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Brandenburgisches OLG Beschluss vom 07.02.2023 - 6 U 116/22

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Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 27. Oktober 2022 verkündete Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder), Az.:13 O 36/22, wird als unzulässig verworfen.

Der Antrag des Klägers auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 101.992,65 EUR festgesetzt.

 

Gründe

I. Der Kläger nimmt die Beklagten auf Schadensersatz im Zusammenhang mit dem sog. Diesel-Abgasskandal in Anspruch.

Der Kläger hatte im Jahr 2019 von dem Beklagten zu 3) ein von dessen Streithelferin auf Basis eines Fahrzeugs FIAT Ducato hergestelltes Fahrzeug Lajka Kreos 5009 zu einem Kaufpreis von 92.800 EUR erworben. Das Fahrzeug ist mit einem Motor 2,3 JTD Multijet 180 Euro 6 ausgestattet. Nach Angaben des Klägers ist die Beklagte zu 1) verantwortliche Herstellerin des Fahrzeugs und die Beklagte zu 2) ihre produzierende Tochter.

Der Kläger hat diverse Mängel geltend gemacht. Er behauptet, das Fahrzeug verfüge über unzulässige Abschalteinrichtungen, u.a. eine Prüfstandserkennungssoftware und ein sog. Thermofenster. Deshalb stoße das Fahrzeug im Straßenbetrieb wesentlich höhere Emissionen aus, als die Typengenehmigung ausweise.

Der Kläger hat zuletzt beantragt:

1. die Beklagten zu verurteilen, als Gesamtschuldner an den Kläger 92.800 EUR unter Anrechnung eines Vorteilsausgleichs auf Basis von 12.476 gefahrenen km nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20.03.2019 betreffend des Fahrzeugs Lajka Kreos 5009 (Fiat Ducato), Fahrzeugidentifikationsnummer ZFA ... zu zahlen;

2. die Beklagten zu verurteilen, als Gesamtschuldner an den Kläger nutzlose Aufwendungen im Hinblick auf das unter 1. genannte Fahrzeug in Höhe von ...

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