Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

BFH Urteil vom 04.02.1986 - IX R 71/83

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Leitsatz (amtlich)

1. Die Aufwendungen für den Ersatz eines bereits vorhandenen WC mit Druckspülung, eines kleinen Handwaschbeckens und einer freistehenden Badewanne durch eine Kunststoffbadewanne sind keine erstmaligen Maßnahmen nach § 82a Abs.3 EStDV und demgemäß nicht nach § 82a Abs.1 Nr.1 und Abs.3 i.V.m. Anlage 7 Nrn.3 und 4 zu § 82a EStDV begünstigt.

2. Eine Warmwasseranlage i.S. von Anlage 7 Nr.7 zu § 82a EStDV liegt vor, wenn durch sie mehrere Zapfstellen in verschiedenen Räumen mit Warmwasser versorgt werden.

 

Normenkette

EStDV 1979 § 82a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3; EStDV § 82a Abs. 1 Nr. 1 Anl 7 Nr. 3; EStDV § 82a Abs. 1 Nr. 1 Anl 7 Nr. 4; EStDV § 82a Abs. 1 Nr. 1 Anl 7 Nr. 7; EStG § 51 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. q

 

Verfahrensgang

FG Berlin (Entscheidung vom 14.12.1982; Aktenzeichen V 371/81)

 

Tatbestand

Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist seit 1963 Eigentümer eines in den Jahren 1926 und 1927 errichteten Einfamilienhauses, in dem sich seit seiner Errichtung u.a. ein Bad mit Toilette befand, das wie folgt eingerichtet war: Badewanne (freistehend), Terrazzofußboden, Ölanstrich, kleines Handwaschbecken, Gasbadeofen mit Durchlauferhitzer, WC mit Druckspülung. Im streitigen Veranlagungszeitraum 1979 ließ der Kläger in dem darüberliegenden Stockwerk eine Duschkabine und im Bad eine Kunststoffbadewanne und ein größeres Waschbecken einbauen sowie einen Gasdurchlauferhitzer anbringen, der die Badewanne, das Handwaschbecken und die im Stockwerk darüber befindliche Dusche mit Warmwasser versorgte, den Fußboden und die Wände fliesen und das WC mit einer Druckspülung versehen. Die Zu- und Abflußleitungen wurden gleichzeitig erneuert. In der Einkommensteuererklärung für 1979 machte der Kläger bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung u.a. erhöhte Absetzungen gemäß § 82a der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) geltend, und zwar für die

Montage von sanitären Einrichtungsgegenständen

einschließlich von Zu- und Abflußleitungen für

das Badezimmer im ersten Obergeschoß 12 777,17 DM

Ausführung von Fliesenarbeiten 3 225,29 DM

-----------

insgesamt 16 002,46 DM.

Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt --FA--) setzte mit Bescheid vom 1.August 1980 die Einkommensteuerschuld des Klägers für den Veranlagungszeitraum 1979 auf 16 623 DM fest und berücksichtigte dabei nur erhöhte Absetzungen gemäß § 82a EStDV in Höhe von 492,87 DM, also 10 v.H. von 3 225,29 DM für die Ausführung von Fliesenarbeiten sowie in Höhe von 10 v.H. von 1 703,55 DM für eine Duschkabine. Das FA lehnte es ab, erhöhte Absetzungen gemäß § 82a Abs.3 EStDV für die Badezimmereinrichtungsgegenstände, Durchlauferhitzer und Rohrinstallationen zu gewähren, weil es sich hierbei nicht um die erstmalige Durchführung einer Maßnahme im Sinne dieser Vorschrift gehandelt habe.

Die Klage hatte Erfolg. Das Finanzgericht (FG) war in seiner in den Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1983, 499 veröffentlichten Entscheidung der Auffassung, das FA habe es zu Unrecht abgelehnt, für die weiteren Aufwendungen des Klägers für die Badezimmereinrichtung, den Durchlauferhitzer und die Rohrinstallationen die Begünstigung gemäß § 82a Abs.3 EStDV für den Veranlagungszeitraum 1979 zu gewähren. Es beurteilte die baulichen Maßnahmen als Erhaltungsaufwand. Der Wortlaut des § 82a Abs.3 EStDV sei nicht genügend klar gefaßt. Deshalb komme dem Zweck der Vorschrift besondere Bedeutung zu. Dieser Zweck bestehe darin, Modernisierungsmaßnahmen für Wohnungen zu begünstigen. Dies treffe hier zu.

Hiergegen richtet sich die Revision des FA, mit der gerügt wird, die Vorinstanz habe dem Kläger zu Unrecht die begehrte Begünstigung gewährt. Das FG habe das Gesetz dadurch verletzt, daß es Erhaltungsaufwand immer dann für begünstigt erachte, wenn er zu etwas Neuzeitlichem führe. Es habe damit das Merkmal der "erstmaligen Durchführung einer Maßnahme" durch seine Auslegung verkannt. Denn diese Auslegung werde dem Sinn und Zweck des Gesetzes nicht gerecht. Das Merkmal "erstmalig" gemäß § 82a Abs.3 EStDV sei unverzichtbar und bedürfe keiner Auslegung.

Das FA beantragt die Aufhebung der Vorentscheidung und Abweisung der Klage.

Der Kläger beantragt, die Revision als unbegründet zurückzuweisen.

 

Entscheidungsgründe

Die Revision des FA ist begründet.

Sie führt zur Aufhebung der Vorentscheidung und zur Zurückverweisung der Sache an die Vorinstanz zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung (§ 126 Abs.3 Nr.2 der Finanzgerichtsordnung --FGO--).

Das FG hat zu Unrecht die gesamten von dem Kläger geltend gemachten Aufwendungen als durch § 82a Abs.3 EStDV 1979 begünstigt behandelt.

1. Einbau von neuzeitlichen sanitären Anlagen (Anlage 7 Nr.3 zu § 82a EStDV 1979)

Der Ersatz eines bereits vorhandenen WC mit Druckspülung, der Ersatz eines kleinen Handwaschbeckens durch ein größeres Handwaschbecken und der einer freistehenden Badewanne durch eine Kunststoffbadewanne fällt nicht unter den Begriff des Einbaus von neuzeitlichen sanitären Anlagen i.S. der Anlage 7 Nr.3 zu § 82a EStDV 1979. Das Verzeichnis der begünstigten Anlagen i.S. des § 82a Abs.1 Nr.1 EStDV führt solche Anlagen und Einrichtungen auf, die nach § 40 Abs.1 Buchst.a bis d sowie f und g des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (II.WoBauG) als Mindestausstattung einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnung angesehen werden.

Die Rechtsverordnung kann, wie im Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 26.Juli 1983 VIII R 145/81 (BFHE 139, 169, BStBl II 1983, 676 --den Einbau einer Sauna betreffend--) dargelegt worden ist, nicht losgelöst von der ihr zugrunde liegenden Ermächtigungsvorschrift (§ 51 Abs.1 Nr.2 Buchst.q des Einkommensteuergesetzes --EStG--) ausgelegt werden. Mit der Verweisung auf § 40 Abs.1 Buchst.a bis d sowie f und g II.WoBauG, die in § 51 Abs.1 Nr.2 Buchst.q EStG enthalten ist, wird die Mindestausstattung im sozialen Wohnungsbau beschrieben. Das bedeutet, daß durch die Rechtsverordnung die Angleichung der Ausstattung der Altbauwohnungen an die beim sozialen Wohnungsbau vorgeschriebene Mindestausstattung steuerlich gefördert werden sollte. Da in Nr.4 der Anlage 7 zu § 82a EStDV entsprechend § 40 Abs.1 Buchst.d II.WoBauG ein eingerichtetes Bad oder eine eingerichtete Dusche je Wohnung sowie Waschbecken aufgeführt sind, rechnen diese Einrichtungen und demgemäß auch ihr --teilweiser-- Ersatz nicht zu den neuzeitlichen sanitären Anlagen im Sinne der Nr.3 der Anlage 7 zu § 82a EStDV. Begünstigt ist auch nicht der Ersatz des WC mit Druckspülung; denn ein Spülklosett, das eine neuzeitliche sanitäre Anlage darstellt (vgl. Fischer-Dieskau, Wohnungsbaurecht Bd.I, II.WoBauG § 40 - ausgereihte Blätter S.8 unter c), war im Streitfall bereits vorhanden.

2. Einrichtung eines Bades oder einer Dusche je Wohnung sowie Waschbecken (Anlage 7 Nr.4 zu § 82a EStDV 1979)

Der Kläger kann die erhöhten Absetzungen auch nicht aus der Nr.4 der Anlage 7 zu § 82a EStDV herleiten. Denn es handelt sich bei den Erhaltungsmaßnahmen des Klägers nicht um die Einrichtung eines Bades oder einer Dusche je Wohnung sowie Waschbecken (vgl. Anlage 7 Nr.4 zu § 82a EStDV 1979). Nach den Feststellungen des FG waren ein Bad und ein Waschbecken bereits vorhanden. Es ist nicht das Ziel dieser Bestimmung, normale Erhaltungsmaßnahmen zu begünstigen.

3. Einbau einer Warmwasseranlage (Anlage 7 Nr.7 zu § 82a EStDV 1979)

Im Ergebnis zutreffend hat das FG dem Kläger die Begünstigung gemäß Anlage 7 Nr.7 zu § 82a EStDV 1979 für den Einbau des Gasdurchlauferhitzers gewährt.

Eine Warmwasseranlage im Sinne der genannten Vorschrift liegt vor, wenn durch sie mehrere Zapfstellen in verschiedenen Räumen --also nicht nur in einem Raum-- mit Warmwasser versorgt werden können. Nach den Feststellungen des FG trifft das hier zu. Denn durch den Einbau des Gasdurchlauferhitzers wurde bewirkt, daß die Badewanne und das Handwaschbecken sowie die im Stockwerk darüber befindliche Dusche mit Warmwasser versorgt werden können. Eine derartige Anlage war bisher nicht vorhanden. Der Senat weist vorsorglich darauf hin, daß zum begünstigten Aufwand für eine solche Anlage auch die dazu erforderlichen Zu- und Abflußleitungen gehören.

4. Der Senat vermag jedoch nicht in der Sache selbst zu erkennen. Die Sache ist noch nicht entscheidungsreif. Tatsächliche Feststellungen über die Höhe der Aufwendungen für die Warmwasseranlage einschließlich der Zu- und Abflußleitungen fehlen.

Begünstigt ist --wie bereits ausgeführt-- nur die Einrichtung eines Bades oder einer Dusche je Wohnung. Da eine Begünstigung für die zusätzliche Duschkabine nach den obigen Rechtsgrundsätzen (vgl. 1. und 2.) entfällt, wird das FG demgemäß u.a. bei seiner erneuten Entscheidung zu berücksichtigen haben, daß der Aufwand für die Ausführung der Fliesenarbeiten und für die Dusche mit den Aufwendungen für die Warmwasseranlage einschließlich der Zu- und Abflußleitungen (vgl. 3) zu saldieren ist.

Die Vorentscheidung war aufzuheben, damit die entsprechenden tatsächlichen Feststellungen nachgeholt werden.

 

Fundstellen

Haufe-Index 61376

BStBl II 1986, 402

BFHE 146, 80

BFHE 1986, 80

BB 1986, 785-786 (ST)

DB 1986, 1050-1050 (ST)

HFR 1986, 364-365 (ST)

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

haufe-product
Empfehlung

    Meistgelesene Beiträge
    • IFRS 09 - Finanzinstrumente / Transaktionskosten
      5
    • Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB ... / 4 Inhalte der einzelnen Posten des Umsatzkostenverfahrens
      2
    • IAS 07 - Kapitalflussrechnung / ZINSEN UND DIVIDENDEN
      2
    • IAS 38 - Immaterielle Vermögenswerte / Entwicklungsphase
      2
    • IFRS 09 - Finanzinstrumente / 4.3 EINGEBETTETE DERIVATE
      2
    • IFRS 15 - Erlöse aus Verträgen mit Kunden / Rückkaufvereinbarungen
      1
    • IFRS 16 - Leasingverhältnisse / Angaben
      1
    • Zahlungsbericht und Ertragsteuerinformationsbericht: län ... / 7.4.5 Sanktionen bei Verstoß gegen Erstellung oder Offenlegung des Ertragsteuerinformationsberichts
      1
    • Aktuelle Empfehlungen der Redaktion
      0
    • Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB ... / 2 Inhalte des Konzernanhangs (Abs. 1 Sätze 1 und 2)
      0
    • Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB ... / 2 Verantwortlichkeit des Prüfers
      0
    • Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB ... / 4.2.1 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
      0
    • Einkommensteuer-Richtlinien, Amtliche Hinweise 2018 / Zu § 10b EStG
      0
    • Einkommensteuer-Richtlinien, Amtliche Hinweise 2023 / Zu § 15a EStG
      0
    • Einkommensteuer-Richtlinien, Anhang zum amtlichen Handbu ... / Anhang 19 Kapitalvermögen (Abgeltungsteuer)
      0
    • ErbStR 2011 / Anlage 1 (zu R B 160.2 und 163
      0
    • Frotscher/Geurts, EStG § 17 Veräußerung von Anteilen an ... / 3.2.4.3 Nachträgliche Anschaffungskosten (S. 3)
      0
    • Frotscher/Geurts, EStG § 2 Umfang der Besteuerung, Begri ... / 3 Einkommensteuerobjekt und Bemessungsgrundlage
      0
    • Frotscher/Geurts, EStG § 20 Kapitalvermögen / 10.1.2.3 Einkünfte aus selbstständiger Arbeit i. S. d. § 18 EStG
      0
    • Frotscher/Geurts, EStG § 25 Veranlagungszeitraum, Steuer ... / 7 Beizufügende Unterlagen
      0
    Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop

    Empfehlung


    Zum Thema Finance
    Richtig verzollen und Geld sparen: Schnelleinstieg Zoll
    Schnelleinstieg Zoll
    Bild: Haufe Shop

    Vermeiden Sie teure Fehler bei der Zollerklärung. Mit diesem Buch gehen Sie sicher mit allen Rechtsfragen zum Import und Export um - ohne juristische Vorkenntnisse. Es erklärt Ihnen Schritt für Schritt alle zollrechtlichen Grundlagen für einen reibungslosen Ablauf.


    Einkommensteuer-Durchführun... / § 82a Erhöhte Absetzungen von Herstellungskosten und Sonderbehandlung von Erhaltungsaufwand für bestimmte Anlagen und Einrichtungen bei Gebäuden
    Einkommensteuer-Durchführun... / § 82a Erhöhte Absetzungen von Herstellungskosten und Sonderbehandlung von Erhaltungsaufwand für bestimmte Anlagen und Einrichtungen bei Gebäuden

      (1) 1Der Steuerpflichtige kann von den Herstellungskosten   1. für Maßnahmen, die für den Anschluss eines im Inland belegenen Gebäudes an eine Fernwärmeversorgung einschließlich der Anbindung an das Heizsystem erforderlich sind, wenn die ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Finance
    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
    Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Lösungen zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Bücher zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren