Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

BFH Beschluss vom 03.02.2005 - VII B 222/04 (NV) (veröffentlicht am 13.04.2005)

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Rüge der Verletzung materiellen Rechts; kein schwerwiegender Fehler bei Auslegung und Anwendung revisiblen Rechts

 

Leitsatz (NV)

1. Wird im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde lediglich die Verletzung materiellen Rechts gerügt, so kann damit grundsätzlich die Zulassung der Revision nicht erreicht werden.

2. Ein schwerwiegender Fehler des FG bei Anwendung und Auslegung revisiblen Rechts, der ausnahmsweise die Zulassung der Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative FGO rechtfertigen kann, liegt nur vor, wenn die Entscheidung des FG als objektiv willkürlich erscheint oder auf sachfremden Erwägungen beruht und unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist.

3. Die Rüge eines schwerwiegenden Fehlers erfordert eine eingehende Auseinandersetzung mit den Gründen des finanzgerichtlichen Urteils und der einschlägigen Rechtsprechung des BFH; die Bezugnahme auf die Einspruchsbegründung genügt nicht.

 

Normenkette

MinöStV § 53 Abs. 1 Nr. 3; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2, § 116 Abs. 3 S. 3

 

Verfahrensgang

FG des Landes Sachsen-Anhalt (Urteil vom 28.04.2004; Aktenzeichen 2 K 332/02)

 

Tatbestand

I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) begehrt von dem Beklagten und Beschwerdegegner (Hauptzollamt --HZA--) die Vergütung von … DM Mineralölsteuer wegen eines erlittenen Zahlungsausfalls. Das HZA hat die Zahlung mit der Begründung abgelehnt, die Klägerin habe nicht alles getan, um den Zahlungsausfall ggf. auch durch gerichtliche Geltendmachung zu vermeiden (§ 53 Abs. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes vom 15. September 1993 --MinöStV--, BGBl I 1993, 1602, i.V.m. § 31 Abs. 3 Nr. 4 des Mineralölsteuergesetzes vom 21. Dezember 1992, BGBl I 1992, 2150, 2185). Das Einspruchsverfahren gegen die ablehnende Entscheidung des HZA und die hiergegen erhobene Klage blieben erfolglos.

Dagegen richtet sich die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin, mit der sie die Verletzung materiellen Rechts rügt.

 

Entscheidungsgründe

II. Die Beschwerde ist unzulässig, weil die Klägerin in ihrer Beschwerdebegründung einen Grund, der zur Zulassung der Revision nach § 115 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) führen könnte, nicht schlüssig dargelegt hat, wie dies § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO erfordert.

Die Klägerin wendet sich lediglich gegen die materielle Richtigkeit der Vorentscheidung. Dies kann nicht zur Zulassung der Revision führen, weil hiermit kein Zulassungsgrund nach § 115 Abs. 2 FGO dargetan wird (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. Juli 2002 IX B 169/01, BFH/NV 2002, 1476, m.w.N.).

Die Klägerin hat insbesondere auch nicht schlüssig dargelegt, dass dem Finanzgericht (FG) ein schwerwiegender Fehler bei der Anwendung und Auslegung revisiblen Rechts unterlaufen ist und deshalb die Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO zuzulassen wäre. Ein solcher Fehler liegt vor, wenn die Entscheidung des FG als objektiv willkürlich erscheint oder auf sachfremden Erwägungen beruht und unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist (vgl. BFH-Beschluss vom 13. Oktober 2003 IV B 85/02, BFHE 203, 404, 405, BStBl II 2004, 25). Dazu hätte es einer vertieften Auseinandersetzung mit den Gründen des finanzgerichtlichen Urteils und der einschlägigen Rechtsprechung des BFH bedurft (vgl. Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 116 Rz. 45), was nicht erfolgt ist. Der pauschale Verweis auf den --auch vom FG nicht in Frage gestellten-- Zweck des § 53 Abs. 1 Nr. 1 (gemeint ist wohl Abs. 1 Nr. 3) MinöStV und die Bezeichnung der vom FG in Bezug genommenen BFH-Entscheidungen als Einzelfallentscheidungen genügen hierfür ebenso wenig wie die Bezugnahme auf die Einspruchsbegründung, weil daraus nicht erkennbar wird, dass die Klägerin die Urteilsbegründung des FG in der erforderlichen Weise zur Kenntnis genommen und sich damit auseinander gesetzt hat.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1337280

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

haufe-product
Empfehlung

    Meistgelesene Beiträge
    • IAS 38 - Immaterielle Vermögenswerte / Entwicklungsphase
      2
    • IFRS 09 - Finanzinstrumente / 4.3 EINGEBETTETE DERIVATE
      2
    • IFRS 09 - Finanzinstrumente / Transaktionskosten
      2
    • Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB ... / 4 Inhalte der einzelnen Posten des Umsatzkostenverfahrens
      1
    • Einkommensteuer-Richtlinien, Anhang zum amtlichen Handbu ... / Anhang 19 Kapitalvermögen (Abgeltungsteuer)
      1
    • IAS 07 - Kapitalflussrechnung / ZINSEN UND DIVIDENDEN
      1
    • IFRS 15 - Erlöse aus Verträgen mit Kunden / Rückkaufvereinbarungen
      1
    • IFRS 16 - Leasingverhältnisse / Angaben
      1
    • Zahlungsbericht und Ertragsteuerinformationsbericht: län ... / 7.4.5 Sanktionen bei Verstoß gegen Erstellung oder Offenlegung des Ertragsteuerinformationsberichts
      1
    • Aktuelle Empfehlungen der Redaktion
      0
    • Anhang zu § 8: ABC der verdeckten Gewinnausschüttung / Allgemeine Voraussetzungen
      0
    • Anwendungserlass zur Abgabenordnung 2008 [bis 31.12.2013] / [Vorspann]
      0
    • Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB ... / 2 Inhalte des Konzernanhangs (Abs. 1 Sätze 1 und 2)
      0
    • Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB ... / 3.2.1 Mutter- oder Tochterunternehmen
      0
    • Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB ... / 4.2.1 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
      0
    • Einkommensteuer-Richtlinien, Amtliche Hinweise 2018 / Zu § 66 EStG
      0
    • Einkommensteuer-Richtlinien, Amtliche Hinweise 2023 / Zu § 15a EStG
      0
    • Einkommensteuer-Richtlinien, Anhang zum amtlichen Handbu ... / Anhang 34 Wohneigentumsförderung/Eigenheimzulage
      0
    • Elementarschadenversicherung / 4.2 Elementarschadenversicherung in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen integriert
      0
    • ErbStR 2011 / Anlage 1 (zu R B 160.2 und 163
      0
    Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop

    Empfehlung


    Zum Thema Finance
    Richtig verzollen und Geld sparen: Schnelleinstieg Zoll
    Schnelleinstieg Zoll
    Bild: Haufe Shop

    Vermeiden Sie teure Fehler bei der Zollerklärung. Mit diesem Buch gehen Sie sicher mit allen Rechtsfragen zum Import und Export um - ohne juristische Vorkenntnisse. Es erklärt Ihnen Schritt für Schritt alle zollrechtlichen Grundlagen für einen reibungslosen Ablauf.


    Mineralölsteuer-DV [bis 01.... / § 53 Erstattung oder Vergütung bei Zahlungsausfall
    Mineralölsteuer-DV [bis 01.... / § 53 Erstattung oder Vergütung bei Zahlungsausfall

      (1) Dem Verkäufer von nachweislich nach § 2 des Gesetzes versteuertem Mineralöl wird auf Antrag die im Verkaufspreis enthaltene Steuer erstattet oder vergütet, die beim Warenempfänger wegen Zahlungsunfähigkeit ausfällt, wenn   1. der ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Finance
    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
    Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Buchführung Software und Bücher Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren