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BayObLG Beschluss vom 04.07.1991 - BReg 3 Z 151/90

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Ausübung von Kontrollrechten

 

Verfahrensgang

LG Passau (Beschluss vom 26.10.1990; Aktenzeichen HKT 3/90)

AG Passau (Aktenzeichen 2 UR II 62/89)

 

Tenor

I. Auf die sofortigen weiteren Beschwerden der Antragsteller zu 1) und 2) wird der Beschluß des Landgerichts Passau – Kammer für Handelssachen – vom 26. Oktober 1990 in Nr. I insoweit aufgehoben, als die sofortigen Beschwerden dieser Antragsteller zurückgewiesen worden sind; Nr. II des Beschlusses wird aufgehoben.

II. Die Sache wird zu neuer Behandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Landgericht Passau zurückverwiesen.

III. Der Geschäftswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf 20.000 DM festgesetzt.

 

Tatbestand

I.

Die Antragsteller beantragten beim Amtsgericht, sie für berechtigt zu erklären, bei der persönlichen Ausübung ihres Kontrollrechts als Kommanditisten der Antragsgegnerin gemäß § 166 HGB jeweils Frau …, Steuerberaterin, …, als Sachverständige zuzuziehen.

Diesen Antrag wies das Amtsgericht mit Beschluß vom 20.2.1990 zurück. Gegen diese am 1.3. zugestellte Entscheidung legten die Antragsteller mit am 15.3.1990 eingegangenem Schriftsatz sofortige Beschwerde ein. Das Landgericht – Kammer für Handelssachen – wies mit Beschluß vom 26.10.1990 das Rechtsmittel als unbegründet zurück. Gegen diese am 22.11. zugestellte Entscheidung richten sich die am 6.12.1990 eingegangenen sofortigen weiteren Beschwerden der Antragsteller zu 1) und 2).

 

Entscheidungsgründe

II.

Die zulässigen Rechtsmittel sind begründet.

1. Einem Kommanditisten steht gemäß § 166 Abs. 3 HGB i.V.m. §§ 145, 146 FGG das Recht zu, bei dem Gericht der Freiwilligen Gerichtsbarkeit die Mitteilung einer Bilanz und eines Jahresabschlusses oder sonstiger Aufklärungen sowie die Vorlegung der Bücher...

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