Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

BFH Beschluss vom 07.07.2005 - XI B 134/03 (NV) (veröffentlicht am 31.08.2005)

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Keine nachträgliche Kürzung des Vorwegabzugs bei späterem Verzicht auf Pensionszusage

 

Leitsatz (NV)

Die Kürzung des Vorwegabzugs für Vorsorgeaufwendungen ist nicht gemäß § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO 1977 rückgängig zu machen, wenn in späteren Jahren auf die Pensionszusage verzichtet wird. Es gilt insoweit nichts anderes als im Falle des späteren Widerrufs einer Pensionszusage (vgl. BFH-Urteil vom 28. Juli 2004 XI R 67/03, BFHE 207, 209, BStBl II 2005, 94).

 

Normenkette

AO 1977 § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2

 

Verfahrensgang

FG Münster (Urteil vom 24.07.2003; Aktenzeichen 13 K 497/99 E)

 

Gründe

Die Beschwerde ist unzulässig. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) hat keinen der in § 115 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) aufgeführten Gründe für die Zulassung der Revision in einer den Anforderungen des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO genügenden Weise dargelegt. Er hat lediglich Einwendungen gegen die Richtigkeit der Vorentscheidung erhoben. Mit der Geltendmachung einer bloß fehlerhaften Rechtsanwendung in einem Einzelfall wird ein Zulassungsgrund i.S. des § 115 Abs. 2 FGO jedoch nicht schlüssig dargetan.

Im Übrigen wäre die Beschwerde auch unbegründet, da das angefochtene Urteil im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) steht. Dieser hat mit Urteil vom 28. Juli 2004 XI R 67/03 (BFHE 207, 209, BStBl II 2005, 94) entschieden, dass der Vorwegabzug für Vorsorgeaufwendungen selbst dann gemäß § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 Buchst. a i.V.m. § 10c Abs. 3 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) zu kürzen ist, wenn das Anwartschaftsrecht auf Altersversorgung noch nicht unverfallbar ist, und dass die Kürzung des Vorwegabzugs nicht gemäß § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Abgabenordnung (AO 1977) rückgängig zu machen ist, wenn eine Pensionszusage in späteren Jahren widerrufen wird. Wird auf die Pensionszusage --wie im Streitfall-- verzichtet, kann nichts anderes gelten als im Falle des Widerrufs.

Entgegen der Auffassung des Klägers besteht auch kein Widerspruch zu dem BFH-Urteil vom 28. Mai 1998 X R 7/96 (BFHE 186, 521, BStBl II 1999, 95). Denn dort hatte der Steuerpflichtige mangels Versicherungspflicht --anders als im Streitfall-- zu keinem Zeitpunkt ein Anwartschaftsrecht auf Altersversorgung erworben.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1411480

BFH/NV 2005, 1755

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Produktempfehlung
haufe-product

    Meistgelesene Beiträge
    • Frotscher/Geurts, EStG § 19a Sondervorschrift für Einkün ... / 1.3 Überarbeitung § 19a EStG zum Vz 2024
      1
    • Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 11 Bemessungsgrundlage ... / 5.1.7 Nicht in den Zollwert einbezogene Bestandteile (Art. 72 UZK)
      1
    • Ansparrücklage setzt bei Herstellungskosten im Zusammenhang mit Gebäuden die Abgabe eines Bauantrages voraus
      0
    • Anwendungserlass zur Abgabenordnung 2008 [bis 31.12.2013] / 2.
      0
    • Anwendungserlass zur Abgabenordnung 2014 / 5. Widerruf
      0
    • Außenstände: Wie man als Unternehmer an sein Geld kommt / 3.2.3 Auflistung der überfälligen Debitorenposten
      0
    • Begriff des verarbeitenden Gewerbes im Investitionszulagenrecht
      0
    • Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB ... / 2 Inhalte des Konzernanhangs (Abs. 1 Sätze 1 und 2)
      0
    • Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB ... / 4.2.1 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
      0
    Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop
    Produktempfehlung


    Zum Thema Finance
    Haufe Shop: Haufe Finance Office Premium
    Haufe Finance Office Premium
    Bild: Haufe Online Redaktion

    Haufe Finance Office Premium liefert Ihnen rechtssicheres Fachwissen für ein effizientes Arbeiten im gesamten Finanz-& Rechnungswesen inkl. Controlling & Steuern.


    Abgabenordnung / § 175 Änderung von Steuerbescheiden auf Grund von Grundlagenbescheiden und bei rückwirkenden Ereignissen
    Abgabenordnung / § 175 Änderung von Steuerbescheiden auf Grund von Grundlagenbescheiden und bei rückwirkenden Ereignissen

      (1) 1Ein Steuerbescheid ist zu erlassen, aufzuheben oder zu ändern,   1. soweit ein Grundlagenbescheid (§ 171 Absatz 10), dem Bindungswirkung für diesen Steuerbescheid zukommt, erlassen, aufgehoben oder geändert wird, ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Finance
    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
    Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Buchführung Software und Bücher Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren