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Bayerisches LSG Urteil vom 14.09.2006 - L 7 AS 100/06

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Grundsicherung für Arbeitsuchende. Einkommensberücksichtigung. Kindergeld für volljähriges Kind

 

Orientierungssatz

Kindergeld für ein im Haushalt der Eltern lebendes volljähriges Kind, das von der Familienkasse auf das Konto des Kindes ausgezahlt wird, ohne dass eine Abzweigung nach § 74 Abs 1 EStG vorliegt, ist als Einkommen nach § 11 Abs 1 S 1 SGB 2 dem kindergeldberechtigten Elternteil zuzurechnen.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 06.12.2007; Aktenzeichen B 14/7b AS 54/06 R)

 

Tenor

I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts München vom 7. März 2006 aufgehoben und die Klage abgewiesen.

II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

III. Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist die Höhe der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (Arbeitslosengeld II - Alg II -) für die Zeit vom 01.07.2005 bis 31.03.2006 nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) streitig.

Der 1946 geborene Kläger wohnt mit seinen beiden volljährigen Kindern (geboren 1980 und 1983) zusammen in einer Wohnung. Die Beklagte bewilligte ihm mit Bescheiden vom 25.07. und 21.09. 2005 für die Zeit vom 01.07. bis 30.09.2005 bzw. 01.10.2005 bis 31.03.2006 folgende Leistungen: für Juli 600,79 EUR unter Anrechnung des Kindergeldes von 154,00 EUR als Einkommen, für August 2005 403,45 EUR unter Berücksichtigung des Kindergeldes von 266,93 EUR, für September 320,19 EUR unter Anrechnung des Kindergeldes von 308,00 EUR und für die Zeit ab Oktober 2005 in Höhe 67,00 EUR unter Berücksichtigung des Kindergeldes von 308,00 EUR.

Gegen diese Bescheide legte der Kläger am 11.08.2005 und 06.10. 2005 jeweils Widerspruch mit der Begründung ein, das Kindergeld werde direkt an die Kinder ausbezahlt, dieses sei deshalb nicht als sein Einkom...

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