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BSG Urteil vom 27.07.1989 - 11/7 RAr 71/87

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Kapitalanteil 47% - Für Arbeitgeberfunktion ist in Zweifelsfällen die vertragliche Gestaltung maßgebend

 

Leitsatz (redaktionell)

Bei der beitragsrechtlichen Beurteilung der Gesellschafter-Geschäftsführer steht in Zweifelsfällen die vertragliche Ausgestaltung des Dienstverhältnisses im Vordergrund, die allerdings zurücktritt, wenn die tatsächlichen Verhältnisse entscheidend davon abweichen. Auch wenn der Kapitalanteil des Gesellschafter- Geschäftsführers nur 47 % beträgt, kann er ggf. Arbeitgeberfunktion ausüben. Es besteht kein Anlaß, von der im Schrifttum und Rechtsprechung vertretenen Ansicht abzuweichen, nach der weder die fehlerhafte Entrichtung von Beiträgen noch die widerspruchslose Entgegennahme der Beiträge durch die Einzugsstelle den Anspruch auf Versicherungsleistungen aus der Arbeitslosenversicherung begründet. Eine Bindung der Bundesanstalt für Arbeit an die Entscheidung der Einzugsstelle könnte nur eintreten, wenn sie die Beitragspflicht durch Verwaltungsakt festgestellt und dieser der BA eröffnet worden wäre. Es genügt nicht, daß die BA die Existenz eines Feststellungsbescheides erkennen konnte.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI714249

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