Entscheidungsstichwort (Thema)
Vorlage zur Vorabentscheidung. Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf. Mittelbare Diskriminierung wegen des Alters. Neu eingestellte Lehrkräfte. Einstellungsdatum. Ungünstigere Entgeltskala und Einstufung bei der Einstellung als bei bereits im Amt befindlichen Lehrkräften
Normenkette
Richtlinie 2000/78/EG Art. 2 Abs. 2 Buchst. b
Beteiligte
Minister for Education & Skills |
Minister for Public Expenditure & Reform |
Tenor
Art. 2 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf ist dahin auszulegen, dass eine Maßnahme wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende, die vorsieht, dass bei der Einstellung neuer Lehrkräfte ab einem bestimmten Zeitpunkt eine ungünstigere Entgeltskala und Einstufung zur Anwendung kommen als die, die gemäß den vor dieser Maßnahme geltenden Vorschriften bei vor diesem Zeitpunkt eingestellten Lehrkräften zur Anwendung gekommen sind, keine mittelbare Diskriminierung wegen des Alters im Sinne dieser Bestimmung darstellt.
Tatbestand
In der Rechtssache
betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV, eingereicht vom Labour Court (Arbeitsgericht, Irland) mit Entscheidung vom 23. Februar 2018, beim Gerichtshof eingegangen am 27. Februar 2018, in dem Verfahren
Tomás Horgan,
Claire Keegan
gegen
Minister for Education & Skills,
Minister for Finance,
Minister for Public Expenditure & Reform,
Ireland,
Attorney General
erlässt
DER GERICHTSHOF (Zweite Kammer)
unter Mitwirkung des Kammerpräsidenten A. Arabadjiev (Berichterstatter), des Richters E. Levits, der Richterin M. Berger sowie der Richter C. Vajda ...