Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

BFH Urteil vom 16.08.1955 - I 14/55 U

Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Einkommensteuer, Lohnsteuer, Kirchensteuer

 

Leitsatz (amtlich)

Zur Frage der Herstellungskosten von Transformatoren, die in Verbindung mit der Spannungsänderung des elektrischen Stromes mit neuen Umwicklungen versehen werden.

 

Normenkette

EStG § 6 Ziff. 1

 

Tatbestand

Strittig ist die Frage, ob die Kosten der Neuumwicklung von zwei Transformatoren in Höhe von 4400 DM zu aktivieren sind oder nicht. Ende 1949 wurde das Leitungsnetz der Stadtwerke, an das die OHG angeschlossen ist, von 3 kV auf 6 kV umgestellt. Die beiden Transformatoren der Firma, die am 21. Juni 1948 mit 1.700 DM und Ende 1949 mit 1.340 DM zu Buche standen, mußten infolge der Spannungsumstellung Ende 1949 neu umwickelt werden. Die Kosten der Entfernung der alten an sich für die Spannung von 3 kV noch brauchbaren Umwicklung, sowie die Neuumwicklung für die Spannung von 6 kV betrugen 4 400 DM. Die Firma sah hierin Betriebsunkosten. Der Steuerausschuß gab dem Einspruch statt, da die Transformatoren durch die Neuumwicklung weder einen höheren Wert noch eine längere Nutzungsdauer erhalten hätten. Auf die Berufung des Vorstehers des Finanzamts hob das Finanzgericht die Einspruchsentscheidung auf. Es führte hierbei im wesentlichen folgendes aus: Von ausschlaggebender Bedeutung sei der Umstand, daß die Kosten der Neuumwicklung dreimal so hoch seien wie der gemeine, also der Verkehrswert der Transformatoren vor der Neuumwicklung. Das Mißverhältnis zwischen dem Verkehrswert der alten Transformatoren und den Kosten der Neuumwicklung sei derart groß, daß wirtschaftlich betrachtet die Veränderung der Transformatoren durch die Neuumwicklung als wesentlich anzusehen sei. Es seien wesentlich veränderte Wirtschaftsgüter entstanden. Die Transformatoren seien mit 1340 + 4400 = 5740 DM zu aktivieren. Dieser Herstellungswert entspreche auch dem Teilwert. Zutreffend führe der Vorsteher des Finanzamts aus, daß der Betrieb der Steuerpflichtigen (Stpfl.) für längere Zeit lahmgelegt gewesen wäre, wenn die Neuumwicklung nicht erfolgt wäre. Ein Strombezug von den Stadtwerken wäre 1950 nicht möglich gewesen. Ein Käufer des Unternehmens Ende 1949 würde unter Berücksichtigung dieses Umstandes einen entsprechend höheren Kaufpreis gezahlt haben.

 

Entscheidungsgründe

Die Rechtsbeschwerde führt zur Aufhebung der Vorentscheidung.

Wie in der Entscheidung des Bundesfinanzhofs IV 469/51 U vom 15. Mai 1952, Slg. Bd. 56 S. 436, Bundessteuerblatt III S. 169, ausgeführt wird, ist eine Erhöhung der Wiederbeschaffungskosten wegen des Ausfalles des Wirtschaftsgutes für die Zeit der Wiederbeschaffung (erhöhte Wiederbeschaffungskosten der sogenannten betriebsarteigenen Wirtschaftsgüter) im allgemeinen nicht zulässig. Da die Vorentscheidung von einer abweichenden Auffassung ausgegangen ist, wird sie aufgehoben.

Das Finanzgericht hat festgestellt, daß durch die Neuumwicklung von den alten Transformatoren wesensverschiedene neue Wirtschaftsgüter entstanden sind. Zu dieser Ansicht ist es auf Grund des Vergleiches der Kosten der Neuumwicklung zu dem Wert der wiederverwandten Teile der beiden alten Transformatoren gekommen. Die Frage, ob ein neues Wirtschaftsgut geschaffen oder ein altes Wirtschaftsgut lediglich umgearbeitet wird, liegt in erheblichem Umfang auf dem Gebiet der Tatsachenwürdigung. Die Würdigung des Finanzgerichts war möglich und enthält keinen Verstoß im Sinne des § 288 der Reichsabgabenordnung. Die Grundsätze der Entscheidung des Reichsfinanzhofs I 136/35 vom 23. Juli 1935, Reichssteuerblatt 1935 S. 1198, für Umbauten von Gebäuden sind im vorliegenden Falle nicht anwendbar. Die Herstellungskosten der neuen Transformatoren setzen sich aus den 4400 DM und dem Wert der Teile zusammen, die aus den alten in die neuen Transformatoren überführt worden sind. Die überführung muß zu den Buchwerten vorgenommen werden. Eine Gewinnverwirklichung ist hierdurch im Gegensatz zum Tausch (siehe letzter Absatz der Entscheidung des Obersten Finanzgerichtshofs I 11/48 S vom 28. Juli 1948, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Einkommensteuergesetz, Kontrollratgesetz Nr. 12 Art. VIII Rechtsspruch 2) nicht gegeben. Nicht überführt wurden die alten Umwicklungen. Sie sind deshalb aus dem Betrag von 1.340 DM auszuscheiden. Sind die Umwicklungen im Betrieb als Schrott verblieben, so sind sie bilanzmäßig mit ihrem Schrottwert anzusetzen. Im Falle ihrer Veräußerung, gegebenenfalls in Verbindung mit der Neuumwicklung an die Stadtwerke, kann Gewinn oder Verlust entstanden sein.

Es erscheint zweckmäßig, die Sache zur Erledigung unter Berücksichtigung der oben dargestellten Grundsätze an das Finanzamt zurückzugeben.

 

Fundstellen

Haufe-Index 408250

BStBl III 1955, 306

BFHE 1956, 283

BFHE 61, 283

DB 1955, 1007

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Produktempfehlung
haufe-product

Meistgelesene Beiträge
  • Frotscher/Geurts, EStG § 18 Selbständige Arbeit / 11.1.1 Betriebseinnahmen
    1
  • Frotscher/Geurts, EStG § 5 Gewinn bei Kaufleuten und bei ... / 4.1 Allgemeines
    1
  • Geschenke / 5 Wertbestimmung
    1
  • IFRS 01 - Erstmalige Anwendung der International Financi ... / [IAS 1]
    1
  • Schadensersatz / 1.4 Schadensersatz wegen Diskriminierung
    1
  • Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 21 Besondere Vorschrift ... / 11.3 Rechtsbehelfsverfahren
    1
  • Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 4 Nr. 20 [Theater, Orch ... / 2.2 Andere Unternehmer
    1
  • Verhaltenskodex: Wichtiges Element für das Compliance-Ma ... / 2 Beteiligungsrechte des Betriebsrats
    1
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Finance
Vorschriften sicher umsetzen: Rechnungslegung nach HGB und IFRS
Rechnungslegung nach HGB und IFRS
Bild: Haufe Shop

Dieser Praxiskommentar bietet Ihnen einen unmittelbaren Detailvergleich beider Rechnungslegungssysteme. So werden Unterschiede und Gemeinsamkeiten transparent. Zahlreiche Beispiele, Hinweise und Checklisten erleichtern die korrekte Anwendung.


BFH IV 204/55 U
BFH IV 204/55 U

  Entscheidungsstichwort (Thema) Körperschaftsteuer Einkommensteuer/Lohnsteuer/Kirchensteuer  Leitsatz (amtlich) Selbstgewonnene Weinvorräte eines Winzers brauchen in der DM-Eröffnungsbilanz nicht mit den Herstellungskosten angesetzt zu werden, sondern ...

4 Wochen testen


Newsletter Finance
Newsletter Steuern und Buchhaltung

Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Für Praktiker im Rechnungswesen
  • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
  • Alles rund um betriebliche Steuern
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Zum Finance Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Rechnungswesen Shop
Rechnungswesen Produkte Buchführung Software und Bücher Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren