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BayObLG Beschluss vom 12.10.1995 - 2Z BR 55/95

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Anwaltsverschulden bei Versäumung der Beschwerdefrist im Wohnungseigentumsverfahren; Störungsbeseitigungs- und Unterlassungsanspruch eines Wohnungseigentümers gegen einen anderen Eigentümer wegen häuslichen Musizierens

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Den Verfahrensbevollmächtigten trifft kein Verschulden, wenn er die an das zuständige Gericht gerichtete Rechtsmittelschrift am letzten Tag der Rechtsmittelfrist unterzeichnet, obwohl auf deren erster Seite noch eine unwesentliche Korrektur vorzunehmen ist, und wenn die bis dahin zuverlässige Angestellte zur Ausführung der Korrektur die erste Seite der Rechtsmittelschrift nochmals schreibt und dabei versehentlich ein unzuständiges anstelle des zuständigen Gerichts einsetzt. Einer Anweisung, den Schriftsatz nach Vornahme der Korrektur nochmals zur Kontrolle vorzulegen, bedarf es in einem solchen Falle nicht.

2. Zur Beschränkung des häuslichen Musizierens (Klavierspiels).

 

Normenkette

FGG § 22 Abs. 1; WoEigG § 13 Abs. 1, § 14 Nr. 1

 

Verfahrensgang

LG München II (Entscheidung vom 08.05.1995; Aktenzeichen 6 T 2556/94)

AG Starnberg (Entscheidung vom 29.03.1994; Aktenzeichen UR II 27/93)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI541857

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