Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

BGH Beschluss vom 04.02.1999 - IX ZB 89/98

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des 5. Zivilsenats – Entschädigungssenat – des Oberlandesgerichts Koblenz vom 30. April 1998 wird zurückgewiesen.

Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Klägerin auferlegt.

 

Gründe

Ein gesetzlicher Grund für die Zulassung der Revision liegt nicht vor (§ 219 Abs. 2 BEG). Insbesondere weicht das Berufungsurteil nicht von einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs ab. Vielmehr entspricht es der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß § 35 Abs. 2 BEG auch zu Ungunsten des Rentenberechtigten anzuwenden ist (vgl. BGH, Urt. v. 1. Dezember 1994 - IX ZR 63/94, LM § 35 BEG 1956 Nr. 34 Bl. 2; v. 20. November 1997 - IX ZR 110/97, LM § 35 BEG 1956 Nr. 36 a.E.). Die Klägerin zieht nicht in Zweifel, daß die Voraussetzungen dieser Norm für eine Heraufsetzung der Rente bei einer verfolgungsbedingten Minderung der Erwerbsfähigkeit von jetzt 40 % nicht erfüllt sind. Sie meint lediglich, der Grad der allgemeinen Minderung der Erwerbsfähigkeit von 80 % sei entsprechend § 15 a Abs. 1 Nr. 2 der 2. DV-BEG zusätzlich mit 5 Prozentpunkten bei der Bemessung der verfolgungsbedingten Minderung der Erwerbsfähigkeit zu berücksichtigen. Dem ist nicht zu folgen. Die genannte Vorschrift setzt voraus, daß die Rente in einem Hundertsatz des Diensteinkommens eines mit dem Verfolgten nach seiner wirtschaftlichen Stellung vergleichbaren Bundesbeamten einer Besoldungsgruppe mit aufsteigenden Gehältern festgesetzt ist (vgl. § 31 Abs. 3 BEG). Auf eine Mindestrente – wie sie hier durch Vergleich vereinbart wurde – ist diese Vorschrift nach ihrem eindeutigen Wortlaut nicht anzuwenden. Der Grad der allgemeinen Minderung der Erwerbsfähigkeit ist bei der Festsetzung der Höhe der verfolgungsbedingten Minderung der Erwerbsfähigkeit nach §§ 33, 34 BEG lediglich im Rahmen der erforderlichen Gesamtschau (vgl. BGH, Urt. v. 18. Januar 1973 - IX ZR 75/70, LM § 33 BEG 1956 Nr. 12) zu berücksichtigen. Dies ist hier ausweislich Bl. 7 des von der Klägerin als zutreffend angesehenen Gutachtens des Sachverständigen Prof. Dr. S. vom 19. März 1997 geschehen. Um eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung, die eine Zulassung der Revision zu veranlassen vermöchte, handelt es sich insoweit nicht.

 

Unterschriften

Paulusch, Kreft, Stodolkowitz, Kirchhof, Fischer

 

Fundstellen

Dokument-Index HI539236

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Krypto-Asset-Compliance
Krypto-Asset-Compliance
Bild: Haufe Shop

Nationale und EU-weite Regulierung von Kryptowerten: Überblick zu kapitalmarkt- und bankaufsichtsrechtliche Fragen, Datenschutz, Tax- und Accounting-Compliance, Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Verstößen gegen Finanzsanktionen​.​


BGH IX ZB 47/99
BGH IX ZB 47/99

  Tenor Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des 5. Zivilsenats – Entschädigungssenat – des Oberlandesgerichts Koblenz vom 11. März 1999 wird zurückgewiesen. Die außergerichtlichen Kosten des ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren