Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

BFH Beschluss vom 25.08.1999 - X R 95/98 (NV)

Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Keine Zulassung der Revision in Rechtsbehelfsbelehrung des FG-Urteils

 

Leitsatz (NV)

  1. Für die Zulassung der Revision ist eine gesonderte Entscheidung des FG erforderlich. Eine fehlerhafte Formulierung in der Rechtsmittelbelehrung, wie z.B. "Gegen dieses Urteil steht den Beteiligten nach § 115 Abs. 1 FGO die Revision an den BFH zu", genügt nicht den Anforderungen an eine ausdrückliche Zulassung.
  2. Legt der Kläger im Hinblick auf diese Rechtsmittelbelehrung eine unzulässige Revision ein, ist gemäß § 8 GKG von der Erhebung von Gerichtskosten abzusehen.
 

Normenkette

FGO § 115 Abs. 1; GKG § 8

 

Tatbestand

Das Finanzgericht (FG) hat die Klage abgewiesen. Es hat weder in der Urteilsformel noch in den Entscheidungsgründen die Revision zugelassen. In der Rechtsmittelbelehrung heißt es: "Gegen dieses Urteil steht den Beteiligten nach § 115 Abs. 1 Finanzgerichtsordnung --FGO-- die Revision an den Bundesfinanzhof zu." Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) hat Revision eingelegt.

 

Entscheidungsgründe

Die Revision ist unzulässig.

Gemäß Art. 1 Nr. 5 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs findet abweichend von § 115 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) die Revision nur statt, wenn sie das FG oder auf Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Bundesfinanzhof (BFH) zugelassen hat oder wenn ein Fall der zulassungsfreien Revision gemäß § 116 FGO gegeben ist.

Entgegen der Auffassung enthält das angefochtene Urteil des FG keine Ausführungen über die Zulassung der Revision. Diese ist deshalb nicht statthaft.

Zwar muß nach der ständigen Rechtsprechung des BFH (vgl. z.B. Beschlüsse vom 21. Februar 1996 VII B 215/95, BFH/NV 1996, 569, m.w.N., und vom 7. Mai 1996 VII B 76/96, BFH/NV 1996, 778) die Zulassung der Revision nicht --auch wenn dies im Hinblick auf die Rechtsklarheit als erwünscht erscheint-- ausdrücklich in die Urteilsformel aufgenommen werden. Vielmehr genügt es, wenn die Zulassung des Rechtsmittels etwa durch Hinweis auf den Zulassungsgrund oder die gesetzliche Bestimmung erkennbar aus den Gründen hervorgeht. Unter besonderen Voraussetzungen kann auch ein in der Rechtsmittelbelehrung des FG-Urteils enthaltener ausdrücklicher Ausspruch, daß die Revision zulässig sei, als Zulassung der Revision anerkannt werden. Da die Zulassung jedoch stets ausdrücklich durch besondere Entscheidung erfolgen muß, reicht es nicht aus, daß eine Rechtsmittelbelehrung lediglich von der Zulässigkeit der Revision ausgeht und nicht zu erkennen gibt, daß mit ihr selbst die Revision durch besondere Entscheidung aus einem der in § 115 Abs. 2 FGO genannten Gründe zugelassen wird. Eine Rechtsmittelbelehrung, nach der ohne Hinweis auf die besondere Entscheidung über die Zulassung die Revision als zulässig benannt wird, ist unrichtig und führt nicht dazu, daß ein nach dem Gesetz nicht zulässiges Rechtsmittel als zulässig zu behandeln ist. Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des BFH (z.B. Beschlüsse vom 21. August 1996 I B 42/96, BFH/NV 1997, 189; vom 18. September 1997 VII B 161/97, BFH/NV 1998, 484).

Im Streitfall folgt daraus, daß der dem angefochtenen Urteil beigefügten Rechtsmittelbelehrung die gesetzlich vorgeschriebene Zulassung dieses Rechtsmittels nicht entnommen werden kann. Weder aus den Gründen des angefochtenen Urteils noch aus dem Inhalt der Rechtsmittelbelehrung ist die Absicht des FG erkennbar, die Revision gegen das Urteil zulassen zu wollen. Aus einer Rechtsmittelbelehrung allein könnte eine Zulassung des Rechtsmittels allenfalls dann entnommen werden, wenn in ihr die Zulassung durch eine ausdrücklich darauf gerichtete Formulierung betreffend Zulassung und Zulassungsgrund zum Ausdruck käme (etwa: "Die Beschwerde wird wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen"; vgl. BFH-Beschluß in BFH/NV 1998, 484). An einer solchen prozessual vergleichbaren Formulierung fehlt es hier.

Gründe, die eine zulassungsfreie Revision gemäß § 116 FGO gerechtfertigt erscheinen ließen, sind weder vorgetragen worden noch sonst ersichtlich.

Die gleichzeitig mit der Nichtzulassungsbeschwerde eingelegte Revision wird auch nicht dadurch statthaft, daß die Beschwerde Erfolg hat (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 12. April 1991 III R 181/90, BFHE 164, 179, BStBl II 1991, 638; vom 21. September 1993 III R 53/89, BFHE 172, 349, 351; Senats-Beschluß vom 23. Januar 1995 X R 126/94, BFH/NV 1995, 808, und BFH-Beschluß vom 24. Juni 1998 II R 80/97, BFH/NV 1998, 1514; jeweils m.W.N.).

Da der vorliegende Beschluß nur mit dem tragenden Grund der Abweisung in Rechtskraft erwächst, bleibt es dem Kläger unbenommen, auf die vom erkennenden Senat ausgesprochene Zulassung der Revision innerhalb der gesetzlichen Frist erneut Revision einzulegen.

Die Kostenentscheidung beruht auf § 135 Abs. 2 FGO. Von der Erhebung von Gerichtskosten wird gemäß § 8 des Gerichtskostengesetzes abgesehen.

 

Fundstellen

Haufe-Index 424721

BFH/NV 2000, 441

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Produktempfehlung
haufe-product

    Meistgelesene Beiträge
    • Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB ... / 2 Inhalte des Konzernanhangs (Abs. 1 Sätze 1 und 2)
      1
    • Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen / §§ 21 - 30 Teil 3 Denkmalbehörden, Denkmalfachämter und Verfahren
      1
    • Frotscher/Geurts, EStG § 18 Selbständige Arbeit / 11.1.1 Betriebseinnahmen
      1
    • Frotscher/Geurts, EStG § 5 Gewinn bei Kaufleuten und bei ... / 4.1 Allgemeines
      1
    • Geschenke / 5 Wertbestimmung
      1
    • IFRS 01 - Erstmalige Anwendung der International Financi ... / [IAS 1]
      1
    • Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 21 Besondere Vorschrift ... / 11.3 Rechtsbehelfsverfahren
      1
    • Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 4 Nr. 20 [Theater, Orch ... / 2.2 Andere Unternehmer
      1
    • Verhaltenskodex: Wichtiges Element für das Compliance-Ma ... / 2 Beteiligungsrechte des Betriebsrats
      1
    Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop

    Produktempfehlung


    Zum Thema Finance
    Alles zu Bilanzierung und Bewertung: Jahresabschluss
    Jahresabschluss
    Bild: Haufe Shop

    Mit diesem Buch haben Sie alle erforderlichen Informationen an der Hand, um den Jahresabschluss in allen Einzelteilen korrekt zu erstellen. Mit Tipps sowie Gestaltungsmöglichkeiten bei konkreten Bilanzierungsfragen, Anwendungshinweisen sowie fast 200 Beispielen und Grafiken.


    Finanzgerichtsordnung / § 115 [Zulassung der Revision]
    Finanzgerichtsordnung / § 115 [Zulassung der Revision]

      (1) Gegen das Urteil des Finanzgerichts (§ 36 Nr. 1) steht den Beteiligten die Revision an den Bundesfinanzhof zu, wenn das Finanzgericht oder auf Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Bundesfinanzhof sie zugelassen hat.  (2) Die Revision ist nur ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Finance
    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
    Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Buchführung Software und Bücher Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren