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BayObLG Beschluss vom 12.05.1998 - 1Z BR 5/98

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Leitsatz (amtlich)

Zu den Voraussetzungen der Erteilung von Auskünften über einen Verstorbenen durch den Standesbeamten aus dem Sterbebuch, wenn der mit dem Verstorbenen nicht verwandte Antragsteller ein berufliches Forschungsinteresse (hier: Musiklexikon) geltend macht.

 

Normenkette

PStG §§ 37, 45, 61

 

Verfahrensgang

LG Nürnberg-Fürth (Beschluss vom 02.12.1997; Aktenzeichen 13 T 8261/97)

AG Nürnberg (Beschluss vom 19.08.1997; Aktenzeichen UR III 295/97)

 

Tenor

I. Auf die sofortige weitere Beschwerde der Beteiligten zu 2 wird der Beschluß des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 2. Dezember 1997 aufgehoben.

II. Die Beschwerde des Beteiligten zu 1 gegen den Beschluß des Amtsgerichts Nürnberg vom 19. August 1997 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß die Sache an das Standesamt der Stadt Nürnberg zur erneuten Verbescheidung des Auskunftsbegehrens zurückgegeben wird.

 

Tatbestand

I.

Der in Frankreich wohnhafte Beteiligte zu 1 hat beim Standesamt beantragt, ihm Ort und Datum des Ablebens des am 1.9.1917 geborenen Musikwissenschaftlers und Musikpädagogen M. bekannt zu geben, welcher 1939 zur Wehrmacht einberufen, zur Promotion beurlaubt gewesen und nach einem Fronteinsatz vermutlich Kriegsopfer geworden sei. Zur Begründung hat der Beteiligte zu 1 vorgetragen, er benötige die Daten für seine Arbeit an einem deutschen Musikerlexikon 1920 bis 1980, in dem 5 500 Musikschaffende vorgestellt werden sollen.

Das Standesamt hat die Auskunft abgelehnt. Das Amtsgericht hat mit Beschluß vom 19.8.1997 den Antrag des Beteiligten zu 1, das Standesamt zur Auskunfterteilung anzuhalten, zurückgewiesen. Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1 hat das Landgericht mit Beschluß vom 2.12.1997 die Entscheidung des Amtsgerichts aufgehoben sowie festgestellt, daß der Beteiligte zu 1 vom Standesamt Auskunft darübe...

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