Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

BayObLG Beschluss vom 18.11.2020 - 101 VA 124/20

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Maßnahme der Justizverwaltung - Auskunft einer anfragenden Person außerhalb eines Vollstreckungsverfahrens über den sich selbst betreffenden Datensatz im Zentralen Schuldnerverzeichnis

 

Leitsatz (amtlich)

1. Bei der Entscheidung darüber, außerhalb eines konkreten Vollstreckungsverfahrens der anfragenden Person Auskunft über den sie selbst betreffenden Datensatz im Zentralen Schuldnerverzeichnis im Wege der Einsicht nach § 882f ZPO zu erteilen, handelt es sich um eine Maßnahme der Justizverwaltung.

2. Kenntnis über den im Schuldnerverzeichnis über eine bestimmte Person gespeicherten Datensatz kann ausschließlich im Wege der Einsichtnahme erlangt werden.

3. Einsicht in das Schuldnerverzeichnis wird ausschließlich registrierten Nutzern gewährt und jeweils erst nach Darlegung des Verwendungszwecks ermöglicht.

4. Personen, die eine Auskunft einholen wollen, können ihre Registrierung in jedem Amtsgericht veranlassen, § 11 Abs. 1 SchuFV.

5. Die Registrierung - auch diejenige über ein nichtelektronisches Verfahren - muss vom Zentralen Vollstreckungsgericht (oder der von diesem beauftragten Stelle) durchgeführt werden, § 7 SchuFV.

 

Normenkette

BayAGGVG Art. 12 Nr. 3; EGGVG § 23 f., § 25 Abs. 2, § 26 Abs. 1; SchuFV §§ 5-7, 11 Abs. 1; ZPO § 802k Abs. 3 S. 3, § 882b f., § 882f Abs. 1 S. 1 Nr. 6, § 882h Abs. 2, § 882i

 

Verfahrensgang

AG Hof (Aktenzeichen 3745 I 924/20)

 

Tenor

I. Dem Antragsteller wird Wiedereinsetzung in die versäumte Antragsfrist gewährt.

II. Der Bescheid der Direktorin des Amtsgerichts Hof vom 10. August 2020 wird aufgehoben. Der Antragsgegner wird angewiesen, den Antrag des Antragstellers vom 20. Januar 2020 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats neu zu bescheiden.

Im Übrigen wird der Antrag vom 20. August 2020 auf gerichtliche Entsche...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

haufe-product
Empfehlung

    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop

    Empfehlung


    Zum Thema Finance
    Richtig verzollen und Geld sparen: Schnelleinstieg Zoll
    Schnelleinstieg Zoll
    Bild: Haufe Shop

    Vermeiden Sie teure Fehler bei der Zollerklärung. Mit diesem Buch gehen Sie sicher mit allen Rechtsfragen zum Import und Export um - ohne juristische Vorkenntnisse. Es erklärt Ihnen Schritt für Schritt alle zollrechtlichen Grundlagen für einen reibungslosen Ablauf.


    Einführungsgesetz zum Geric... / § 23 [Entscheidung über Justizverwaltungsakten]
    Einführungsgesetz zum Geric... / § 23 [Entscheidung über Justizverwaltungsakten]

      (1) 1Über die Rechtmäßigkeit der Anordnungen, Verfügungen oder sonstigen Maßnahmen, die von den Justizbehörden zur Regelung einzelner Angelegenheiten auf den Gebieten des bürgerlichen Rechts einschließlich des Handelsrechts, des Zivilprozesses, der ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Lösungen zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Bücher zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren