Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

BFH Urteil vom 21.06.1994 - IX R 24/92 (NV)

Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

AfA bei erfolgsneutraler Entnahme mit anschließender Vermietung eines bisher zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehörenden Wohngebäudes

 

Leitsatz (NV)

Bei einer eigengenutzten, bisher einem Betriebsvermögen zugehörigen Wohnung, die kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung als entnommen gilt und bei der der Entnahmegewinn außer Ansatz bleibt, sind, wenn die Wohnung anschließend zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung eingesetzt wird, die weiteren AfA nicht nach dem Teilwert der Wohnung im Zeitpunkt der Entnahme, sondern nach den ursprünglichen Anschaffungs- und Herstellungskosten zu bemessen (Anschluß an BFH-Urteil vom 3. Mai 1994 IX R 59/92, BFHE 174, 422, BStBl II 1994, 749).

 

Normenkette

EStG § 7 Abs. 4, § 52 Abs. 15

 

Verfahrensgang

Niedersächsisches FG

 

Tatbestand

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist die alleinige Rechtsnachfolgerin ihres im April 1987 verstorbenen Ehemanns (zukünftig Erblasser), mit dem sie zur Einkommensteuer zusammen veranlagt worden ist. Zum 31. Dezember 1986 hat der Erblasser die eigengenutzte, zum land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen gehörende Wohnung (Wohngebäude) gemäß § 52 Abs. 15 Sätze 6 und 7 des Einkommensteuergesetzes i. d. F. des Wohneigentumsförderungsgesetzes vom 15. Mai 1986 -- EStG -- (BGBl I 1986, 730, BStBl I 1986, 278) erfolgsneutral aus dem Betriebsver mögen entnommen und im Streitjahr seit 1. Mai 1987 vermietet.

In der Einkommensteuererklärung für das Streitjahr erklärte die Klägerin u. a. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für dieses Wohngebäude. Bemessungsgrundlage für die Gebäude-Absetzungen für Abnutzung (AfA) von 3 600 DM war hierbei der Teilwert des Wohnhauses zum Zeitpunkt der Entnahme (31. Dezember 1986), den die Klägerin mit 180 000 DM ermittelt hatte (2 v. H. von 180 000 DM = 3 600 DM). Demgegenüber ermittelte der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt -- FA --) die Gebäude-AfA in dem mit der Einspruchsentscheidung geänderten Einkommensteuerbescheid -- Einspruchsentscheidung vom 6. November 1989 -- zeitanteilig auf der Grundlage der ursprünglichen Anschaffungs- und Herstellungskosten mit in der Höhe unstreitig (8/12 von 635 DM Jahres-AfA) = 435 DM.

Die Klage hatte aus hier nicht streitigen Gründen teilweise Erfolg.

Mit der Revision rügt die Klägerin die Verletzung materiellen Rechts. Sie meint, bei einer Überführung (Entnahme) einer Wohnung aus dem Betriebsvermögen in das Privatvermögen sei die Wohnung mit dem Teilwert anzusetzen. Werde die Wohnung anschließend zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung verwendet, stelle der Teilwert der Wohnung zum Zeitpunkt der Entnahme fiktive Anschaffungskosten dar und komme deshalb als Bemessungsgrundlage für die künftige Gebäude-AfA in Betracht.

Das FA hat während des Klageverfahrens einen hinsichtlich der Höhe des Grundfreibetrages, der Kinderfreibeträge und der an Stelle von Kinderfreibeträgen angesetzten Unterhaltshöchstbeträge für Ausländerkinder vorläufigen Änderungsbescheid erlassen. Die Klägerin hat diesen Bescheid zum Gegenstand des Verfahrens gemacht.

 

Entscheidungsgründe

Die Revision ist unbegründet und deshalb zurückzuweisen (§ 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --).

Rechtlich zutreffend ist das Finanzgericht (FG) davon ausgegangen, daß die weiteren AfA von den ursprünglichen Anschaffungs- und Herstellungskosten zu bemessen sind, weil die stillen Reserven des entnommenen Gebäudes wegen § 52 Abs. 15 Satz 7 EStG steuerlich nicht erfaßt werden.

Der erkennende Senat hat mit seinem Urteil vom 3. Mai 1994 IX R 59/92 (BFHE 174, 422) entschieden, daß der Teilwert eines bisher einem Betriebsvermögen (hier: land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen) zugehörigen eigengenutzten Wohngebäudes, das zukünftig zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG eingesetzt wird, auch dann nicht die Bemessungsgrundlage für die weiteren AfA bildet, wenn kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung in § 52 Abs. 15 EStG die Wohnung als entnommen gilt und der Entnahmegewinn außer Ansatz bleibt. Der Senat verweist zur Vermeidung von Wiederholungen auf seine Ausführungen in dieser Entscheidung vom 3. Mai 1994 IX R 59/92 sowie auf das in dieser Entscheidung zitierte Urteil des X. Senats vom 15. Dezember 1993 X R 198/90 (BFH/NV 1994, 476). Die in diesen Entscheidungen aufgestellten Grundsätze gelten uneingeschränkt auch im Streitfall.

Nach diesen Grundsätzen hat das FG zu Recht den weiteren Werbungskostenabzug verneint.

 

Fundstellen

Haufe-Index 420040

BFH/NV 1995, 287

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Produktempfehlung
haufe-product

    Meistgelesene Beiträge
    • Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB ... / 2 Inhalte des Konzernanhangs (Abs. 1 Sätze 1 und 2)
      1
    • Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen / §§ 21 - 30 Teil 3 Denkmalbehörden, Denkmalfachämter und Verfahren
      1
    • Frotscher/Geurts, EStG § 18 Selbständige Arbeit / 11.1.1 Betriebseinnahmen
      1
    • Frotscher/Geurts, EStG § 5 Gewinn bei Kaufleuten und bei ... / 4.1 Allgemeines
      1
    • Geschenke / 5 Wertbestimmung
      1
    • IFRS 01 - Erstmalige Anwendung der International Financi ... / [IAS 1]
      1
    • Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 21 Besondere Vorschrift ... / 11.3 Rechtsbehelfsverfahren
      1
    • Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 4 Nr. 20 [Theater, Orch ... / 2.2 Andere Unternehmer
      1
    • Verhaltenskodex: Wichtiges Element für das Compliance-Ma ... / 2 Beteiligungsrechte des Betriebsrats
      1
    Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop

    Produktempfehlung


    Zum Thema Finance
    Richtig verzollen und Geld sparen: Schnelleinstieg Zoll
    Schnelleinstieg Zoll
    Bild: Haufe Shop

    Vermeiden Sie teure Fehler bei der Zollerklärung. Mit diesem Buch gehen Sie sicher mit allen Rechtsfragen zum Import und Export um - ohne juristische Vorkenntnisse. Es erklärt Ihnen Schritt für Schritt alle zollrechtlichen Grundlagen für einen reibungslosen Ablauf.


    Einkommensteuergesetz / § 7 Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung
    Einkommensteuergesetz / § 7 Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung

      (1) 1Bei Wirtschaftsgütern, deren Verwendung oder Nutzung durch den Steuerpflichtigen zur Erzielung von Einkünften sich erfahrungsgemäß auf einen Zeitraum von mehr als einem Jahr erstreckt, ist jeweils für ein Jahr der Teil der Anschaffungs- oder ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Finance
    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
    Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Buchführung Software und Bücher Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren