Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

BFH Beschluss vom 04.12.1996 - II B 110/96 (NV)

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Anteilsübertragung auf eine vom Veräußerer zu 100 v. H. beherrschte AG

 

Leitsatz (NV)

Die Übertragung aller Anteile an einer grundstücksbesitzenden Gesellschaft auf eine vom Anteilsveräußerer zu 100 v. H. beherrschte Aktiengesellschaft unterliegt gem. § 1 Abs. 3 Nr. 3 GrEStG 1983 der Grunderwerbsteuer. Der Besteuerung steht nicht entgegen, daß die Anteile an der Gesellschaft mit Grundbesitz zugleich mittelbar in der Hand des bisherigen Alleingesellschafters vereinigt bleiben.

 

Normenkette

GrEStG 1983 § 1 Abs. 3 Nr. 3

 

Verfahrensgang

FG Hamburg

 

Tatbestand

Alle Anteile an der Klägerin, Antragstellerin und Beschwerdegegnerin (Klägerin), vormals einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, nun einer Aktiengesellschaft (AG) werden von einer rechtsfähigen Stiftung gehalten. In deren Hand wurden aufgrund einer Erbschaft im Jahre 1992 sämtliche Anteile einer grundstücksbesitzenden AG (X- AG), deren damalige Firma der heutigen Firma der Klägerin entspricht, vereinigt. Im Jahre 1994 wurde das Stammkapital der Klägerin erhöht. Zur Übernahme der neuen Stammeinlage wurde die Stiftung zugelassen, die sich zur Erfüllung ihrer Einlageverpflichtung zur Übertragung aller Anteile an der X-AG auf die Klägerin verpflichtete. Zum Vermögen der X-AG gehörten zu diesem Zeitpunkt zahlreiche Grundstücke sowie 100 %ige Beteiligungen an Gesellschaften mit Grundbesitz. Der Beklagte, Antragsgegner und Beschwerdeführer (das Finanzamt -- FA --) sah in der Verpflichtung zur Übertragung aller Anteile der X-AG auf die Klägerin einen nach § 1 Abs. 3 Nr. 3 Grunderwerbsteuergesetz 1983 (GrEStG 1983) unterliegenden Vorgang und stellte dementsprechend mit Bescheid vom 6. Februar 1996 der Klägerin gegenüber gemäß § 17 GrEStG 1983 die Besteuerungsgrundlagen für diesen Erwerbsvorgang gesondert fest. Gegen diesen Bescheid hat die Klägerin Sprungklage erhoben, der das FA zustimmte. Mit der Klage begehrt sie die ersatzlose Aufhebung des Feststellungsbescheids.

Nach erfolglosem Antrag auf Vollziehungsaussetzung beim FA hat die Klägerin beim Finanzgericht (FG) Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des angefochtenen Bescheids gestellt. Dessen Rechtmäßigkeit sei ernstlich zweifelhaft, weil die Anteile an der X-AG die Herrschaftsmacht der Stiftung nicht verlassen hätten.

Das FG hat dem Antrag stattgegeben und die Vollziehung des Bescheids vom 6. Februar 1996 mit Beschluß vom 9. September 1996 ausgesetzt.

Gegen diesen Beschluß richtet sich die vom FG zugelassene Beschwerde des FA.

 

Entscheidungsgründe

Die Beschwerde des FA ist begründet. Sie führt zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses sowie zur Abweisung des Antrags der Klägerin auf Aussetzung der Vollziehung des Feststellungsbescheids.

Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Feststellungsbescheids, die nach § 69 Abs. 3 i. V. m. Abs. 2 Satz 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) die Aussetzung der Vollziehung rechtfertigten, bestehen entgegen der Auffassung des FG nicht.

Durch die im Zuge der Kapitalerhöhung und Übernahme der neuen Stammeinlage eingegangene Verpflichtung der Stiftung, alle Anteile an der X-AG auf die Klägerin zu übertragen, ist der Tatbestand des § 1 Abs. 3 Nr. 3 GrEStG 1983 erfüllt worden. Nach dieser Vorschrift unterliegt der Grunderwerbsteuer ein Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Übertragung aller Anteile einer Gesellschaft begründet, wenn zum Vermögen der Gesellschaft, deren Anteile betroffen sind, ein inländisches Grundstück gehört. Gegenstand der Besteuerung ist dabei nicht der Erwerb der Anteile als solcher, sondern die durch ihn begründete eigenständige Zuordnung der der Gesellschaft gehörenden Grundstücke (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 12. Januar 1994 II R 130/91, BFHE 173, 229, BStBl II 1994, 408). § 1 Abs. 3 Nr. 3 GrEStG 1983 behandelt denjenigen, der infolge des Erfüllungsgeschäfts Alleingesellschafter einer grundstücksbesitzenden Gesellschaft werden würde so, als gehörten ihm diejenigen Grundstücke, die dieser Gesellschaft grunderwerbsteuerrechtlich zuzurechnen sind (vgl. Senatsurteil vom 20. Oktober 1993 II R 116/90, BFHE 172, 538, BStBl II 1994, 121, m. w. N.).

Das FG ist bei seiner Entscheidung davon ausgegangen, aus den Senatsentscheidungen in BFHE 172, 538, BStBl II 1994, 121, und in BFHE 173, 229, BStBl II 1994, 498 könne (möglicherweise) geschlossen werden, daß im Fall des Übergangs aller Anteile an einer grundstücksbesitzenden Gesellschaft auf eine vom Anteilsveräußerer zu 100 v. H. beherrschte Kapitalgesellschaft der Umstand, daß die Anteile an der Gesellschaft mit Grundbesitz zugleich mittelbar in der Hand des bisherigen Alleingesellschafters vereinigt bleiben, der Besteuerung entgegenstehe. Dieser Auffassung vermag sich der Senat nicht anzuschließen. Das FG hat dabei verkannt, daß das auf die Übertragung aller Anteile an der X-AG abzielende Verpflichtungsgeschäft zur erstmaligen Zuordnung dieser Anteile und damit der der X- AG gehörenden bzw. grunderwerbsteuerrechtlich zuzurechnenden Grundstücke zum Vermögen der Klägerin führt. In den vom FG angeführten Senatsentscheidungen hatte der Senat nur die Konsequenz daraus gezogen, daß infolge der spezifischen grunderwerbsteuerrechtlichen Zurechnung der zu 100 v. H. beherrschten Hand auf den Alleingesellschafter bei diesem, dem die übrigen Anteile gehörten, bereits eine teils unmittelbare, teils mittelbare Anteilsvereinigung eingetreten war (vgl. dazu Urteile des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 11. Juni 1975 II R 38/69, BFHE 116, 406, BStBl II 1975, 834; und vom 30. März 1988 II R 76/87, BFHE 153, 63, BStBl II 1988, 550), die durch die zivilrechtliche Übertragung der Anteile von der beherrschten Hand auf den Alleingesellschafter nur eine Verstärkung fand.

 

Fundstellen

Haufe-Index 421963

BFH/NV 1997, 440

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

haufe-product
Empfehlung

    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop

    Empfehlung


    Zum Thema Finance
    Der schnellste Weg: Einnahmen-Überschussrechnung
    Einnahmen-Überschussrechnung
    Bild: Haufe Shop

    Mit diesem Buch gelangen Sie schnell und einfach vom Beleg zur fertigen Einnahmen-Überschussrechnung. Mit zahlreichen Beispielen und Kniffen für ein optimales Ergebnis. Damit sparen Sie  Steuern und außerdem Zeit bei der Zusammenarbeit mit Ihrem:r Steuerberater:in.


    Grunderwerbsteuergesetz / § 1 Erwerbsvorgänge
    Grunderwerbsteuergesetz / § 1 Erwerbsvorgänge

      (1) Der Grunderwerbsteuer unterliegen die folgenden Rechtsvorgänge, soweit sie sich auf inländische Grundstücke beziehen:   1. ein Kaufvertrag oder ein anderes Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Übereignung begründet; ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Lösungen zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Bücher zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren