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EuGH Urteil vom 07.06.2012 - C-106/11

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Soziale Sicherheit der Wandererwerbstätigen. Anzuwendende Rechtsvorschriften. Arbeitnehmer niederländischer Staatsangehörigkeit, der an Bord von Baggerschiffen, die außerhalb des Hoheitsgebiets der Union unter niederländischer Flagge fahren, für einen in den Niederlanden ansässigen Arbeitgeber tätig ist. Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats. Zugehörigkeit zum niederländischen System der sozialen Sicherheit

 

Beteiligte

Bakker

M. J. Bakker

Minister van Financiën

 

Tenor

Art. 13 Abs. 2 Buchst. c der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, in der durch die Verordnung (EG) Nr. 118/97 des Rates vom 2. Dezember 1996 geänderten und aktualisierten Fassung, geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 307/1999 des Rates vom 8. Februar 1999, ist dahin auszulegen, dass er einer gesetzlichen Maßnahme eines Mitgliedstaats entgegensteht, die eine in einer Situation wie derjenigen des Klägers des Ausgangsverfahrens befindliche Person, die die Staatsangehörigkeit dieses Mitgliedstaats hat, aber nicht in diesem wohnt, auf einem Baggerschiff beschäftigt ist, das unter der Flagge dieses Mitgliedstaats fährt, und ihre Tätigkeiten außerhalb des Hoheitsgebiets der Europäischen Union verrichtet, vom Anschluss an das System der sozialen Sicherheit dieses Mitgliedstaats ausschließt.

 

Tatbestand

In der Rechtssache

betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV, eingereicht vom Hoge Raad der Nederlanden (Niederlande) mit Entscheidung vom 11. Februar 2011, beim Gerichtshof eingegangen am 3. März 2011, in dem Verfahren

M. J. Bakker

gegen

Minister van Financiën

erlässt

DER GE...

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