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EuGH Urteil vom 12.12.2013 - C-425/12

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor. Fehlende Umsetzung in innerstaatliches Recht. Für den Staat bestehende Möglichkeit, sich gegenüber einem Konzessionär einer öffentlichen Dienstleistung auf diese Richtlinie zu berufen, wenn diese nicht in innerstaatliches Recht umgesetzt wurde

 

Normenkette

Richtlinie 93/38/EWG

 

Beteiligte

Portgás

Portgás – Sociedade de Produção e Distribuição de Gás SA

Ministério da Agricultura, do Mar, do Ambiente e do Ordenamento do Território

 

Tenor

Die Art. 4 Abs. 1, 14 Abs. 1 Buchst. c Ziff. i und 15 der Richtlinie 93/38/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 zur Koordinierung der Auftragsvergabe durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor in der durch die Richtlinie 98/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 1998 geänderten Fassung sind dahin auszulegen, dass sie einem privaten Unternehmen nicht aus dem alleinigen Grund entgegengehalten werden können, dass es Inhaber einer ausschließlichen Konzession für eine Dienstleistung im öffentlichen Interesse ist und damit in den persönlichen Anwendungsbereich dieser Richtlinie fällt, auch wenn die genannte Richtlinie noch nicht in das innerstaatliche Recht des betroffenen Mitgliedstaats umgesetzt wurde.

Ein solches Unternehmen, das kraft staatlichen Rechtsakts unter staatlicher Aufsicht eine Dienstleistung im öffentlichen Interesse zu erbringen hat und hierzu mit besonderen Rechten ausgestattet ist, die über die für die Beziehungen zwischen Privatpersonen geltenden Vorschriften hinausgehen, muss die Bestimmungen der Richtlinie 93/38 in der durch die Richtlinie 98/4 geänderten Fassung einhalten. Die Behör...

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