Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

BFH Urteil vom 13.12.1966 - I 56/65

Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Verfahrensrecht/Abgabenordnung

 

Leitsatz (amtlich)

Die überleitungsvorschrift des § 184 Abs. 2 Ziff. 1 Satz 2 FGO betrifft nur diejenigen Fälle, bei denen am 1. Januar 1966 der durch eine nicht ausreichende Rechtsbehelfsbelehrung eingeleitete Lauf einer Frist noch nicht beendet war.

 

Normenkette

FGO § 184 Abs. 2 Ziff. 1 S. 2

 

Tatbestand

Die Revisionsklägerin (Steuerpflichtige - Stpfl. -), eine GmbH, beantragte nach einer Betriebsprüfung im Jahre 1962 die Berichtigung ihres rechtskräftigen Gewerbesteuermeßbescheids 1959 vom 5. Juni 1961, der Hinzurechnungen nach dem durch Urteil des Bundesverfassungsgerichts 1 BvR 845/58 vom 24. Januar 1962 (BStBl I 1962, 500) für nichtig erklärten § 8 Ziff. 6 GewStG enthält. In der Rechtsmittelbelehrung des Bescheids fehlt der in § 17 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) vorgeschriebene Zusatz "... es sei denn, daß das zuzusendende Schriftstück nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist". Das Finanzamt (FA) lehnte den Antrag auf Berichtigung ab. Einspruch und Berufung blieben ohne Erfolg.

Die Rb. (Revision) stützt die Stpfl. auch auf § 184 Abs. 2 Ziff. 1 Satz 2 FGO. Danach könne der Rechtsbehelf wegen Fehlens einer ausreichenden Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid vom 5. Juni 1961 noch bis zum Ablauf eines Jahres nach Inkrafttreten der FGO erhoben werden.

 

Entscheidungsgründe

Die Revision ist nicht begründet. Die Stpfl. kann sich nicht mit Erfolg auf die überleitungsvorschrift des § 184 Abs. 2 Ziff. 1 Satz 2 FGO berufen. Danach kann in den Fällen, in denen nach den bisherigen Vorschriften der Lauf einer Frist nicht begonnen hat, weil eine ausreichende Rechtsbehelfsbelehrung fehlte, der Rechtsbehelf nur bis zum Ablauf eines Jahres nach Inkrafttreten der FGO erhoben werden. Durch diese Regelung werden nur die Fälle berührt, bei denen am 1. Januar 1966, dem Tag des Inkrafttretens der FGO, der durch eine nicht ausreichende Rechtsbehelfsbelehrung eingeleitete Lauf einer Frist noch nicht beendet war. In derartigen Fällen sollte den durch die FGO eingetretenen Umstellungsschwierigkeiten durch Fristverlängerung bis zum 31. Dezember 1966 Rechnung getragen werden; Sinn und Zweck der Vorschrift bestehen aber nicht darin, alle irgendwann einmal durch unrichtige Rechtsbehelfsbelehrung eingetretenen Rechtsfolgen noch bis zum Ablauf eines Jahres nach dem Inkrafttreten der FGO wieder aufgreifen zu können, selbst wenn diese Rechtsfolgen, wie im Streitfall, lange vor dem 1. Januar 1966 durch Eintritt der Verwirkung beseitigt worden sind.

 

Fundstellen

Haufe-Index 424212

BStBl III 1967, 289

BFHE 1967, 68

BFHE 88, 68

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Produktempfehlung

haufe-product

Meistgelesene Beiträge
  • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
    2.978
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
    2.955
  • Nachforderungszinsen
    1.617
  • Nachforderungszinsen / 7 Wann für Nachforderungszinsen der Betriebsausgabenabzug gewährt wird
    1.455
  • Sozialversicherungskonten abstimmen / 4.2 "Nebenkosten" separat buchen
    1.174
  • GmbH, Gewinnausschüttung
    1.163
  • Werkzeuge, Abschreibung
    1.061
  • Homepage und Domain / 4.3 Buchung laufender Gebühren für die Domain-Nutzung
    1.059
  • Umsatzsteuer, Ausnahmen beim Leistungsort bei grenzübers ... / 8 Verwendung von Konten im SKR 03 und SKR 04: Voraussetzung der richtigen Buchung ist der umsatzsteuerliche Sachverhalt
    941
  • Allgemeines zur Abschreibung von Gebäuden / 5 Abschreibungsbeginn und -ende
    889
  • Jahresabschluss, Umsatzsteuer / 1 So kontieren Sie richtig!
    868
  • Wechsel der Gewinnermittlungsart
    825
  • Anschaffungskosten, Aktivierung oder Betriebsausgabenabzug / 5.2.1 Anschaffungskosten bei Anlagevermögen
    736
  • Firmen-Pkw, Anschaffung
    670
  • Instandhaltungsrücklage / 1.3 Zinserträge aus der Anlage von Instandhaltungsrücklagen
    614
  • Erhöhte Absetzungen nach §§ 7h und 7i EStG
    611
  • Firmen-Pkw, betriebliche Nutzung bis 50 %
    597
  • Mietereinbauten, Geschäftsräume
    534
  • (Erst-)Ausbildungskosten als Sonderausgaben
    530
  • Verluste/Verlustabzug / 4.3 Verlustrücktrag
    528
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Finance
Haufe Shop: Digitale Transformation im Finanz- und Rechnungswesen
Digitale Transformation im Finanz- und Rechnungswesen
Bild: Haufe Shop

Ob Digital Finance/CFO4.0, E-Invoicing oder Robotic Accounting - das Buch greift verschiedene Facetten der digitalen Transformation im Finanz- und Rechnungswesen auf. Es zeigt, wie Handlungsbedarf frühzeitig erkannt, die Umsetzung praxistauglicher Strategien und der Einsatz generativer KI vorangetrieben werden können.


BFH I 225/65
BFH I 225/65

  Entscheidungsstichwort (Thema) Verfahrensrecht/Abgabenordnung  Leitsatz (amtlich) Wird während des Revisionsverfahrens in der gleichen Rechtssache Verfassungsbeschwerde zum BVerfG eingelegt, so kann nicht Aussetzung des Verfahrens nach § 74 FGO begehrt ...

4 Wochen testen


Newsletter Finance
Bild: Haufe Online Redaktion
Newsletter Steuern und Buchhaltung

Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Für Praktiker im Rechnungswesen
  • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
  • Alles rund um betriebliche Steuern
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Finance Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Lexware
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Rechnungswesen Shop
Rechnungswesen Produkte
Buchführung Software und Bücher
Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen
Produkte zu Kostenrechnung
Produkte zur IFRS-Rechnungslegung
Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren