Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

BFH Beschluss vom 06.12.2005 - XI B 32/05 (NV)

Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Ermittlung des pauschalen Nutzungswerts eines betrieblichen Kraftfahrzeugs

 

Normenkette

EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2, § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1

 

Verfahrensgang

FG München (Urteil vom 24.02.2005; Aktenzeichen 5 K 157/02)

 

Gründe

Die Beschwerde ist unbegründet. Die Revision ist entgegen der Auffassung des Klägers und Beschwerdeführers (Kläger) nicht zur Klärung einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung --FGO--) zuzulassen. Denn die für die Entscheidung des Streitfalls entscheidungserheblichen Rechtsfragen sind nicht mehr klärungsbedürftig, weil sie sich unmittelbar aus dem Gesetz und der bereits vorliegenden Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) beantworten lassen.

Im Streitfall hat die Ermittlung des pauschalen Nutzungswerts des Kfz des Klägers nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) in der für die Streitjahre 1996 bis 1999 geltenden Fassung sowie der nicht abziehbaren Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG i.V.m. der sog. Kostendeckelung gemäß dem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 12. Mai 1997 IV B 2 -S 2177- 29/97 (BStBl I 1997, 562, 564, Rn. 13) dazu geführt, dass sich u.a. die Aufwendungen des Klägers für seine Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte nicht steuermindernd ausgewirkt haben. Das Begehren des Klägers, § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG dahin auszulegen, dass 0,03 v.H. des inländischen Listenpreises des Kfz je Kalendermonat für jeden Entfernungskilometer nur bei arbeitstäglichen Fahrten (fünf Fahrten pro Woche) angesetzt und dass dieser Betrag bei weniger Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte --wie im Streitfall (eine Fahrt pro Woche)-- entsprechend reduziert wird, findet weder im Gesetzeswortlaut noch im Zweck der typisierenden Vereinfachungsvorschrift eine Grundlage. Das Gleiche gilt für das alternative Begehren des Klägers, dann wenigstens bei der Ermittlung des sich nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 und Abs. 2 EStG ergebenden Betrages eine fiktive Zahl von monatlichen Fahrten zu berücksichtigen.

Der BFH hat in seinem Urteil vom 12. Juni 2002 XI R 55/01 (BFHE 199, 342, BStBl II 2002, 751) die in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG getroffene Typisierung für verfassungsgemäß gehalten. Er hat außerdem in dem Urteil vom 24. Februar 2000 III R 59/98 (BFHE 191, 286, BStBl II 2000, 273), das zu § 6 Abs. 1 Nr. 4 Sätze 2 und 3 EStG ergangen ist, entschieden, die typisierende Ermittlung der privaten Nutzungsentnahme sei auch dann nicht verfassungswidrig, wenn sie zur Folge habe, dass für das Kfz überhaupt keine Betriebsausgaben mehr berücksichtigt werden könnten, obwohl das Fahrzeug neben der privaten Nutzung auch betrieblich genutzt worden sei. Soweit die gesetzliche Typisierung zu einem derartigen Ergebnis führen könne, sei sie vor dem Hintergrund verfassungsgemäß, dass sie nicht zwingend, sondern widerlegbar sei. Nach Satz 3 des § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG könne der Nachweis eines gegenüber der Typisierung geringeren Privatanteils an den Aufwendungen durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geführt werden (vgl. Urteil in BFHE 191, 286, BStBl II 2000, 273, unter II.4.c der Gründe).

Diese Grundsätze gelten auch für die in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG geregelten Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte. Denn bei einem Steuerpflichtigen, der seine Privatnutzung i.S. des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 EStG durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch ermittelt, treten auch bei den Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte an die Stelle des pauschal ermittelten Betrages (0,03 v.H. des Listenpreises) die tatsächlichen Aufwendungen (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6  2. Halbsatz EStG). Die auch hier in Einzelfällen mögliche Folge der gesetzlichen Typisierung, dass ein betrieblicher oder ein unvermeidbarer gemischt veranlasster Aufwand (vgl. dazu Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 4. Dezember 2002  2 BvR 400/98 und 1735/00, BVerfGE 107, 27, BStBl II 2003, 534) überhaupt nicht steuermindernd berücksichtigt wird, kann mithin durch die Führung eines Fahrtenbuchs abgewendet werden und ist somit für den Steuerpflichtigen nicht unvermeidbar.

Die Auffassung des Klägers, dieser Rechtsprechung sei nicht zu folgen, und der Hinweis der Vorinstanz auf die Möglichkeit, die tatsächlichen Kosten durch ein Fahrtenbuch nachzuweisen, sei zynisch, weil ein Fahrtenbuch ordnungsgemäß nicht mit vertretbarem Aufwand geführt werden könne, vermag nicht zu überzeugen. Der mit der Führung eines Fahrtenbuchs verbundene Aufwand kann ebenso wenig als unzumutbar angesehen werden wie die sonstigen Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen bei der Ermittlung seiner Einkünfte (vgl. z.B. §§ 140 ff. der Abgabenordnung --AO 1977--; vgl. auch zur Verfassungsmäßigkeit der Fahrtenbuchauflage nach § 31a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung Beschluss des BVerfG vom 7. Dezember 1981  2 BvR 1172/81, Neue Juristische Wochenschrift 1982, 568).

Die von der Zumutbarkeit der Führung eines Fahrtenbuchs zu unterscheidende Frage, ob bereits leichte Fehler oder Ungenauigkeiten bei den Eintragungen in das Fahrtenbuch dessen steuerlicher Anerkennung insgesamt entgegenstünden oder ob dies unverhältnismäßig wäre und deshalb nicht zur Anwendung der typisierenden Gesetzesvorschriften führen dürfte, stellt sich im Streitfall nicht. Denn der Kläger hat unstreitig überhaupt kein Fahrtenbuch geführt.

Wegen der vom Kläger angesprochenen Möglichkeit einer Überbesteuerung bei Veräußerung des Fahrzeugs wird auf den BFH-Beschluss vom 25. Mai 2005 IV B 214/03 (BFH/NV 2005, 1788) hingewiesen.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1517601

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Produktempfehlung

haufe-product

Meistgelesene Beiträge
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
    1.187
  • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
    1.164
  • Nachforderungszinsen
    655
  • Nachforderungszinsen / 7 Wann für Nachforderungszinsen der Betriebsausgabenabzug gewährt wird
    540
  • GmbH, Gewinnausschüttung
    505
  • Sozialversicherungskonten abstimmen / 4.2 "Nebenkosten" separat buchen
    484
  • Werkzeuge, Abschreibung
    407
  • Homepage und Domain / 4.3 Buchung laufender Gebühren für die Domain-Nutzung
    382
  • Allgemeines zur Abschreibung von Gebäuden / 5 Abschreibungsbeginn und -ende
    369
  • Umsatzsteuer, Ausnahmen beim Leistungsort bei grenzübers ... / 8 Verwendung von Konten im SKR 03 und SKR 04: Voraussetzung der richtigen Buchung ist der umsatzsteuerliche Sachverhalt
    364
  • Wechsel der Gewinnermittlungsart
    357
  • Jahresabschluss, Umsatzsteuer / 1 So kontieren Sie richtig!
    356
  • Anschaffungskosten, Aktivierung oder Betriebsausgabenabzug / 5.2.1 Anschaffungskosten bei Anlagevermögen
    304
  • Instandhaltungsrücklage / 1.3 Zinserträge aus der Anlage von Instandhaltungsrücklagen
    282
  • Firmen-Pkw, Anschaffung
    275
  • Erhöhte Absetzungen nach §§ 7h und 7i EStG
    255
  • Verluste/Verlustabzug / 4.3 Verlustrücktrag
    248
  • (Erst-)Ausbildungskosten als Sonderausgaben
    234
  • Büroeinrichtung / 3.3 Für Wirtschaftsgüter von mehr als 250 EUR und nicht mehr als 1.000 EUR muss bei Anwendung der Poolabschreibung ein Sammelposten gebildet werden
    231
  • Firmen-Pkw, betriebliche Nutzung bis 50 %
    222
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Finance
BFH Kommentierung: Keine Anwendung der Fahrtenbuchmethode bei Schätzung des Treibstoffverbrauchs des überlassenen Kfz
Dienstwagen_Fuhrpark_Geschäftswagen_Mercedes_DSC5378
Bild: Michael Bamberger

Eine Schätzung von belegmäßig nicht nachgewiesenen Aufwendungen – hier: Treibstoffkosten – schließt die Anwendung der Fahrtenbuchmethode für die Bemessung des geldwerten Vorteils aus der Überlassung eines betrieblichen Kfz aus.


Richtig verzollen und Geld sparen: Schnelleinstieg Zoll
Schnelleinstieg Zoll
Bild: Haufe Shop

Vermeiden Sie teure Fehler bei der Zollerklärung. Mit diesem Buch gehen Sie sicher mit allen Rechtsfragen zum Import und Export um - ohne juristische Vorkenntnisse. Es erklärt Ihnen Schritt für Schritt alle zollrechtlichen Grundlagen für einen reibungslosen Ablauf.


BFH XI B 179/06 (NV)
BFH XI B 179/06 (NV)

  Entscheidungsstichwort (Thema) Anspruch auf Billigkeitsmaßnahme bei der pauschalen Bewertung der Privatnutzung eines Betriebs-Pkw  Leitsatz (NV) 1. Die Rechtsfrage, ob die nachteiligen Folgen der in § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG vorgesehenen sog. ...

4 Wochen testen


Newsletter Finance
Bild: Haufe Online Redaktion
Newsletter Steuern und Buchhaltung

Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Für Praktiker im Rechnungswesen
  • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
  • Alles rund um betriebliche Steuern
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Finance Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Lexware
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Rechnungswesen Shop
Rechnungswesen Produkte
Buchführung Software und Bücher
Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen
Produkte zu Kostenrechnung
Produkte zur IFRS-Rechnungslegung
Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren