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BFH Urteil vom 12.01.2017 - IV R 55/11 (veröffentlicht am 17.05.2017)

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Gewerbesteuerliche Hinzurechnung bei Franchiseverträgen - Nur der Leitsatz der Entscheidung ist zur Veröffentlichung bestimmt

 

Leitsatz (amtlich)

1. Aufwendungen für gesetzlich ungeschütztes Erfahrungswissen technischer, gewerblicher, wissenschaftlicher oder auch betriebswirtschaftlicher Art (Know-how) fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 8 Nr. 1 Buchst. f GewStG.

2. Der Hinzurechnung nach § 8 Abs. 1 Buchst. f GewStG unterliegt aber der Teil eines einheitlichen Franchiseentgelts, der auf die Überlassung gewerblicher Schutzrechte entfällt. Der betreffende Teil ist ggf. durch Schätzung zu bestimmen.

 

Normenkette

GewStG 2002 § 8 Nr. 1 Buchst. e, f; GG Art. 3 Abs. 1, Art. 12, 14; FGO § 118 Abs. 2

 

Verfahrensgang

Sächsisches FG (Urteil vom 28.09.2011; Aktenzeichen 8 K 239/11)

 

Fundstellen

Haufe-Index 10763034

BFH/NV 2017, 988

BStBl II 2017, 725

BFHE 2017, 533

DB 2017, 1130

DB 2017, 6

DStR 2017, 1115

DStRE 2017, 698

FR 2017, 797

NWB 2017, 1564

StuB 2017, 443

ZKF 2017, 5

KÖSDI 2017, 20311

NWB direkt 2017, 574

GmbH-Stpr 2017, 211

KoR 2017, 294

Ubg 2017, 343

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