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BGH Urteil vom 26.04.1989 - IVb ZR 48/88

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Zulässigkeit eines Teilurteils über den Zugewinnausgleichsanspruch. Beweisverfahren für die Bewertung des Endvermögens

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Zur Zulässigkeit des Teilurteils über einen Anspruch auf Zugewinnausgleich.

2. Einseitige Wertangaben, denen der Prozeßgegner nur unsubstantiiert entgegengetreten ist, kann das Gericht nur dann ohne Zuziehung eines Sachverständigen seiner Entscheidung zugrundelegen, wenn es für die Beurteilung der auftauchenden Spezialfragen genügend eigene Sachkunde besitzt (hier: Bewertung des Endvermögens beim Zugewinnausgleich).

 

Orientierungssatz

Das Teilurteil über den bezifferten Zahlungsanspruch ist unzulässig, wenn der Anspruch auf Zugewinnausgleich teilweise mit einer bezifferten Zahlungsklage, teilweise mit einer Stufenklage geltend gemacht wird und nicht auszuschließen ist, daß das Anfangs- und Endvermögen im Schlußurteil anders bewertet werden als im Teilurteil.

 

Normenkette

ZPO § 301 Abs. 1, § 286

 

Verfahrensgang

OLG Stuttgart (Entscheidung vom 10.05.1988; Aktenzeichen 18 UF 111/87 ZA)

AG Reutlingen (Entscheidung vom 17.02.1987; Aktenzeichen 2 F 607/86)

 

Fundstellen

Haufe-Index 537926

BGHZ 107, 236

NJW 1989, 2821

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