Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Bayerisches LSG Urteil vom 30.10.2013 - L 1 LW 22/12

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung der Steigerungszahl für zugesplittete Zeiten auf den halben Wert des Umrechnungsfaktors für unverheiratete Landwirte

 

Leitsatz (amtlich)

Gegen die in § 100 Abs. 1 ALG geregelte Begrenzung der Steigerungszahl für zugesplittete Zeiten auf den halben Wert des Umrechnungsfaktors, der für unverheiratete Landwirte und die Anzahl an vollen Beitragsjahren maßgebend ist, bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken im Hinblick auf den Bestimmtheitsgrundsatz sowie Art. 6 und 14 GG.

 

Normenkette

ALG § 100 Abs. 1, § 23 Abs. 1-3, §§ 92, 1 Abs. 3, § 99; GG Art. 14 Abs. 1 S. 1, Art. 6, 20 Abs. 3

 

Tenor

I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 23. August 2012 wird zurückgewiesen.

II. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die Höhe der Altersrente für Landwirte.

Die 1951 geborene Klägerin ist seit 1. April 1970 mit dem 1936 geborenen Nikolaus A. verheiratet. Die Beklagte bewilligte dem Ehemann, der ab 01.11.1966 bis 30.09.2000 insgesamt 407 Kalendermonate mit anrechenbaren Beitragszeiten bei der Beklagten zurückgelegt hat, mit bestandskräftig gewordenem Bescheid vom 29.10.2001 Altersrente an Landwirte gemäß § 11 Abs. 1 ALG ab 1. November 2001. Sie legte dabei in der Rentenberechnung den Umrechnungsfaktor für Verheiratete zu Grunde.

Auf Antrag der Klägerin vom 03.01.2012 bewilligte ihr die Beklagte mit Bescheid vom 03.01.2012 eine vorzeitige Altersrente ab 1. Januar 2012 (Bruttobetrag 263,35 EUR, Nettobetrag 236,62 EUR). Bei der Rentenberechnung wandte sie § 100 Abs. 1 ALG (Begrenzung der Steigerungszahl für sog. Fiktivzeiten nach § 92 Abs. 1 ALG) an und legte dafür den halben Wert des Umrechnungsfaktors für Unv...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Rechte und Pflichten: Praxishandbuch KI und Recht
Praxishandbuch KI und Recht
Bild: Haufe Shop

Das Buch führt in die rechtlichen Grundlagen im Zusammenhang mit dem Einsatz von KI ein. Insbesondere werden die neue europäische KI-Verordnung (AI Act) und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten behandelt. Auch Haftungsfragen und für die datenschutzkonforme KI-Nutzung werden dargestellt. 


Alterssicherungsgesetz der ... / § 100 Begrenzung der Steigerungszahl
Alterssicherungsgesetz der ... / § 100 Begrenzung der Steigerungszahl

  (1) 1Die Steigerungszahl wird, soweit sie auf Zeiten nach § 92 Abs. 1 und sich hieran anschließende Zurechnungszeiten vor dem 1. Januar 1995 beruht, auf den halben Wert des Umrechnungsfaktors (Anlage 2) begrenzt (Grenzsteigerungszahl), der für ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren