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EuGH Urteil vom 07.04.2022 - C-385/20

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Vorlage zur Vorabentscheidung. Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen. Effektivitätsgrundsatz. Äquivalenzgrundsatz. Gerichtliches Verfahren zur Feststellung der Missbräuchlichkeit einer Vertragsklausel. Befugnis des nationalen Gerichts zur Prüfung von Amts wegen. Nationales Kostenfestsetzungsverfahren. Erstattungsfähige Kosten für Anwaltshonorare

 

Normenkette

Richtlinie 93/13/EWG

 

Beteiligte

Caixabank

EL

TP

Caixabank SA

 

Tenor

1. Art. 6 Abs. 1 und Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen sind unter Berücksichtigung des Effektivitätsgrundsatzes dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung nicht entgegenstehen, die im Rahmen der Kostenfestsetzung im Zusammenhang mit einer Klage wegen Missbräuchlichkeit einer Vertragsklausel eine Obergrenze für die Anwaltshonorare vorsieht, für die der in der Sache obsiegende Verbraucher von dem zur Kostentragung verurteilten Gewerbetreibenden Erstattung verlangen kann, sofern diese Obergrenze es dem Verbraucher ermöglicht, insoweit die Erstattung eines Betrags zu erhalten, der angemessen und verhältnismäßig zu den Kosten ist, die er objektiv für die Erhebung einer solchen Klage aufwenden musste.

2. Art. 6 Abs. 1 und Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 93/13 sind unter Berücksichtigung des Effektivitätsgrundsatzes dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung nicht entgegenstehen, nach der der Streitwert, der die Grundlage für die Berechnung der dem im Rahmen einer Klage wegen einer missbräuchlichen Vertragsklausel obsiegenden Verbraucher zu erstattenden Kosten bildet, in der Klageschrift festgelegt werden muss, oder, wenn dies nicht der Fall ist, durch diese Regelung festgelegt wird, ohne dass dieser Wert später geänder...

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