Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

BFH Urteil vom 29.09.1987 - IX R 83/83 (NV)

Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Vorgreiflichkeit des Feststellungsverfahrens

 

Leitsatz (NV)

Ist zweifelhaft, ob einkommensteuerpflichtige Einkünfte mehreren Personen zuzurechnen sind, so ist eine gesonderte und einheitliche Feststellung gemäß § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a, § 179 Abs. 2 Satz 2 der Abgabenordnung (AO 1977) erforderlich.

 

Normenkette

AO 1977 § 179 Abs. 2 S. 2, § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a

 

Verfahrensgang

FG Köln

 

Tatbestand

Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute, die für den Veranlagungszeitraum 1974 zur Einkommensteuer zusammenveranlagt wurden. In ihrer Einkommensteuererklärung für 1974 machten die Kläger bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung einen Werbungskostenüberschuß in Höhe von 9 517 DM für ein bebautes Fabrikgrundstück geltend, das dem Kläger durch notariellen Schenkungsvertrag vom 28. Dezember 1973 von seiner Tante (T) ,,unter der Auflage, einen Nießbrauch zu bestellen", übertragen worden war und das diese durch notariellen Vertrag vom 20. Dezember 1973 erworben und hierfür die Grunderwerbsteuerbefreiung nach dem Gesetz über Grunderwerbsteuerbefreiung bei Maßnahmen zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur (GrEStStrukturG NW) vom 24. November 1969 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen - GVBl NW - 1969, 878, BStBl I 1970, 136) beantragt hatte. In dem Werbungskostenüberschuß sind Absetzungen für Abnutzung (AfA) von 26 600 DM auf der Grundlage der Anschaffungskosten der T für das Grundstück enthalten.

Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt - FA -) berücksichtigte im geänderten Einkommensteuerbescheid für 1974 vom 28. Juli 1977 den erklärten Werbungskostenüberschuß antragsgemäß.

Im Klageverfahren, in dem zunächst über die Zulässigkeit der Änderung des ursprünglichen Einkommensteuerbescheides gestritten worden war, begehrten die Kläger den Abzug weiterer AfA in Höhe von 1 516 DM mit der Begründung, daß von der T durch Grunderwerbsteuerbescheid vom 24. Juli 1978 weitere Grunderwerbsteuer in Höhe von 57 925 DM nachgefordert worden sei, weil der steuerbegünstigte Zweck nach dem GrEStStrukturG NW nicht erfüllt worden sei. Auf das Gebäude entfalle ein Betrag von 37 908 DM, der jährlich ebenfalls mit 4 v.H. abzuschreiben sei. Dies gelte bereits für 1974, da die nacherhobene Grunderwerbsteuer Ende 1973 entstanden und demgemäß in die AfA-Bemessungsgrundlage für den Veranlagungszeitraum 1974 einzubeziehen sei.

Das Finanzgericht (FG) teilte diese Ansicht nicht und wies die Klage ab. Es war der Ansicht, die nacherhobene Grunderwerbsteuer dürfe sich ertragsteuerrechtlich in Form von AfA von den nachträglichen Anschaffungskosten erst von dem Zeitpunkt an auswirken, in dem die Kosten auch tatsächlich aufgewendet worden seien, also erst 1978.

Mit der vom Bundesfinanzhof zugelassenen Revision rügen die Kläger, das FG habe zu Unrecht die bereits im Veranlagungszeitraum 1974 zu berücksichtigenden Anschaffungskosten, soweit diese auf der nacherhobenen Grunderwerbsteuer beruhten, nicht in die AfA-Bemessungsgrundlage einbezogen.

Die Kläger beantragen, die Einkommensteuer 1974 auf der Grundlage eines zu versteuernden Einkommens von 71 696 DM festzusetzen.

Das FA beantragt, die Revision zurückzuweisen.

 

Entscheidungsgründe

Die Revision der Kläger ist begründet. Sie führt zur Aufhebung der Vorentscheidung und zur Zurückverweisung der Sache an das FG zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung (§ 126 Abs. 3 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung - FGO -).

Nach der dem angefochtenen Einkommensteuerbescheid 1974 zugrundeliegenden Einkommensteuererklärung ist das Grundstück, hinsichtlich dessen die Höhe der Einkünfte streitig ist, unter der Auflage, einen Nießbrauch zu bestellen, von der Tante des Klägers auf den Kläger übertragen worden. Das Grundstück wurde nach der Schenkungsurkunde unter Nießbrauchsvorbehalt zugunsten der Schenkerin und unter Einräumung eines Nießbrauchs an die Schwestern der Schenkerin als Gesamtberechtigte mit der Maßgabe übertragen, daß das Nießbrauchsrecht erst mit dem Tode des längstlebenden Nießbrauchsberechtigten erlöschen solle. Diese Umstände legen die Vermutung nahe, daß an den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung mehrere Personen beteiligt sind. Ist zweifelhaft, ob einkommensteuerpflichtige Einkünfte mehreren Personen zuzurechnen sind, so ist eine gesonderte und einheitliche Feststellung gemäß § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a, § 179 Abs. 2 Satz 2 der Abgabenordnung (AO 1977) erforderlich. Der Senat verweist zur Vermeidung von Wiederholungen auf sein Urteil vom 12. November 1985 IX R 85/82 (BFHE 145, 308, BStBl II 1986, 239).

Die Vorentscheidung, die die Vorgreiflichkeit eines Feststellungsverfahrens übersehen hat, war aufzuheben. Die Sache geht an das FG zurück, das sein Verfahren nach § 74 FGO aussetzen und den Abschluß eines Verfahrens der gesonderten Feststellung abwarten muß.

 

Fundstellen

Haufe-Index 415350

BFH/NV 1988, 205

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Produktempfehlung
haufe-product

    Meistgelesene Beiträge
    • Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB ... / 2 Inhalte des Konzernanhangs (Abs. 1 Sätze 1 und 2)
      1
    • Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen / §§ 21 - 30 Teil 3 Denkmalbehörden, Denkmalfachämter und Verfahren
      1
    • Frotscher/Geurts, EStG § 18 Selbständige Arbeit / 11.1.1 Betriebseinnahmen
      1
    • Frotscher/Geurts, EStG § 5 Gewinn bei Kaufleuten und bei ... / 4.1 Allgemeines
      1
    • Geschenke / 5 Wertbestimmung
      1
    • IFRS 01 - Erstmalige Anwendung der International Financi ... / [IAS 1]
      1
    • Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 21 Besondere Vorschrift ... / 11.3 Rechtsbehelfsverfahren
      1
    • Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 4 Nr. 20 [Theater, Orch ... / 2.2 Andere Unternehmer
      1
    • Verhaltenskodex: Wichtiges Element für das Compliance-Ma ... / 2 Beteiligungsrechte des Betriebsrats
      1
    Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop

    Produktempfehlung


    Zum Thema Finance
    Vorschriften sicher umsetzen: Rechnungslegung nach HGB und IFRS
    Rechnungslegung nach HGB und IFRS
    Bild: Haufe Shop

    Dieser Praxiskommentar bietet Ihnen einen unmittelbaren Detailvergleich beider Rechnungslegungssysteme. So werden Unterschiede und Gemeinsamkeiten transparent. Zahlreiche Beispiele, Hinweise und Checklisten erleichtern die korrekte Anwendung.


    Abgabenordnung / § 179 Feststellung von Besteuerungsgrundlagen
    Abgabenordnung / § 179 Feststellung von Besteuerungsgrundlagen

      (1) Abweichend von § 157 Absatz 2 werden die Besteuerungsgrundlagen durch Feststellungsbescheid gesondert festgestellt, soweit dies in diesem Gesetz oder sonst in den Steuergesetzen bestimmt ist.  (2) 1Ein Feststellungsbescheid richtet sich gegen den ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Finance
    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
    Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Buchführung Software und Bücher Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren