Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

BayObLG Beschluss vom 24.08.2023 - 102 AR 123/23 e

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Verfahrensgang

AG Augsburg (Aktenzeichen 31 C 4063/22 WEG)

 

Tenor

Als sachlich zuständiges Gericht wird das Amtsgericht Augsburg bestimmt.

 

Gründe

I. Mit ihrer zum Amtsgericht Augsburg - WEG-Gericht - erhobenen Klage begehrt die Klägerin, eine kleinere Wohnungseigentümergemeinschaft, die Feststellung der Schadensersatzpflicht der Beklagten wegen Schäden am Gemeinschaftseigentum im Zusammenhang mit einem Dachgeschossausbau. Das Anwesen der Eigentümergemeinschaft besteht aus zwei im Bezirk des Amtsgerichts Augsburg gelegenen Wohneinheiten und einer Teileigentumseinheit (Einheit 3), die ursprünglich als Speicher diente. Die Beklagten zu 1) und 2) sind Eigentümer dieser Teileigentumseinheit. Bei dem Beklagten zu 3) handelt es sich um einen Baudienstleister, der Beklagte zu 4) ist Tragwerksplaner und der Beklagte zu 5) betreibt eine Zimmerei. Alle Beklagten wohnen im Landgerichtsbezirk Augsburg oder unterhalten dort einen Geschäftsbetrieb.

Zur Klagebegründung trägt die Klägerin vor, die Beklagten zu 1) und 2) seien als Teileigentümer der Einheit Nr. 3 - vorbehaltlich der Einhaltung der Vorschriften des öffentlichen Baurechts - aufgrund eines Nachtrags zur Teilungserklärung befugt, das Dachgeschoss auszubauen. Dies schließe die Möglichkeit ein, den kompletten Dachstuhl auszutauschen, Gauben und einen Vorstellbalkon zu errichten und den Luftraum neben der Treppe zum Dachgeschoß zur Vergrößerung der Wohn- bzw. Nutzfläche zu verwenden.

Die Beklagten zu 1) und 2) hätten den Beklagten zu 3) mit der Herstellung des Dachgeschossausbaus beauftragt, der einen Bauantrag mit Bauplänen beim Landratsamt eingereicht habe. Ausweislich der Baupläne sei nicht vorgesehen gewesen, den Dachstuhl abzubrechen oder Eingriffe in die Statik vorzunehmen, obwohl die Beklagten zu 1) bis 4) gewusst hätten, d...

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Immobilien
Haufe Shop: Betriebskosten in der Praxis
Betriebskosten in der Praxis
Bild: Haufe Shop

Fehlerhafte Betriebskostenabrechnungen sind der häufigste Streitpunkt mit Mieter:innen. Das Buch unterstützt Sie bei Ihrer Betriebskostenabrechnung und hilft, Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Jetzt in der aktualisierten 11. Auflage!


OLG Hamm 32 SA 63/16
OLG Hamm 32 SA 63/16

  Leitsatz (amtlich) Zur Bestimmung der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit für eine Klage einer Wohnungseigentümergemeinschaft auf Ersatz eines am Gemeinschaftseigentum durch einen Wohnungseigentümer und den von ihm beauftragten Handwerker verursachten ...

4 Wochen testen


Newsletter Immobilien
Newsletter ImmobilienVerwaltung

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Immobilienverwaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Rechtsprechung
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • energetische Sanierung
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Immobilien Archiv
Haufe Group
L'Immo-Podcast: Alle Folgen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Immobilien Shop
Immobilien Lösungen Immobilien-Verwaltung Produkte Wohnungswirtschaft Lösungen Private Vermietung Produkte Immobilien Bücher
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren