Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

BFH Beschluss vom 22.12.2003 - IX B 100/03 (NV)

Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Keine Klage auf Feststellung eines Mietverhältnisses

 

Leitsatz (NV)

Die steuerrechtliche Anerkennung eines Mietverhältnisses ist eine Besteuerungsgrundlage, deren Feststellung nach § 157 Abs. 2 AO 1977 einen mit Rechtsbehelfen nicht anfechtbaren Teil des Einkommensteuerbescheids bildet und deren Feststellung prozessual jedenfalls an der Subsidiarität der Feststellungsklage nach § 41 Abs. 2 Satz 1 FGO scheitert.

 

Normenkette

AO 1977 § 157 Abs. 2; FGO § 41 Abs. 2 S. 1

 

Verfahrensgang

FG Berlin (Urteil vom 27.05.2003; Aktenzeichen 7 K 7090/01)

 

Gründe

Die Beschwerde ist unbegründet und nach § 116 Abs. 5 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) zurückzuweisen. Die vom Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) herausgehobenen Verfahrensfehler liegen nicht vor.

1. Zutreffend hat die Vorinstanz den Klageantrag als Anfechtung gewertet; denn die ebenfalls begehrte Feststellung ist nach § 41 Abs. 2 Satz 1 FGO subsidiär. Danach kann die Feststellung nicht begehrt werden, wenn der Kläger seine Rechte durch Gestaltungs- oder Leistungsklage verfolgen kann. Die Voraussetzungen dieser Vorschrift liegen vor: Die steuerliche Anerkennung der Mietverhältnisse ist eine Besteuerungsgrundlage, deren Feststellung nach § 157 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO 1977) einen mit Rechtsbehelfen nicht anfechtbaren Teil des Einkommensteuerbescheids bildet. Dies gilt unbeschadet des Umstands, dass sich die Frage der steuerlichen Anerkennung der Mietverhältnisse ―wie hier― über einen mehrere Veranlagungszeiträume umfassenden Zeitraum hinzieht. Aufgrund des Prinzips der Abschnittsbesteuerung sind für jeden Veranlagungszeitraum die Besteuerungsgrundlagen (hier: Anerkennung des oder der Mietverhältnisse) selbständig festzustellen und der Sachverhalt und die Rechtslage ohne Bindung an die frühere Beurteilung neu zu prüfen (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ―BFH―; vgl. BFH-Urteile vom 25. April 1990 I R 78/85, BFH/NV 1990, 630, und vom 7. Februar 1969 VI R 174/67, BFHE 95, 41, BStBl II 1969, 314).

2. Das Finanzgericht (FG) hat auch nicht gegen § 105 Abs. 5 FGO verstoßen; denn es hat seine Entscheidung, soweit es der Einspruchsentscheidung nicht folgt, selbst hinreichend und ohne weiteres nachvollziehbar begründet. Seine Würdigung, die Nutzung der Wohnung durch den Vater des Klägers sei im Streitjahr (1994) nicht nachgewiesen, verletzt auch keine Beweislastgrundsätze (§ 96 Abs. 1 FGO). Es ist Sache des Klägers, der einen Werbungskostenüberschuss aus der behaupteten Vermietung seiner Wohnung geltend macht, diese steuermindernde Tatsache auch nachzuweisen.

3. Schließlich hat das FG auch keine gegen die Gewähr rechtlichen Gehörs (§ 96 Abs. 2 FGO) verstoßende Überraschungsentscheidung getroffen. Es ging bereits im Vorverfahren darum, ob und inwieweit der Vater des Klägers dessen Wohnung tatsächlich als Mieter nutzte. Auch im anschließenden finanzgerichtlichen Verfahren wurde darum ―wie der Beklagte und Beschwerdegegner zutreffend ausführt― gestritten. Das FG erließ einen Beweisbeschluss, der mit der Beweisfrage über die Umstände der Vermietung auch die tatsächliche Nutzung der Wohnung durch den Vater betraf. Dem Kläger ist deshalb gerade nicht das Recht abgeschnitten worden, Beweis darüber anzutreten, ob sein Vater überhaupt in der Wohnung gewohnt habe.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1116694

BFH/NV 2004, 532

Dieser Inhalt ist unter anderem im Steuer Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 14b Verspätungszuschlag
    262
  • Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 109 Verlängerung von Fristen / 5.1 Allgemeines
    170
  • Grunderwerbsteuer bei Veränderungen im Gesellschafterbestand einer Personengesellschaft (§ 1 Abs. 2a GrEStG) (ErbStB 2022, Heft 8, S. 247)
    129
  • Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, Erb ... / VI. Umrechnungsfaktoren zur Ermittlung der Brutto-Grundfläche bei Geschäftsgrundstücken und gemischt genutzten Grundstücken
    125
  • Bedarfsbewertung: Erklärung zur Feststellung des Bedarfs ... / 1 Erläuterungen zum Formular
    119
  • Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe ... / 5.1 Landwirtschaftliche Nutzung – § 237 Abs. 2 BewG
    113
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 28 Allgemeines / 3.5 Verlegung einer Betriebsstätte von einer in eine andere Gemeinde (§ 28 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 GewStG)
    111
  • Weilbach, GrEStG § 1 Erwerbsvorgänge / 3 Tauschvertrag (Abs. 5)
    111
  • Kapitalgesellschaft: Liquidation / 3.3.4 Auswirkungen der Auskehrung des Vermögens
    109
  • Änderungsvorschriften / 5 Gegenrechnung materieller Fehler
    105
  • Praxisveräußerung, Praxisaufgabe und Praxisübertragung: ... / 2.1 Tod eines Freiberuflers
    105
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 29 Zerlegungsmaßstab / 3.2 Zerlegung nach Arbeitslöhnen (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 GewStG)
    95
  • Erbschaftsteuererklärung: Anlage Erwerber vom 1.1.2009 b ... / 1.6 Erwerb durch Erbanfall (Zeilen 22 bis 31)
    93
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 7 Gewerbeertrag / 4.2 Veräußerungs- und Aufgabegewinne bei Einzelunternehmen
    93
  • Grundstücksteile von untergeordneter Bedeutung (§ 8 EStDV) (estb 2022, Heft 12, S. 467)
    93
  • Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 173 Aufhebung oder Änderung von ... / 3.2.2 Maßstab des groben Verschuldens
    92
  • Frotscher/Drüen, UmwStG § 22 Besteuerung des Anteilseigners
    85
  • Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG § 13b Begünstigtes Vermögen
    73
  • Pflegekosten / 1.3 Unterbringung in einem Heim
    71
  • Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorbemerkungen zu §§ 172–177 / 3.1 Formelle Bestandskraft als Unanfechtbarkeit
    71
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Steuer Office Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Steuern
Haufe Shop: Die Steuerberaterprüfung 2025
Die Steuerberaterprüfung 2025
Bild: Haufe Shop

Die Steuerberaterprüfung unterstützt bei der Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung. Sie vermittelt in kompakter und verständlicher Form den gesamten Stoff der schriftlichen Prüfung. Zu jedem Rechtsgebiet gibt es Tipps zum Klausuren-Know-how, also zu Klausuraufbau, Klausurtechnik und -taktik.


BFH IX R 158/86 (NV)
BFH IX R 158/86 (NV)

  Entscheidungsstichwort (Thema) Beschwer; zeitanteilige AfA im Fertigstellungsjahr  Leitsatz (NV) 1. Ein Finanzamt ist durch ein fehlerhaftes Urteil des Finanzgerichts dann nicht beschwert, wenn das Finanzgericht die Steuer zu hoch festgestellt hat, ohne ...

4 Wochen testen


Newsletter Steuern
Bild: Adobe
Newsletter Steuern - BFH-Urteilsservice

Aktuelle Informationen zur neuesten BFH-Rechtsprechung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Kurzkommentierungen
  • Praxishinweise
  • wöchentlich
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Steuern Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Haufe Onlinetraining
Smartsteuer
Schäffer-Poeschel
Lexware
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Steuern Shop
Steuern Software
Komplettlösungen Steuern
Kanzleimanagement Lösungen
Steuern im Unternehmen
Lösungen für die Steuererklärung
Steuer-Kommentare
Alle Steuern Produkte

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren