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BGH Urteil vom 04.11.1991 - II ZR 26/91

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Nichteheliche Lebensgemeinschaft: Indizien für eine gemeinschaftliche Wertschöpfung bei formal-dinglicher Zuordnung zu einem Lebenspartner

 

Leitsatz (redaktionell)

Zur Frage, wie nach Auflösung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft wesentliche Beiträge eines Partners zu behandeln sind, mit denen ein Vermögenswert von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung (hier: Eigentumswohnung) geschaffen wurde, dessen Alleininhaber der andere Partner ist (Ergänzung BGH, 1980-03-24, II ZR 191/79, BGHZ 77, 55, 57).

 

Orientierungssatz

Die Position des Alleineigentümers kann nicht in jedem Falle als ausschlaggebendes Indiz gegen eine gemeinschaftliche Wertschöpfung angesehen werden. Zumindest bei erheblichen Vermögenswerten können wesentliche Beiträge des Partners, der nicht (Mit-)Eigentümer ist, für eine gewollte gemeinschaftliche Wertschöpfung sprechen (Fortführung BGH, 1983-05-02, II ZR 148/82).

 

Normenkette

BGB §§ 516, 705

 

Verfahrensgang

OLG Frankfurt am Main (Urteil vom 11.12.1990; Aktenzeichen 8 U 161/89)

LG Gießen (Entscheidung vom 02.06.1989; Aktenzeichen 3 O 582/88)

 

Fundstellen

NJW 1992, 906

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