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EuGH Urteil vom 06.10.2015 - C-203/14

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Vorlage zur Vorabentscheidung. Zuständigkeit des Gerichtshofs. Gerichtseigenschaft der vorlegenden Einrichtung. Unabhängigkeit – Obligatorische Gerichtsbarkeit. Nachprüfungsstellen. Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge. Begriff ‚öffentliche Einrichtung’. Öffentliche Stellen – Einbeziehung

 

Normenkette

AEUV Art. 267; Richtlinie 2004/18/EG Art. 1 Abs. 8, Art. 1 Abs. Art. 52; Richtlinie 89/665/EWG Art. 2

 

Beteiligte

Consorci Sanitari del Maresme

Consorci Sanitari del Maresme

Corporació de Salut del Maresme i la Selva

 

Tenor

1. Art. 1 Abs. 8 der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge ist dahin auszulegen, dass der Begriff „Wirtschaftsteilnehmer” in Unterabs. 2 dieser Bestimmung auch öffentliche Stellen erfasst, die sich somit an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen können, wenn und soweit sie berechtigt sind, auf einem Markt Leistungen gegen Entgelt anzubieten.

2. Art. 52 der Richtlinie 2004/18 ist dahin auszulegen, dass er zwar bestimmte Erfordernisse hinsichtlich der Festlegung der Bedingungen für die Eintragung der Wirtschaftsteilnehmer in die nationalen amtlichen Verzeichnisse und für die Zertifizierung enthält, doch die Bedingungen für die Eintragung dieser Wirtschaftsteilnehmer in die nationalen amtlichen Verzeichnisse oder für ihre Zulassung zur Zertifizierung sowie die insoweit bestehenden Rechte und Pflichten der öffentlichen Einrichtungen nicht abschließend festlegt. Die Richtlinie 2004/18 ist jedenfalls dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung entgegensteht, nach der einerseits nationale öffentliche Stellen, die berechtigt sind, die in der betreffenden Auftrags...

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