischen der Gesellschaft Primback Ltd (im Folgenden: Primback) und den Commissioners of Customs & Excise (im folgenden: Commissioners), die im Verein...

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