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BGH Urteil vom 08.04.1963 - VIII ZR 219/61

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Neuvermietung bei Fehlen einer Nachfolgeklausel

 

Leitsatz (redaktionell)

Der Vermieter einer unter Mieterschutz stehenden preisgebundenen Wohnung ist beim Fehlen einer entsprechenden vertraglichen Vereinbarung in der Regel nicht verpflichtet, einen neuen Mietvertrag nur mit einem ihm vom ausziehenden Mieter vorgeschlagenen Nachfolger abzuschließen, der bereit ist, dem bisherigen Mieter eine preisrechtlich zulässige Abstandszahlung zu leisten.

 

Normenkette

MietSchG §§ 29-30; BMietG 1 § 29; BGB § 242

 

Fundstellen

Haufe-Index 538036

NJW 1963, 1299

JR 1963, 342

MDR 1963, 586

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