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BFH Beschluss vom 09.09.1996 - VI B 86/96 (NV)

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Progressionsvorbehalt auf Krankengeld

 

Leitsatz (NV)

Es ist nicht klärungsbedürftig, daß der Progressionsvorbehalt auf Krankengeld auch dann keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet, wenn es von einem freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Selbständigen im Jahre 1991 bezogen worden ist.

 

Normenkette

EStG 1991 § 32b Abs. 1 Nr. 1b; GG Art. 3 Abs. 1

 

Gründe

Angesichts der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Mai 1995 1 BvR 1176/88 (BStBl II 1995, 758) zum Arbeitslosengeld steht außer Zweifel, daß auch der Progressionsvorbehalt auf das Krankengeld, welches ein freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherter Selbständiger im Jahre 1991 erhalten hat, verfassungskonform ist, weshalb kein Bedarf besteht, diese Rechtsfrage in einer höchstrichterlichen Revisionsentscheidung zu klären.

Im übrigen ergeht die Entscheidung nach Art. 1 Nr. 6 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs ohne Angabe von Gründen.

 

Fundstellen

Haufe-Index 423703

BFH/NV 1997, 22

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