Entscheidungsstichwort (Thema)
Rechtsmittel. Restriktive Maßnahmen gegen die Islamische Republik Iran zur Verhinderung der nuklearen Proliferation. Einfrieren von Geldern. Beschränkung von Geldtransfers. Hilfe für gelistete Organisationen bei der Umgehung restriktiver Maßnahmen oder beim Verstoß gegen diese Maßnahmen
Beteiligte
Europäisch-Iranische Handelsbank / Rat |
Rat der Europäischen Union |
Europäisch-Iranische Handelsbank AG |
Tenor
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2. Die Europäisch-Iranische Handelsbank AG trägt neben ihren eigenen Kosten die dem Rat der Europäischen Union entstandenen Kosten.
Tatbestand
In der Rechtssache
betreffend ein Rechtsmittel nach Art. 56 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union, eingelegt am 19. November 2013,
Europäisch-Iranische Handelsbank AG mit Sitz in Hamburg (Deutschland), Prozessbevollmächtigte: S. Jeffrey, S. Ashley und A. Irvine, Solicitors, Rechtsanwalt H. Hohmann, D. Wyatt, QC, und R. Blakeley, Barrister,
Rechtsmittelführerin,
andere Parteien des Verfahrens:
Rat der Europäischen Union, vertreten durch F. Naert und M. Bishop als Bevollmächtigte,
Beklagter im ersten Rechtszug,
Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland, vertreten durch V. Kaye als Bevollmächtigte im Beistand von R. Palmer, Barrister,
Europäische Kommission,
Streithelfer im ersten Rechtszug,
erlässt
DER GERICHTSHOF (Fünfte Kammer)
unter Mitwirkung des Kammerpräsidenten T. von Danwitz sowie der Richter C. Vajda, A. Rosas (Berichterstatter), E. Juhász und D. Šváby,
Generalanwalt: P. Mengozzi,
Kanzler: A. Calot Escobar,
aufgrund des schriftlichen Verfahrens,
nach Anhörung der Schlussanträge des Generalanwalts in der Sitzung vom 12. November 2014
folgendes
Urteil
Entscheidungsgründe
Rz. 1
Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Europäisch-Iranische Handelsbank AG (im...