Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

BFH Beschluss vom 16.12.1997 - XI S 41/97 (NV)

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Keine AdV bei Verpflichtungsklage

 

Leitsatz (NV)

Bei Antrag auf Änderung eines bestandskräftigen Verwaltungsaktes im Wege der Verpflichtungsklage kommt eine Aussetzung der Vollziehung nicht in Betracht.

 

Normenkette

FGO § 69 Abs. 3

 

Tatbestand

Mit Schreiben vom 22. Oktober 1997 hat der Kläger, Antragsteller und Revisionsbeklagte (Kläger) beantragt, "die Aufhebung der Vollziehung der angefochtenen Bescheide unter Einbeziehung von Zinsfestsetzung und Verspätungszuschlag anzuordnen".

In der Hauptsache ist streitig, ob der Antragsgegner, Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt -- FA --) verpflichtet ist, den Umsatzsteuer-Bescheid vom 24. Juni 1992 gemäß §173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Abgabenordnung (AO 1977) zu ändern.

Der Kläger war von Ende 1986 bis Anfang 1990 als Rechtsanwalt tätig. Im März 1990 wurde gegen ihn ein vorläufiges Berufsverbot verhängt. Im April 1990 verzichtete er auf seine Zulassung als Rechtsanwalt. Eine Rechtsanwältin wurde bis zum 30. April 1992 als Kanzleiabwicklerin i. S. des §55 der Bundesrechtsanwaltsordnung bestellt. Der Kläger, der mit dem FA unter einer Adresse im Amtsbereich des FA X korrespondierte, teilte mit, daß er seine selbständige Tätigkeit eingestellt habe und daß eine Abwicklerin bestellt worden sei. Im Oktober 1990 wurde der Kläger zur Abgabe der Einkommen- und Umsatzsteuererklärung aufgefordert. Die Aufforderung war an die frühere Adresse des Klägers gerichtet und wurde von der Abwicklerin an den Kläger weitergeleitet. Unter dem 24. Juni 1992 erließ das FA einen Umsatzsteuer-Bescheid für das Kalenderjahr 1989. Mit Schreiben vom 22. Dezember 1992 beantragte der Kläger die Änderung des Bescheides, da er erst seit kurzer Zeit wieder im Besitz der Buchhaltungsunterlagen sei. Auch sei er davon ausgegangen, daß die Steuererklärung durch die Kanzleiabwicklerin abgegeben worden sei. Das FA wies den Antrag auf Änderung mit Verfügung vom 27. Januar 1993 zurück. Der Einspruch wurde zurückgewiesen (Einspruchsentscheidung vom 21. März 1994). Das Finanzgericht (FG) gab der Klage statt; die Entscheidung ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 1997, 1219 veröffentlicht. Mit der vom FG zugelassenen Revision rügt das FA Verletzung materiellen Rechts.

 

Entscheidungsgründe

Der Antrag auf Aufhebung der Vollziehung hat keinen Erfolg.

Gemäß §69 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) kann das Gericht der Hauptsache die Aufhebung der Vollziehung anordnen, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes bestehen oder wenn die Vollziehung eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte zur Folge hätte.

Aufhebung der Vollziehung gemäß §69 Abs. 3 FGO kommt nur hinsichtlich vollziehbarer Verwaltungsakte in Betracht, gegen die Anfechtungsklage erhoben ist (vgl. Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., 1997, §69 Rz. 5). Im Streitfall hat der Kläger jedoch keine Anfechtungsklage erhoben, sondern er erstrebt die Änderung eines bestandskräftigen Verwaltungsaktes im Wege der Verpflichtugnsklage (§40 Abs. 1 FGO).

Vorläufiger Rechtsschutz bei Verpflichtungsklagen kann nur durch eine einstweilige Anordnung gemäß §114 FGO gewährt werden. Ein solcher Antrag ist nicht gestellt worden; dementsprechend sind auch die entsprechenden Voraussetzungen nicht dargelegt worden.

 

Fundstellen

Haufe-Index 66490

BFH/NV 1998, 615

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

haufe-product
Empfehlung

    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop

    Empfehlung


    Zum Thema Finance
    Haufe Shop: HGB Bilanz Kommentar
    HGB Bilanz Kommentar
    Bild: Haufe Online Redaktion

    Mit dem Praktiker-Kommentar in neuer Auflage lösen Sie auch schwierige Fragen zu Bilanzierung, Jahresabschluss und Lagebericht sicher. Alle Änderungen sind mit Fallbeispielen und Buchungssätzen praxisgerecht dargestellt und erläutert. Im Praktiker-Kommentar inklusive: Die stets aktuelle Online-Version


    Finanzgerichtsordnung / § 69 [Aussetzung der Vollziehung]
    Finanzgerichtsordnung / § 69 [Aussetzung der Vollziehung]

      (1) 1Durch Erhebung der Klage wird die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsakts vorbehaltlich des Absatzes 5 nicht gehemmt, insbesondere die Erhebung einer Abgabe nicht aufgehalten. 2Entsprechendes gilt bei Anfechtung von Grundlagenbescheiden für die ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Finance
    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
    Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Lösungen zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Bücher zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren