Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

BFH Urteil vom 19.01.1994 - II R 69/93 (NV)

Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Anfechtbarkeit der Übertragung der FG-Entscheidung auf den Einzelrichter gemäß § 6 Abs. 1 FGO n.F.

 

Leitsatz (NV)

Eine mit der zulassungsfreien Revision erhobene Besetzungsrüge (vgl. §§ 116 Abs. 1 Nr. 1 und 119 Nr. 1 FGO) mit der Begründung, die Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 FGO n.F. hätten nicht vorgelegen, kann nur ausnahmsweise Erfolg haben, so etwa dann, wenn sich der Einzelrichter selbst bestellt hat oder wenn ihm der Rechtsstreit statt durch Senatsbeschluß durch Verfügung des Vorsitzenden zugewiesen wurde oder wenn gegen § 6 Abs. 2 oder § 6 Abs. 3 Satz 2 FGO verstoßen wurde oder wenn sich die Übertragung auf den Einzelrichter aus sonstigen Gründen als greifbar gesetzeswidrig erweist.

 

Normenkette

FGO § 6 Abs. 1, § 116 Abs. 1 Nr. 1, § 119 Nr. 1

 

Verfahrensgang

Hessisches FG

 

Tatbestand

Der zuständige Senat des Finanzgerichts (FG) übertrug den Rechtsstreit durch Beschluß vom 19. April 1993 gemäß § 6 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) dem Einzelrichter zur Entscheidung. Dieser wies die Klage durch das angefochtene Urteil zum weitaus überwiegenden Teil ab.

Dagegen hat der Kläger und Revisionskläger (Kläger) mit der Begründung (zulassungsfreie) Revision eingelegt, daß die Übertragung auf den Einzelrichter nicht zulässig gewesen sei, da der Rechtssache grundsätzliche Bedeutung zukomme. Bedenken gegen die Zulässigkeit der Übertragung auf den Einzelrichter bestünden auch deshalb, weil seitens des FG von vornherein beabsichtigt gewesen sei, von den maßgeblichen Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 4. März 1964 II 41/60 U (BFHE 79, 37, BStBl III 1964, 246) und vom 12. März 1968 II R 110/66 (BFHE 92, 234, BStBl II 1968, 495) abzuweichen. Daraus folge, daß das FG nicht vorschriftsmäßig besetzt gewesen sei (§ 116 Abs. 1 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung - FGO -).

 

Entscheidungsgründe

Die Revision ist unzulässig. Der Kläger vermochte keine Tatsachen vorzutragen, die - ihre Richtigkeit unterstellt - einen Mangel i.S. des § 116 Abs. 1 Nr. 1 FGO ergeben.

Gegen Urteile des Einzelrichters sind dieselben Rechtsmittel wie gegen Urteile des (Voll-)Senats gegeben. Eine Besetzungsrüge (vgl. §§ 116 Abs. 1 Nr. 1 und 119 Nr. 1 FGO) mit der Begründung, die Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 FGO für eine Übertragung auf den Einzelrichter hätten nicht vorgelegen, kann nur ausnahmsweise Erfolg haben, so etwa dann, wenn sich der Einzelrichter selbst bestellt hat oder wenn ihm der Rechtsstreit statt durch Senatsbeschluß durch Verfügung des Vorsitzenden zugewiesen wurde oder wenn gegen § 6 Abs. 2 oder § 6 Abs. 3 Satz 2 FGO verstoßen wurde oder wenn sich die Übertragung auf den Einzelrichter aus sonstigen Gründen als greifbar gesetzeswidrig erweist (vgl. auch Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., § 6 Rdnr. 20, m.w.N.; Zöller/Greger, Kommentar zur Zivilprozeßordnung, 18. Aufl., § 348 Rdnr. 15, betreffend die § 6 Abs. 1 FGO vergleichbare Vorschrift des § 348 Abs. 1 der Zivilprozeßordnung).

Das Vorliegen eines derartigen Sachverhalts hat der Kläger nicht schlüssig dargetan. Allein daraus, daß der Rechtssache grundsätzliche Bedeutung zukommt und das FG aufgrund im vorhinein bestehender Absicht von den vom Kläger zitierten BFH-Urteilen abgewichen ist, kann eine greifbare Gesetzeswidrigkeit des Übertragungbeschlusses nicht hergeleitet werden.

 

Fundstellen

Haufe-Index 423269

BFH/NV 1994, 725

Dieser Inhalt ist unter anderem im Steuer Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 14b Verspätungszuschlag
    217
  • Änderungsvorschriften / 3.1 "Schlichte" Änderung
    156
  • Pflegekosten / 2 Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen
    131
  • Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 109 Verlängerung von Fristen / 5.1 Allgemeines
    124
  • Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, Erb ... / VI. Umrechnungsfaktoren zur Ermittlung der Brutto-Grundfläche bei Geschäftsgrundstücken und gemischt genutzten Grundstücken
    124
  • Ehescheidung: Scheidungsfolgenvereinbarung / 5.3 Übertragung an Ehepartner bzw. Veräußerung des Familienwohnheims
    121
  • Weilbach, GrEStG § 1 Erwerbsvorgänge / 3 Tauschvertrag (Abs. 5)
    119
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 8 Hinzurechnungen / 8.4 Umfang der Hinzurechnung
    118
  • Kapitalgesellschaft: Liquidation / 3.3.4 Auswirkungen der Auskehrung des Vermögens
    116
  • Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe ... / 5.1 Landwirtschaftliche Nutzung – § 237 Abs. 2 BewG
    115
  • Frotscher/Drüen, UmwStG § 22 Besteuerung des Anteilseigners
    111
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 28 Allgemeines / 3.5 Verlegung einer Betriebsstätte von einer in eine andere Gemeinde (§ 28 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 GewStG)
    107
  • Kündigung und Niederlegung von Mandaten in der Steuerber ... / 5.3 Wichtiger Grund berechtigt zur Kündigung zur Unzeit
    105
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 7 Gewerbeertrag / 4.2 Veräußerungs- und Aufgabegewinne bei Einzelunternehmen
    100
  • Bedarfsbewertung: Erklärung zur Feststellung des Bedarfs ... / 1 Erläuterungen zum Formular
    99
  • Ausschluss vom Vorsteuerabzug / 2 Ausschluss bei steuerfreien Umsätzen
    97
  • Grunderwerbsteuer bei Veränderungen im Gesellschafterbestand einer Personengesellschaft (§ 1 Abs. 2a GrEStG) (ErbStB 2022, Heft 8, S. 247)
    93
  • Änderungsvorschriften / 3.3 Änderung wegen neuer Tatsachen und Beweismittel
    91
  • Grundstücksteile von untergeordneter Bedeutung (§ 8 EStDV) (estb 2022, Heft 12, S. 467)
    90
  • Erbschaftsteuererklärung: Anlage Erwerber vom 1.1.2009 b ... / 1.6 Erwerb durch Erbanfall (Zeilen 22 bis 31)
    89
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Steuer Office Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Steuern
BFH: Prozessrecht: Richter müssen in Video-Gerichtsverhandlung sichtbar sein
Videokonferenz (1)
Bild: Pexels

Der Anspruch auf vorschriftsmäßige Besetzung eines Gerichts ist verletzt, wenn nicht sämtliche Richter während einer Video-Gerichtsverhandlung sichtbar sind. Die technische Ausstattung der Verfahrensbeteiligten liegt allein in deren Verantwortung.


BFH: Feststellung der Voraussetzungen für die Steuerfreiheit von Sanierungserträgen
Richter im Gerichtssaal
Bild: Haufe Online Redaktion

Für die erforderliche Feststellung der Sanierungseignung enthält das Gesetz keine feste Beweisregel dahingehend, dass ein bestimmtes Kriterium, aus dem die Sanierungseignung abgeleitet werden kann, unbedingt vorliegen müsste. Wesentliche Indizien für das Bestehen von Sanierungseignung sind unter anderem das Vorliegen eines nachvollziehbaren und prüfbaren Sanierungskonzepts oder ein rückblickend erfolgreicher Abschluss der Sanierung.


Haufe Shop: Gemeinnützigkeit im Ertragsteuerrecht
Gemeinnützigkeit im Ertragsteuerrecht
Bild: Haufe Shop

Der neue Kommentar beleuchtet die gemeinnützigkeitsrechtlichen und ertragsteuerlichen Aspekte von Non-Profit-Organisationen. Damit können Sie sicher und souverän mit den praktischen Fragen zum Gemeinnützigkeitsrecht umgehen und Steuerfallen erkennen und vermeiden.


BFH VI R 105/95 (NV)
BFH VI R 105/95 (NV)

  Entscheidungsstichwort (Thema) Vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts bei Entscheidung durch den Einzelrichter  Leitsatz (NV) Die Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter führt nur bei "greifbarer Gesetzwidrigkeit" zu einer nicht ...

4 Wochen testen


Newsletter Steuern
Bild: Adobe
Newsletter Steuern - BFH-Urteilsservice

Aktuelle Informationen zur neuesten BFH-Rechtsprechung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Kurzkommentierungen
  • Praxishinweise
  • wöchentlich
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Steuern Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Haufe Onlinetraining
Smartsteuer
Schäffer-Poeschel
Lexware
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Steuern Shop
Steuern Software
Komplettlösungen Steuern
Kanzleimanagement Lösungen
Steuern im Unternehmen
Lösungen für die Steuererklärung
Steuer-Kommentare
Alle Steuern Produkte

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren