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Brandenburgisches OLG Urteil vom 27.08.2014 - 11 U 45/14

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Verfahrensgang

LG Neuruppin (Urteil vom 27.11.2013; Aktenzeichen 1 O 298/12)

 

Tenor

Die Berufung der Antragstellerin gegen das Urteil des LG Neuruppin vom 27.11.2013 - 1 O 98/12, wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Streitwert: 10.631 EUR

 

Gründe

I. Die Parteien streiten um die Aufhebung einer einstweiligen Verfügung über die Vormerkung für eine Bauhandwerker-Sicherungshypothek.

Die Antragstellerin erwirkte die einstweilige Verfügung des AG Perleberg vom 31.5.2012 über die Eintragung einer Vormerkung für eine Sicherungshypothek zu Lasten von Grundstücken der Beklagten. Die Sicherungshypothek sollte der Sicherung eines Architektenhonoraranspruchs der Antragstellerin i.H.v. 31.892 EUR dienen. Die Vormerkung wurde am 9.7.2012 im Grundbuch eingetragen.

Mit Beschluss des LG Neuruppin vom 23.1.2013 wurde der Antragstellerin gem. § 926 Abs. 1 ZPO eine Frist zur Klageerhebung binnen eines Monats gesetzt.

Die Antragstellerin erhob beim LG Neuruppin Zahlungsklage.

Die Antragsgegnerin hat die Aufhebung des Beschlusses des AG Perleberg mit der Begründung verlangt, dass die Antragstellerin innerhalb der gesetzten Frist keine Klage auf Eintragung einer Sicherungshypothek erhoben habe. Erstinstanzlich hat sie beantragt, die einstweilige Verfügung des AG Perleberg vom 31.5.2012 - 11 C 108/12 - aufzuheben.

Die Antragstellerin hat beantragt, den Antrag zurückzuweisen.

Die Antragstellerin vertritt die Auffassung, die Erhebung der Zahlungsklage sei für die Zwecke des § 926 ZPO ausreichend.

Das LG hat die einstweilige Verfügung des AG aufgehoben und zur Begründung ausgeführt, dass die Erhebung einer Zahlungsklage nicht ausreichend sei. Der Streitgegenstand der Zahlungs...

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OLG Celle 16 W 33/03
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  Leitsatz (amtlich) Hauptsacheklage i.S.d. § 926 ZPO ist bei einer einstweiligen Verfügung auf Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruches auf Einräumung einer Sicherungshypothek nach § 648 BGB allein die Klage auf Einräumung der ...

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