Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

BFH Urteil vom 12.10.2006 - II R 79/05 (veröffentlicht am 31.01.2007)

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Entscheidungsstichwort (Thema)

Schenkung von Anteilen an einer nur Grundbesitz haltenden Personengesellschaft an die Neffen eines Gesellschafters

Leitsatz (amtlich)

Nach § 1 Abs. 2a GrEStG steuerbare Änderungen im Gesellschafterbestand einer grundbesitzenden Personengesellschaft sind insoweit nach § 3 Nr. 2 GrEStG steuerfrei, als sie auf einer schenkweisen Anteilsübertragung beruhen.

Normenkette

GrEStG § 1 Abs. 2a; GrEStG § 3 Nr. 2

Verfahrensgang

FG Düsseldorf (Urteil vom 26.10.2005; Aktenzeichen 7 K 7007/04 GE; EFG 2006, 363)

Tatbestand

I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine GmbH & Co. KG, wurde durch notariell beurkundeten Vertrag vom 17. November 2003 zwischen der Komplementär-GmbH und den Geschwistern G als Kommanditisten gegründet. Mit einem weiteren notariell beurkundeten Vertrag gleichen Datums brachten die Geschwister neben Bankguthaben einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb, der ihnen teils in Bruchteilseigentum, teils in Erbengemeinschaft gehörende Grundstücke umfasste, in die Klägerin ein. Die Einbringung sollte zum 1. Dezember 2003, jedoch nicht vor Eintragung der Klägerin in das Handelsregister erfolgen. Mit einem dritten, am selben Tag notariell beurkundeten Vertrag übertrugen die Geschwister ihre Kommanditbeteiligungen an der Klägerin unentgeltlich, aber unter Vorbehalt eines Ertragsnießbrauchs auf Neffen der verstorbenen Ehefrau des Kommanditisten G. Die Übertragung sollte mit Wirkung zum Ablauf des 30. Dezember 2003 und aufschiebend bedingt durch die Eintragung der Klägerin in das Handelsregister und ferner aufschiebend bedingt durch den wirtschaftlichen Vollzug der Einbringung des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs nebst Grundstücken in die Klägerin erfolgen. Die Komplementär-GmbH ist nicht am Kapital der Klägerin beteiligt.

Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) war der Auffassung, die Übertragung der Kommanditanteile auf die neuen Gesellschafter erfülle den Tatbestand des § 1 Abs. 2a Satz 1 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) und sei nicht nach § 3 Nr. 2 Satz 1 GrEStG steuerfrei. Das FA setzte demgemäß gegen die Klägerin für diesen Erwerbsvorgang Grunderwerbsteuer auf der Grundlage der gesondert festgestellten Grundbesitzwerte fest (§ 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GrEStG i.V.m. § 138 des Bewertungsgesetzes --BewG--).

Einspruch und Klage blieben erfolglos. Das Finanzgericht (FG) führte in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2006, 363 veröffentlichten Urteil aus, der nach § 1 Abs. 2a GrEStG der Besteuerung unterliegende Rechtsvorgang sei nicht gemäß § 3 Nr. 2 Satz 1 GrEStG steuerfrei, da diese Vorschrift ausschließlich Grundstücksschenkungen unter Lebenden im Sinne des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) begünstige.

Mit der Revision macht die Klägerin geltend, die Befreiungsvorschrift des § 3 Nr. 2 Satz 1 GrEStG sei auch auf Erwerbsvorgänge i.S. des § 1 Abs. 2a GrEStG anwendbar.

Die Klägerin beantragt, die Vorentscheidung sowie den Grunderwerbsteuerbescheid vom 22. September 2004 und die Einspruchsentscheidung vom 25. November 2004 aufzuheben.

Das FA beantragt, die Revision als unbegründet zurückzuweisen.

Entscheidungsgründe

II. Die Revision ist begründet. Sie führt zur Aufhebung der Vorentscheidung und der angefochtenen Verwaltungsakte (§ 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung --FGO--). Der Steuerbescheid ist entgegen der Auffassung des FG zu Unrecht ergangen.

1. Die Übertragung der Kommanditbeteiligungen erfüllt zwar den Tatbestand des § 1 Abs. 2a Satz 1 GrEStG. Der danach der Besteuerung unterliegende Erwerbsvorgang ist aber nach § 3 Nr. 2 Satz 1 GrEStG steuerfrei.

a) Gehört zum Vermögen einer Personengesellschaft ein inländisches Grundstück und ändert sich innerhalb von fünf Jahren der Gesellschafterbestand unmittelbar oder mittelbar dergestalt, dass mindestens 95 v.H. der Anteile am Gesellschaftsvermögen auf neue Gesellschafter übergehen, gilt dies nach § 1 Abs. 2a Satz 1 GrEStG als ein auf die Übereignung eines Grundstücks auf eine neue Personengesellschaft gerichtetes Rechtsgeschäft. Diese Voraussetzungen sind im Streitfall aufgrund der Übertragung der Kommanditanteile gegeben.

b) Der Erwerbsvorgang ist nach § 3 Nr. 2 Satz 1 GrEStG steuerfrei. Nach dieser Vorschrift sind u.a. Grundstücksschenkungen unter Lebenden im Sinne des ErbStG von der Besteuerung ausgenommen.

Der Anwendbarkeit dieser Vorschrift steht nicht entgegen, dass § 1 Abs. 2a GrEStG den Übergang der Grundstücke der KG auf eine neue Personengesellschaft fingiert (vgl. dazu Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. April 2005 II R 61/03, BFHE 210, 56, BStBl II 2005, 649), während der Schenkungsteuer die freigebige Zuwendung der Gesellschaftsanteile an die Erwerber unterliegt (im Ergebnis ebenso Hofmann, Grunderwerbsteuergesetz, Kommentar, 8. Aufl., § 1 Rdnr. 105; Pahlke/Franz, Grunderwerbsteuergesetz, Kommentar, 3. Aufl., § 3 Rz. 36 ff.; a.A. Sack in Boruttau, Grunderwerbsteuergesetz, 15. Aufl., § 3 Rn. 91 a). Denn diesen unterschiedlichen rechtstechnischen Anknüpfungspunkten kommt im Hinblick auf den Zweck des § 3 Nr. 2 Satz 1 GrEStG, die doppelte Belastung eines Lebensvorgangs mit Grunderwerbsteuer einerseits und Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer andererseits zu vermeiden, keine Bedeutung zu (vgl. BFH-Urteile vom 31. Oktober 1963 II 155/60 U, BFHE 77, 706, BStBl III 1963, 579, und vom 13. September 2006 II R 37/05, BFH/NV 2007, 157). Der in § 3 Nr. 2 Satz 1 GrEStG verwendete Begriff "Grundstücksschenkungen unter Lebenden" ist nicht so zu verstehen, dass die Vorschrift nur isolierte freigebige Zuwendungen von Grundstücken erfasst. Diese Vorschrift gilt vielmehr aufgrund ihres soeben erwähnten Zwecks, die doppelte Belastung mit Grunderwerbsteuer und Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer zu vermeiden, auch dann, wenn Gegenstand einer freigebigen Zuwendung ein Anteil an einer grundbesitzenden Personengesellschaft ist (BFH-Urteil in BFH/NV 2007, 157).

2. Da das FG von anderen Grundsätzen ausgegangen ist, war die Vorentscheidung aufzuheben. Die Sache ist spruchreif. Der angefochtene Grunderwerbsteuerbescheid und die Einspruchsentscheidung sind aufzuheben. Der Erwerbsvorgang ist gemäß § 3 Nr. 2 GrEStG insgesamt steuerfrei. Der vorbehaltene Ertragsnießbrauch ist nach § 25 Abs. 1 Satz 1 ErbStG bei der Ermittlung des für die Schenkungsteuer maßgebenden steuerpflichtigen Erwerbs (§ 10 ErbStG) nicht zu berücksichtigen und führt daher nicht nach § 3 Nr. 2 Satz 2 GrEStG zu einer (teilweisen) Steuerpflicht des Erwerbsvorgangs nach § 1 Abs. 2a Satz 1 GrEStG. Auf die Vorschrift des § 1 Abs. 2a Satz 3 GrEStG kommt es wegen der Steuerfreiheit des Erwerbsvorgangs nicht an.

Die Steuerfestsetzung kann auch nicht durch bloße Änderung der Begründung auf die Einbringung des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs einschließlich der Grundstücke in die Klägerin gestützt werden, weil es sich dabei um einen anderen, der angefochtenen Steuerfestsetzung nicht zu Grunde liegenden Lebenssachverhalt handelt. Die Steuerpflicht des Einbringungsvorgangs braucht daher nicht geprüft zu werden.

Fundstellen

  • Haufe-Index 1682711
  • BFH/NV 2007, 605
  • StB 2007, 84
  • BStBl II 2007, 409
  • BFHE 2008, 286
  • BFHE 215, 286
  • BB 2007, 367
  • DStRE 2007, 432
  • DStZ 2007, 121
  • HFR 2007, 253
  • Inf 2007, 208
  • GStB 2007, 11
  • NWB 2007, 420
  • DWW 2007, 214
  • EStB 2007, 92
  • MittBayNot 2007, 435
  • StuB 2007, 156
  • ZEV 2007, 140
  • ZfIR 2007, 816
  • ErbStB 2007, 68
  • ErbStB 2007, 136
  • GmbHR 2007, 557
  • NWB direkt 2007, 11
  • StBW 2007, 7
  • KSR direkt 2007, 6
  • Konzern 2007, 296
  • SJ 2007, 13
  • stak 2007

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

haufe-product
Empfehlung

    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop

    Empfehlung


    Zum Thema Finance
    Haufe Shop: HGB Bilanz Kommentar
    HGB Bilanz Kommentar
    Bild: Haufe Online Redaktion

    Mit dem Praktiker-Kommentar in neuer Auflage lösen Sie auch schwierige Fragen zu Bilanzierung, Jahresabschluss und Lagebericht sicher. Alle Änderungen sind mit Fallbeispielen und Buchungssätzen praxisgerecht dargestellt und erläutert. Im Praktiker-Kommentar inklusive: Die stets aktuelle Online-Version


    Grunderwerbsteuerbefreiung bei schenkweiser Anteilsübertragung
    Grunderwerbsteuerbefreiung bei schenkweiser Anteilsübertragung

      Leitsatz Nach § 1 Abs. 2a GrEStG steuerbare Änderungen im Gesellschafterbestand einer grundbesitzenden Personengesellschaft sind insoweit nach § 3 Nr. 2 GrEStG steuerfrei, als sie auf einer schenkweisen Anteilsübertragung beruhen.  Normenkette § 1 ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Lösungen zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Bücher zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren