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BGH Urteil vom 16.03.1988 - VIII ZR 184/87

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Anspruchsverjährung im Mietrecht bei Umwandlung des Wiederherstellungsanspruchs in Schadensersatzanspruch in Geld

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Ein vertraglich begründeter Hauptleistungsanspruch des Vermieters auf Wiederherstellung des früheren Zustandes der Mietsache kann sich nicht mehr nach BGB § 326 in einen Schadensersatzanspruch umwandeln, wenn er bereits vor dem Zeitpunkt, in dem die Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung erfolgt oder entbehrlich wird, verjährt war.

2. Eine vor Ablauf der Verjährung und vor der Umwandlung erfolgte gerichtliche Geltendmachung des Schadensersatzanspruches führt nicht zur Unterbrechung der Verjährung.

 

Normenkette

BGB § 209 Abs. 1, 2 Nr. 1, § 326 Abs. 1 S. 1, §§ 556, 558

 

Verfahrensgang

OLG Düsseldorf (Entscheidung vom 27.05.1987; Aktenzeichen 15 U 191/86)

LG Wuppertal (Entscheidung vom 21.08.1986; Aktenzeichen 17 O 469/85)

 

Fundstellen

Haufe-Index 538020

BGHZ, 6

NJW 1988, 1778

JZ 1988, 759

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