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EuGH Urteil vom 11.09.2014 - C-117/13

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Vorabentscheidungsersuchen. Urheberrecht und verwandte Schutzrechte. Ausnahmen und Beschränkungen. Nutzung von Werken und sonstigen Schutzgegenständen zu Zwecken der Forschung und privater Studien. Buch, das einzelnen Mitgliedern der Öffentlichkeit in einer öffentlich zugänglichen Bibliothek auf eigens hierfür eingerichteten Terminals zugänglich gemacht wird. Begriff des Werks, für das keine ‚Regelungen über Verkauf und Lizenzen’. gelten. Recht der Bibliothek, ein zu ihrem Bestand gehörendes Werk zu digitalisieren, um es auf eigens hierfür eingerichteten Terminals zugänglich zu machen. Zugänglichmachung des Werks auf eigens hierfür eingerichteten Terminals, die es ermöglichen, das Werk auf Papier auszudrucken oder auf einem USB-Stick zu speichern

Normenkette

Richtlinie 2001/29/EG Art. 5 Abs. 3 Buchst. n

Beteiligte

Eugen Ulmer

Technische Universität Darmstadt

Eugen Ulmer KG

Tenor

1. Der Begriff „Regelungen über Verkauf und Lizenzen” in Art. 5 Abs. 3 Buchst. n der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft ist in dem Sinne zu verstehen, dass der Rechtsinhaber und eine in dieser Bestimmung genannte Einrichtung, wie eine öffentlich zugängliche Bibliothek, für das betroffene Werk einen Lizenz- oder Nutzungsvertrag geschlossen haben müssen, in dem die Bedingungen für die Nutzung des Werks durch die Einrichtung festgelegt sind.

2. Art. 5 Abs. 3 Buchst. n in Verbindung mit Art. 5 Abs. 2 Buchst. c der Richtlinie 2001/29 ist dahin auszulegen, dass er es einem Mitgliedstaat nicht verwehrt, öffentlich zugänglichen Bibliotheken, die unter diese Bestimmungen fallen, das Recht einzuräumen, in ihren Sa...

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BGH I ZR 69/11
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  Leitsatz (amtlich) Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung von Art. 5 Abs. 3 Buchst. n der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22.5.2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der ...

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