Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

BFH Urteil vom 08.08.2013 - VI R 76/12 (veröffentlicht am 23.10.2013)

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Entscheidungsstichwort (Thema)

Kindergeld für das Kind der Partnerin einer eingetragenen Lebenspartnerschaft

Leitsatz (amtlich)

1. Ein Kindergeldanspruch wird nach § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG i.V.m. § 2 Abs. 8 EStG i.d.F. des Gesetzes vom 15. Juli 2013 gewährt, wenn ein eingetragener Lebenspartner in seinen Haushalt die Kinder seines eingetragenen Lebenspartners aufnimmt.

2. Die in § 2 Abs. 8 EStG i.d.F. des Gesetzes vom 15. Juli 2013 bestimmte Gleichstellung von Lebenspartnern und Lebenspartnerschaften mit Ehegatten und Ehen ist in allen Fällen anzuwenden, in denen das Kindergeld noch nicht bestandskräftig festgesetzt ist. § 52 Abs. 2a EStG i.d.F. des Gesetzes vom 15. Juli 2013 gilt insoweit entsprechend.

Normenkette

EStG § 62 Abs. 1 Nr. 1; EStG § 63 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; EStG § 63 Abs. 1 S. 2; EStG § 32 Abs. 3; EStG § 31 S. 3; EStG § 2 Abs. 8; EStG § 52 Abs. 2a

Verfahrensgang

Schleswig-Holsteinisches FG (Urteil vom 07.11.2012; Aktenzeichen 2 K 194/11; EFG , )

Tatbestand

Rz. 1

I. Streitig ist, ob zugunsten eines eingetragenen Lebenspartners ein Kindergeldanspruch besteht, wenn dieser in seinen Haushalt die Kinder seines eingetragenen Lebenspartners aufnimmt.

Rz. 2

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) lebt in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Sie wohnt gemeinsam mit ihren beiden minderjährigen Kindern, ihrer eingetragenen Lebenspartnerin sowie mit deren beiden minderjährigen Kindern in einem Haushalt. Für ihre Kinder erhält sie Kindergeld. Darüber hinaus begehrte sie für den Zeitraum ab Dezember 2009 vergeblich Kindergeld für die in dem gemeinsamen Haushalt versorgten Kinder ihrer eingetragenen Lebenspartnerin nach § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Ihrer Auffassung nach verstoße es gegen Verfassungs- und Gemeinschaftsrecht, dass nach dieser Vorschrift ein Kindergeldanspruch nur bei der Haushaltsaufnahme von Kindern des Ehegatten, nicht jedoch bei der Aufnahme von Kindern eines eingetragenen Lebenspartners bestehe.

Rz. 3

Das Finanzgericht (FG) wies die nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhobene Klage aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2013, 306 veröffentlichten Gründen ab.

Rz. 4

Mit der Revision rügt die Klägerin die Verletzung materiellen Verfassungs- und Gemeinschaftsrechts.

Rz. 5

Sie beantragt,das Urteil des FG, den Ablehnungsbescheid vom 18. Mai 2011 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 6. Oktober 2011 aufzuheben und die Beklagte und Revisionsbeklagte (Familienkasse) zu verpflichten, zugunsten der Klägerin ab Dezember 2009 zusätzlich Kindergeld für die beiden Kinder ihrer eingetragenen Lebenspartnerin festzusetzen.

Rz. 6

Die Familienkasse beantragt,die Revision zurückzuweisen.

Entscheidungsgründe

Rz. 7

II. Die Revision ist begründet; sie führt gemäß § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Stattgabe der Klage. Entgegen der Entscheidung des FG wird aufgrund geänderter Rechtslage ein Kindergeldanspruch zugunsten eines eingetragenen Lebenspartners gewährt, wenn dieser in seinen Haushalt die Kinder seines eingetragenen Lebenspartners aufnimmt.

Rz. 8

1. Nach § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG besteht ein Kindergeldanspruch für die vom Berechtigten in seinen Haushalt aufgenommenen Kinder seines Ehegatten.

Rz. 9

a) Dies gilt nunmehr auch für die Aufnahme von Kindern eines eingetragenen Lebenspartners. Denn gemäß § 2 Abs. 8 EStG i.d.F. des Gesetzes vom 15. Juli 2013 zur Änderung des Einkommensteuergesetzes in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Mai 2013 (Gesetz vom 15. Juli 2013 --BGBl I 2013, 2397--) sind die Regelungen des Einkommensteuergesetzes zu Ehegatten und Ehen auch auf Lebenspartner und Lebenspartnerschaften anzuwenden.

Rz. 10

b) Die in § 2 Abs. 8 EStG i.d.F. des Gesetzes vom 15. Juli 2013 bestimmte Gleichstellung von Lebenspartnern und Lebenspartnerschaften mit Ehegatten und Ehen ist in allen Fällen anzuwenden, in denen das Kindergeld noch nicht bestandskräftig festgesetzt ist.

Rz. 11

§ 52 Abs. 2a EStG i.d.F. des Gesetzes vom 15. Juli 2013 bestimmt zwar, dass § 2 Abs. 8 EStG i.d.F. des Gesetzes vom 15. Juli 2013 nur bei noch nicht bestandskräftigen Einkommensteuerfestsetzungen Anwendung finden soll. Diese Regelung gilt allerdings entsprechend für noch nicht bestandskräftige Kindergeldfestsetzungen. Dies ergibt sich zunächst aus § 31 Satz 3 EStG. Hiernach wird das Kindergeld als Steuervergütung gezahlt. Zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen zwischen Einkommensteuer- und Kindergeldfestsetzungen ist folglich die Gleichbehandlung von Lebenspartnern und Lebenspartnerschaften mit Ehegatten und Ehen auch insoweit geboten, als Kindergeldfestsetzungen noch nicht bestandskräftig sind. Hinzu kommt, dass der Gesetzgeber mit dem Gesetz vom 15. Juli 2013 eine Gleichbehandlung von Ehegatten und Lebenspartnern für das gesamte Einkommensteuergesetz und mithin auch für das in dem X. Abschnitt des Einkommensteuergesetzes geregelten Kindergeldrecht bezweckte (BTDrucks 17/13870, S. 6). Anhaltspunkte dafür, dass diese Gleichstellung nicht auch für noch nicht bestandskräftige Kindergeldfestsetzungen Gültigkeit haben soll, bestehen nicht.

Rz. 12

2. Da die Vorentscheidung diesen Maßstäben nicht entspricht, ist sie aufzuheben. Die Sache ist spruchreif und der Klage stattzugeben. Nach den den Senat bindenden Feststellungen des FG (§ 118 Abs. 2 FGO) hat die Klägerin die beiden minderjährigen Kinder ihrer eingetragenen Lebenspartnerin, für die sie Kindergeld beantragt hat, in ihren Haushalt aufgenommen. Der begehrte Kindergeldanspruch steht ihr daher nach § 62 Abs. 1 Nr. 1, § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Satz 2, § 32 Abs. 3 EStG i.V.m. § 2 Abs. 8 EStG i.d.F. des Gesetzes vom 15. Juli 2013 sowie entsprechend § 52 Abs. 2a EStG i.d.F. des Gesetzes vom 15. Juli 2013 zu.

Fundstellen

  • Haufe-Index 5530185
  • BFH/NV 2013, 1984
  • BFH/PR 2014, 13
  • StB 2013, 420
  • BStBl II 2014, 36
  • BFHE 2014, 362
  • BFHE 242, 362
  • DB 2013, 17
  • DB 2013, 6
  • DStR 2013, 8
  • DStR 2013, 2328
  • DStRE 2013, 1400
  • HFR 2013, 1117
  • FR 2014, 348
  • NJW 2013, 3392
  • GStB 2014, 6
  • NWB 2013, 3436
  • FamRZ 2013, 1973
  • GmbH-Stpr 2014, 6
  • NVwZ 2013, 6
  • EStB 2013, 412
  • NJ 2013, 10
  • FamRB 2014, 13
  • GV/RP 2014, 6
  • NWB direkt 2013, 1073
  • StBW 2013, 1061
  • StBW 2013, 1002
  • StX 2013, 678
  • BFH-ONLINE 2013
  • FuBW 2014, 250
  • FuHe 2014, 250
  • KSR direkt 2013, 5
  • SteuK 2013, 461
  • WISO-SteuerBrief 2013, 19
  • stak 2013

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Anwesenheitsprämie / 3.1 Krankheit und Gesundheit
    1
  • Neumann-Redlin, Springer, Zimmermann u.a. , EFZG § 5 Anz ... / 6.2 Nachweispflichten
    1
  • Ruhezeiten / Arbeitsrecht
    1
  • Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zeitlich nicht begrenzte Verring ... / 6.1 Mitteilungspflicht (Abs. 5 Satz 1)
    0
  • Betriebsvereinbarung / 2 Rechtswirkung
    0
  • Bulgarien / 2 Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Bulgarien
    0
  • Elektronische Entgeltersatzleistung (EEL) / Sozialversicherung
    0
  • Elterngeld / 1.2 Beitragsrecht in der Kranken- und Pflegeversicherung
    0
  • Entgeltersatzleistung: Auswirkungen auf die Entgeltabrec ... / 9.1 Voraussetzungen der Steuerbefreiung
    0
  • Jansen, SGB VI § 170 Beitragstragung bei sonstigen Versi ... / 2.3 Bezieher von Krankengeld der Sozialen Entschädigung, Übergangsgeld oder Arbeitslosengeld (Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b)
    0
  • Kurzarbeit / 6.4 Elektronisches Verfahren – "KEA"
    0
  • Mitbestimmung des Betriebsrats / 2.2 Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten
    0
  • Mutterschutz / 6 Kündigungsverbot
    0
  • Protokoll zum DBA Albanien
    0
  • Rahmen-TV, Maler- u. Lackiererhandwerk, Bundesrepublik o ... / §§ 45 - 48 ABSCHNITT VIII Kündigung
    0
  • Rahmen-TV, Maler- u. Lackiererhandwerk, Bundesrepublik o ... / §§ 45 - 48 ABSCHNITT VIII Kündigung
    0
  • Ruhezeiten / 2 Ruhezeitverkürzung
    0
  • Sauer, SGB III § 444a Gesetz zur Stärkung der berufliche ... / 2 Rechtspraxis
    0
  • Scheinselbstständigkeit / 1 Steuerrechtliche Kriterien der Selbstständigkeit
    0
  • Tillmanns/Heise/u.a., BetrVG § 81 Unterrichtungs- und Er ... / 6 Unterrichtung und Erörterung bei Planung von Änderungen
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Personal Office Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop
Produktempfehlung


Zum Thema Personal
20 konkrete Situatioen: Mitarbeitergespräche erfolgreich führen
Mitarbeitergespräche erfolgreich führen
Bild: Haufe Shop

Mit diesem Buch bereiten Sie sich effektiv auf Gespräche mit Ihren Mitarbeitenden vor und führen diese souverän. Gesprächsleitfäden und Checklisten helfen Ihnen in jeder Gesprächssituation, ob Vorstellungsgespräch, Kündigung oder Zielvereinbarungsgespräch.


Kindergeld für das Kind der Partnerin einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
Kindergeld für das Kind der Partnerin einer eingetragenen Lebenspartnerschaft

  Leitsatz 1. Ein Kindergeldanspruch wird nach § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG i.V.m. § 2 Abs. 8 EStG i.d.F. des Gesetzes vom 15.7.2013 gewährt, wenn ein eingetragener Lebenspartner in seinen Haushalt die Kinder seines eingetragenen Lebenspartners ...

4 Wochen testen


Newsletter Personal
Newsletter Personalmagazin – neues lernen

Jede Woche Inspiration für das Corporate Learning. Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter! Unsere Themen:  

  • Personal- und Organisationsentwicklung
  • Training, Coaching und Mitarbeiterführung
  • Digitalisierung und Lerntechnologien
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Personal Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe HR Chatbot Haufe Akademie Semigator Enterprise rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Personal Shop
Personal Software Arbeits- & Sozialrecht Lösungen Lohn & Gehalt Produkte Personalmanagement Lösungen Alle Personal Produkte Haufe Shop Buchwelt
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren