Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

BFH Beschluss vom 04.11.2004 - III E 1/04 (NV) (veröffentlicht am 02.02.2005)

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Entscheidungsstichwort (Thema)

Streitwert bei Rechtsstreit um Eigenheimzulage

Leitsatz (NV)

Hat der Kläger im finanzgerichtlichen Verfahren beantragt, den vom Finanzamt für acht Jahre festgesetzten, aber nur anteilig gewährten Fördergrundbetrag mit dem Höchstbetrag anzusetzen und gibt das FG der Klage in vollem Umfang statt, ist Gegenstand des vom Finanzamt betriebenen Revisionsverfahrens, mit dem es die Festsetzung eines niedrigeren Fördergrundbetrages begehrt, das Achtfache des streitigen Jahresbetrages.

Normenkette

EigZulG § 3; GKG § 5 Abs. 6; GKG § 13 Abs. 1

Tatbestand

I. Der Kostenschuldner und Erinnerungsführer (Erinnerungsführer) hatte im Klageverfahren vor dem Finanzgericht (FG) im Ergebnis beantragt, die ihm vom Finanzamt (FA) entsprechend seinem Miteigentumsanteil in Höhe von 60 % des Fördergrundbetrages gewährte Eigenheimzulage ab 1998 auf den vollen Fördergrundbetrag heraufzusetzen. Das FG gab der Klage statt. Auf die Revision des FA hob der Bundesfinanzhof (BFH) die Vorentscheidung auf und wies die Klage ab (Urteil vom 19. Mai 2004 III R 29/03, BFH/NV 2004, 1331). Die Kostenstelle des BFH legte der angegriffenen Kostenrechnung als Streitwert das Achtfache des strittigen Jahresbetrages der Eigenheimzulage (8 x 1 000 DM = 8 000 DM bzw. 4 090 €) zu Grunde.

Der Erinnerungsführer begehrt, wegen der Änderung der tatsächlichen Nutzungsverhältnisse im Jahr 2001 als Streitwert nur die strittigen Jahresbeträge der Eigenheimzulage der Jahre 1998 bis 2000 zu berücksichtigen. Er beantragt sinngemäß, die Kostenrechnung entsprechend zu ändern.

Der Vertreter der Staatskasse beim BFH beantragt, die Erinnerung als unbegründet zurückzuweisen.

Entscheidungsgründe

II. Die Erinnerung ist unbegründet. Sie ist zurückzuweisen. Die Kostenstelle des BFH hat zutreffend als Streitwert die strittige Eigenheimzulage für den gesamten achtjährigen Förderzeitraum zugrunde gelegt.

Nach § 13 Abs. 1 Satz 1 des Gerichtskostengesetzes a.F. (GKG) i.V.m. § 72 Nr. 1 GKG 2004 i.d.F. vom 5. Mai 2004 (BGBl I, 718) ist der Streitwert nach der sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebenden Bedeutung der Sache nach Ermessen zu bestimmen.

Der Streitwert beträgt das Achtfache des strittigen Jahresbetrages der Eigenheimzulage, wenn der Erinnerungsführer die Festsetzung der Eigenheimzulage ab dem Beginn des Förderzeitraums ohne zeitliche oder sachliche Einschränkung beantragt hat und sich auch aus dem zugrunde liegenden Lebenssachverhalt keine Einschränkung ergibt. Dann umfasst der Antrag die strittige Eigenheimzulage für den gesamten achtjährigen Förderzeitraum (§ 3 des Eigenheimzulagengesetzes; vgl. BFH-Beschluss vom 21. August 2002 IX E 2/02, BFH/NV 2003, 66, m.w.N.).

Der Erinnerungsführer macht zwar im Jahre 2001 eingetretene Änderungen der maßgebenden Verhältnisse (Auszug der Miteigentümerin und bisherigen Lebensgefährtin und alleinige Nutzung durch den Erinnerungsführer) geltend. Es ist aber nicht ersichtlich, dass --ausgehend von der Rechtsauffassung des Erinnerungsführers-- dieser veränderte Lebenssachverhalt eine Einschränkung seines Klagebegehrens erfordert hätte. Vielmehr ergibt sich aus der Revisionserwiderung des Erinnerungsführers, dass er mit Auszug der Miteigentümerin als dann alleiniger Nutzer der Wohnung "erst recht" den vollen Fördergrundbetrag meinte beanspruchen zu können.

Die Gerichtsgebührenfreiheit folgt aus § 5 Abs. 6 GKG a.F.

Fundstellen

  • Dokument-Index HI1310356

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

haufe-product
Empfehlung

    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop

    Empfehlung


    Zum Thema Finance
    Das Standardwerk zur Bilanzierung: Bilanztraining
    Bilanztraining
    Bild: Haufe Shop

    Hier eignen Sie sich umfassende Kenntnisse an, die Sie zum Erstellen und Verstehen eines Abschlusses brauchen. Außerdem zeigt das Buch die  Grundlagen der Lageberichterstattung und Nachhaltigkeitsberichterstattung auf.


    Eigenheimzulagengesetz / § 3 Förderzeitraum
    Eigenheimzulagengesetz / § 3 Förderzeitraum

    Der Anspruchsberechtigte kann die Eigenheimzulage im Jahr der Fertigstellung oder Anschaffung und in den sieben folgenden Jahren (Förderzeitraum) in Anspruch nehmen.

    4 Wochen testen


    Newsletter Finance
    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
    Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Lösungen zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Bücher zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren