Entscheidungsstichwort (Thema)
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats. Richtlinie 93/38/EWG. Öffentliche Aufträge im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor. Elektrifizierungs- und Straßenbeleuchtungsarbeiten im Departement Vendée. Begriff Bauwerk
Beteiligte
Kommission / Frankreich
Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Französische Republik
Tenor
1. Die Französische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Artikeln 4 Absatz 2, 14 Absätze 1, 10 und 13, 21 Absätze 1 und 5, 24 Absätze 1 und 2 und 25 Absatz 5 der Richtlinie 93/38/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 zur Koordinierung der Auftragsvergabe durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor verstoßen, dass die französischen Stellen, die für das im Dezember 1994 im Departement Vendée eingeleitete Verfahren zur Vergabe des Elektrifizierungsauftrags zuständig waren,
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dieses Bauwerk aufgeteilt haben,
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nicht für alle Aufträge zu diesem Bauwerk, die den Schwellenwert nach Artikel 14 Absatz 10 Unterabsatz 2 Satz 3 der Richtlinie 93/38 überstiegen, sondern nur für sechs von ihnen eine Aufforderung zurTeilnahme am Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht haben,
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hinsichtlich der sechs im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlichten Aufforderungen zur Teilnahme am Wettbewerb nicht alle in Anhang XII der Richtlinie 93/38 vorgesehenen Angaben übermittelt haben,
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der Kommission nicht die erforderlichen Informationen über die Vergabe sämtlicher Aufträge zu diesem Bauwerk, die den Schwellenwert nach Artikel 14 Absatz 10 Unterabsatz 2 Satz 3 der Richtlinie 93/38 überstiegen, erteilt haben.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Die Kommission der Europäischen Gemeinsc...