Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

BFH Beschluss vom 14.09.1994 - III B 105-107/94 (NV)

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Streitwert des NZB-Verfahrens

 

Leitsatz (NV)

Macht der Beschwerdeführer nicht erkennbar, daß er mit der Nichtzulassungs beschwerde sein Klagebegehren nur noch eingeschränkt weiterverfolgen will, so entspricht der Streitwert des NZB-Verfahrens jenem des Klageverfahrens.

 

Normenkette

GKG § 13 Abs. 1 S. 1; GKG n.F. § 25 Abs. 2 S. 1

 

Tatbestand

Beim Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) fand in den 80er Jahren eine Steuerfahndungsprüfung statt. Aufgrund der Ergebnisse dieser Prüfung erließ der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt -- FA --) am 11. April 1986 für die Jahre 1978 bis 1982 (Streitjahre) Einkommensteuer- und Umsatzsteueränderungsbescheide. Außerdem ergingen erstmalige Gewerbesteuermeßbescheide; für die Jahre 1978 bis 1981 am 12. August 1986 und für das Jahr 1982 am 8. Oktober 1986.

Mit Einspruchsentscheidungen vom 12. Dezember 1990 gab das FA den vom Kläger erhobenen Einwendungen nur teilweise statt.

Die dagegen erhobenen Klagen begründete der Kläger nicht näher; in der mündlichen Verhandlung beantragte sein damaliger Prozeßbevollmächtigter jedoch (zur Sache), die Einkommen- und Umsatzsteueränderungsbescheide vom 11. April 1986 sowie die Gewerbesteuermeßbescheide vom 12. August und vom 8. Oktober 1986, jeweils in Gestalt der Einspruchsentscheidungen vom 12. Dezember 1990, ersatzlos aufzuheben.

Das Finanzgericht (FG) wies die Klagen als unzulässig ab, da das Klagebegehren (jeweils) nicht rechtzeitig im erforderlichen Umfang dargelegt worden sei.

Der Kläger hat -- nach Zustellung der Entscheidungen am 3. Januar 1994 -- mit persönlich verfaßtem und unterzeichnetem Schreiben vom 24. Februar 1994 erklärt, daß er "die Urteile nicht annehme", weil er selbst weder zur mündlichen Verhandlung geladen noch sonst verständigt worden sei.

Das FG hat dieses Schreiben als Nichtzulassungsbeschwerde gegen seine Urteile gewertet; es hat der Beschwerde jedoch in keinem Fall abgeholfen.

 

Entscheidungsgründe

1. Die Verfahren III B 105/94, III B 106/94 und III B 107/94 werden gemäß § 73 Abs. 1 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung zu gemeinsamer Entscheidung verbunden.

2. Der Senat geht -- wie zuvor auch schon das FG -- davon aus, daß der Kläger mit seinem Schreiben vom 24. Februar 1994 Nichtzulassungsbeschwerden einlegen wollte. Nach Art. 1 Nr. 5 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs (BFHEntlG) ist das Rechtsmittel der Revision derzeit nämlich grundsätzlich erst nach Zulassung durch das FG oder auf Beschwerde hin durch den Bundesfinanzhof (BFH) statthaft.

Doch sind die Beschwerden des Klägers unzulässig.

Dies folgt schon daraus, daß sie der Kläger persönlich eingelegt hat. Nach Art. 1 Nr. 1 BFHEntlG muß sich vor dem BFH jeder Beteiligte -- ausgenommen juristische Personen des öffentlichen Rechts und Behörden -- durch einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer vertreten lassen. Dies gilt auch für die Einlegung einer Beschwerde (Art. 1 Nr. 1 Satz 2 BFH EntlG). Darauf ist der Kläger in den Rechtsmittelbelehrungen der angegriffenen FG- Urteile klar und eindeutig hingewiesen worden. Daß der Kläger selbst zu dem genannten vertretungsberechtigten Personenkreis gehört, ist nicht ersichtlich.

Im übrigen ergeht die Entscheidung über die Nichtzulassung der Revisionen gemäß Art. 1 Nr. 6 BFHEntlG ohne Angabe von Gründen.

3. Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 25 Abs. 2 Satz 1 des Gerichtskostengesetzes i. d. F. des Kostenrechtsänderungsgesetzes vom 24. Juni 1994 (BGBl I 1994, 1325). Der Streitwert entspricht hier jeweils dem des betreffenden Klageverfahrens, da der Kläger nicht erkennbar gemacht hat, daß er seine Klagebegehren nur noch eingeschränkt weiterverfolgen will (s. hierzu z. B. Ruban in Gräber, Finanz gerichtsordnung, 3. Aufl., Vor § 135 Anm. 30, "Nichtzulassungsbeschwerde", m. w. N.). Mit seinen Klagen hatte der Kläger zuletzt -- durch seinen damaligen Prozeßbevollmächtigten -- beantragt, die aufgrund der Steuerfahndungsprüfung ergangenen Einkommen- und Umsatzsteuerbescheide sowie Gewerbesteuermeßbescheide, jeweils in Gestalt der am 12. Dezember 1990 getroffenen Einspruchsentscheidungen ersatzlos aufzuheben.

 

Fundstellen

Haufe-Index 420253

BFH/NV 1995, 538

BFH/NV 1995, 539

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

haufe-product
Empfehlung

    Meistgelesene Beiträge
    • Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB ... / 4 Inhalte der einzelnen Posten des Umsatzkostenverfahrens
      2
    • IAS 38 - Immaterielle Vermögenswerte / Entwicklungsphase
      2
    • IFRS 09 - Finanzinstrumente / 4.3 EINGEBETTETE DERIVATE
      2
    • IFRS 09 - Finanzinstrumente / Transaktionskosten
      2
    • IAS 07 - Kapitalflussrechnung / ZINSEN UND DIVIDENDEN
      1
    • IFRS 15 - Erlöse aus Verträgen mit Kunden / Rückkaufvereinbarungen
      1
    • IFRS 16 - Leasingverhältnisse / Angaben
      1
    • Zahlungsbericht und Ertragsteuerinformationsbericht: län ... / 7.4.5 Sanktionen bei Verstoß gegen Erstellung oder Offenlegung des Ertragsteuerinformationsberichts
      1
    • Aktuelle Empfehlungen der Redaktion
      0
    • Anhang zu § 8: ABC der verdeckten Gewinnausschüttung / Allgemeine Voraussetzungen
      0
    • Anwendungserlass zur Abgabenordnung 2008 [bis 31.12.2013] / [Vorspann]
      0
    • Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB ... / 2 Inhalte des Konzernanhangs (Abs. 1 Sätze 1 und 2)
      0
    • Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB ... / 2 Verantwortlichkeit des Prüfers
      0
    • Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB ... / 3.2.1 Mutter- oder Tochterunternehmen
      0
    • Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB ... / 4.2.1 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
      0
    • Einkommensteuer-Richtlinien, Amtliche Hinweise 2018 / Zu § 66 EStG
      0
    • Einkommensteuer-Richtlinien, Amtliche Hinweise 2023 / Zu § 15a EStG
      0
    • Einkommensteuer-Richtlinien, Anhang zum amtlichen Handbu ... / Anhang 19 Kapitalvermögen (Abgeltungsteuer)
      0
    • Elementarschadenversicherung / 4.2 Elementarschadenversicherung in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen integriert
      0
    • ErbStR 2011 / Anlage 1 (zu R B 160.2 und 163
      0
    Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop

    Empfehlung


    Zum Thema Finance
    Alles zu Bilanzierung und Bewertung: Jahresabschluss
    Jahresabschluss
    Bild: Haufe Shop

    Mit diesem Buch haben Sie alle erforderlichen Informationen an der Hand, um den Jahresabschluss in allen Einzelteilen korrekt zu erstellen. Mit Tipps sowie Gestaltungsmöglichkeiten bei konkreten Bilanzierungsfragen, Anwendungshinweisen sowie fast 200 Beispielen und Grafiken.


    FG Köln 10 Ko 2303/00
    FG Köln 10 Ko 2303/00

      Entscheidungsstichwort (Thema) Einwendungen gegen Streitwert-Festsetzung  Leitsatz (redaktionell) 1) Ein richterlicher Streitwertbeschluss erwächst nicht in Rechtskraft. 2) Die Änderung einer fehlerhaften (richterlichen) Streitwert-Festsetzung ist nur ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Finance
    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
    Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Buchführung Software und Bücher Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren