Entscheidungsstichwort (Thema)
Keine Vorsteuerberichtigung bei steuerpflichtigem Verkauf nichtunternehmerisch erworbener Wirtschaftsgüter
Leitsatz (amtlich)
Eine Einrichtung des öffentlichen Rechts, die im Rahmen der öffentlichen Gewalt im Sinne von Artikel 4 Absatz 5 Unterabsatz 1 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern ‐ Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage und infolgedessen als Nichtsteuerpflichtiger Investitionsgüter erwirbt und diese später als Steuerpflichtiger veräußert, hat im Rahmen dieses Verkaufs kein Recht auf Berichtigung nach Artikel 20 dieser Richtlinie, um die beim Erwerb dieser Güter entrichtete Mehrwertsteuer in Abzug zu bringen.
Normenkette
EWGRL 388/77 Art. 4 Abs. 5, Art. 20
Beteiligte
Waterschap Zeeuws Vlaanderen |
Waterschap Zeeuws Vlaanderen |
Staatssecretaris van Financiën |
Verfahrensgang
Hoge Raad (Niederlande) (Entscheidung vom 18.10.2002) |
Tatbestand
„Mehrwertsteuer ‐ Investitionsgüter, die von einer Einrichtung des öffentlichen Rechts erworben wurden ‐ Öffentliche Gewalt ‐ Als Steuerpflichtiger erbrachte Leistungen und als Nichtsteuerpflichtiger erbrachte Leistungen ‐ Recht auf Vorsteuerabzug und Berichtigung“
In der Rechtssache C-378/02
betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen nach Artikel 234 EG, eingereicht vom Hoge Raad (Niederlande) mit Entscheidung vom 18. Oktober 2002, beim Gerichtshof eingegangen am 21. Oktober 2002, in dem Verfahren
Waterschap Zeeuws Vlaanderen
gegen
Staatssecretaris van Financiën
erlässt
DER GERICHTSHOF (Dritte Kammer)
unter Mitwirkung des Kammerpräsidenten A. Rosas sowie der Richter J.-P. Puissochet, S. von Bahr (Berichterstatter), J. Malenovský und U. Lõhmus,
Generalanwalt: F. ...