Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

BFH Urteil vom 19.01.1994 - II R 69/93 (NV)

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Anfechtbarkeit der Übertragung der FG-Entscheidung auf den Einzelrichter gemäß § 6 Abs. 1 FGO n.F.

 

Leitsatz (NV)

Eine mit der zulassungsfreien Revision erhobene Besetzungsrüge (vgl. §§ 116 Abs. 1 Nr. 1 und 119 Nr. 1 FGO) mit der Begründung, die Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 FGO n.F. hätten nicht vorgelegen, kann nur ausnahmsweise Erfolg haben, so etwa dann, wenn sich der Einzelrichter selbst bestellt hat oder wenn ihm der Rechtsstreit statt durch Senatsbeschluß durch Verfügung des Vorsitzenden zugewiesen wurde oder wenn gegen § 6 Abs. 2 oder § 6 Abs. 3 Satz 2 FGO verstoßen wurde oder wenn sich die Übertragung auf den Einzelrichter aus sonstigen Gründen als greifbar gesetzeswidrig erweist.

 

Normenkette

FGO § 6 Abs. 1, § 116 Abs. 1 Nr. 1, § 119 Nr. 1

 

Verfahrensgang

Hessisches FG

 

Tatbestand

Der zuständige Senat des Finanzgerichts (FG) übertrug den Rechtsstreit durch Beschluß vom 19. April 1993 gemäß § 6 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) dem Einzelrichter zur Entscheidung. Dieser wies die Klage durch das angefochtene Urteil zum weitaus überwiegenden Teil ab.

Dagegen hat der Kläger und Revisionskläger (Kläger) mit der Begründung (zulassungsfreie) Revision eingelegt, daß die Übertragung auf den Einzelrichter nicht zulässig gewesen sei, da der Rechtssache grundsätzliche Bedeutung zukomme. Bedenken gegen die Zulässigkeit der Übertragung auf den Einzelrichter bestünden auch deshalb, weil seitens des FG von vornherein beabsichtigt gewesen sei, von den maßgeblichen Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 4. März 1964 II 41/60 U (BFHE 79, 37, BStBl III 1964, 246) und vom 12. März 1968 II R 110/66 (BFHE 92, 234, BStBl II 1968, 495) abzuweichen. Daraus folge, daß das FG nicht vorschriftsmäßig besetzt gewesen sei (§ 116 Abs. 1 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung - FGO -).

 

Entscheidungsgründe

Die Revision ist unzulässig. Der Kläger vermochte keine Tatsachen vorzutragen, die - ihre Richtigkeit unterstellt - einen Mangel i.S. des § 116 Abs. 1 Nr. 1 FGO ergeben.

Gegen Urteile des Einzelrichters sind dieselben Rechtsmittel wie gegen Urteile des (Voll-)Senats gegeben. Eine Besetzungsrüge (vgl. §§ 116 Abs. 1 Nr. 1 und 119 Nr. 1 FGO) mit der Begründung, die Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 FGO für eine Übertragung auf den Einzelrichter hätten nicht vorgelegen, kann nur ausnahmsweise Erfolg haben, so etwa dann, wenn sich der Einzelrichter selbst bestellt hat oder wenn ihm der Rechtsstreit statt durch Senatsbeschluß durch Verfügung des Vorsitzenden zugewiesen wurde oder wenn gegen § 6 Abs. 2 oder § 6 Abs. 3 Satz 2 FGO verstoßen wurde oder wenn sich die Übertragung auf den Einzelrichter aus sonstigen Gründen als greifbar gesetzeswidrig erweist (vgl. auch Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., § 6 Rdnr. 20, m.w.N.; Zöller/Greger, Kommentar zur Zivilprozeßordnung, 18. Aufl., § 348 Rdnr. 15, betreffend die § 6 Abs. 1 FGO vergleichbare Vorschrift des § 348 Abs. 1 der Zivilprozeßordnung).

Das Vorliegen eines derartigen Sachverhalts hat der Kläger nicht schlüssig dargetan. Allein daraus, daß der Rechtssache grundsätzliche Bedeutung zukommt und das FG aufgrund im vorhinein bestehender Absicht von den vom Kläger zitierten BFH-Urteilen abgewichen ist, kann eine greifbare Gesetzeswidrigkeit des Übertragungbeschlusses nicht hergeleitet werden.

 

Fundstellen

Haufe-Index 423269

BFH/NV 1994, 725

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Produktempfehlung
haufe-product

    Meistgelesene Beiträge
    • Einkommensteuer-Richtlinien, Amtliche Hinweise 2023 / Zu § 15a EStG
      1
    • Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 11 Bemessungsgrundlage ... / 5.1.7 Nicht in den Zollwert einbezogene Bestandteile (Art. 72 UZK)
      1
    • Anwendungserlass zur Abgabenordnung 2008 [bis 31.12.2013] / 2.
      0
    • Anwendungserlass zur Abgabenordnung 2014 / 5. Widerruf
      0
    • Arbeitslohn-ABC / Sammelbeförderung
      0
    • Außenstände: Wie man als Unternehmer an sein Geld kommt / 3.2.3 Auflistung der überfälligen Debitorenposten
      0
    • Begriff des verarbeitenden Gewerbes im Investitionszulagenrecht
      0
    Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop
    Produktempfehlung


    Zum Thema Finance
    Haufe Shop: HGB Bilanz Kommentar
    HGB Bilanz Kommentar
    Bild: Haufe Online Redaktion

    Mit dem Praktiker-Kommentar in neuer Auflage lösen Sie auch schwierige Fragen zu Bilanzierung, Jahresabschluss und Lagebericht sicher. Alle Änderungen sind mit Fallbeispielen und Buchungssätzen praxisgerecht dargestellt und erläutert. Im Praktiker-Kommentar inklusive: Die stets aktuelle Online-Version


    Finanzgerichtsordnung / § 6 [Entscheidung durch Einzelrichter]
    Finanzgerichtsordnung / § 6 [Entscheidung durch Einzelrichter]

      (1) Der Senat kann den Rechtsstreit einem seiner Mitglieder als Einzelrichter zur Entscheidung übertragen, wenn   1. die Sache keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist und   2. ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Finance
    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
    Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Buchführung Software und Bücher Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren