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Bayerisches LSG Urteil vom 05.04.2016 - L 5 KR 392/12

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Krankenversicherung. Versicherungspflicht. nur einmaliges und unwesentliches Überschreiten der Jahresentgeltgrenze. Beitragspflicht. Arbeitsentgelt. Beitragsnachforderung. Säumniszuschläge. Verschuldensvorwurf gegen Arbeitgeber bei vollständig auf einen Steuerberater übertragenen Beitragsverantwortung und mangelhafter Überwachung

 

Leitsatz (amtlich)

Arbeitgeber, die ihre Beitragsverantwortung vollständig auf einen Steuerberater übertragen und dessen Handeln unhinterfragt hinnehmen, trifft ein Verschuldensvorwurf iSd § 24 SGB IV (Säumniszuschläge).

 

Orientierungssatz

Der anzuwendende Arbeitsentgeltbegriff ist sowohl für den Bereich beitragspflichtiges Entgelt als auch in Bezug auf die Berechnung der Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Abs 6 SGB 5 allein in § 14 SGB 4 legal definiert, in gleicher Weise wie die Ausnahmen gem § 17 SGB 4 (iVm der danach erlassenen SvEV bzw ArEV). Dafür, dass der Gesetzgeber für Beitragspflicht sowie Versicherungsfreiheit einen unterschiedlichen Entgeltbegriff verwenden wollte, findet sich eine Stütze weder im insoweit eindeutigen Wortlaut des Gesetzes noch an anderer Stelle.

 

Nachgehend

BSG (Beschluss vom 22.03.2017; Aktenzeichen B 12 KR 88/16 B)

 

Tenor

I. Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Regensburg vom 04.09.2012 wird zurückgewiesen.

II. Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die Versicherungspflicht in sowie um die Zahlung von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung ab dem Jahr 2003.

1. Der Kläger ist Zahnarzt und seit 1996 Arbeitgeber des am 07.10.1963 geborenen Beigeladenen zu 2), der jedenfalls vom 01.01.2001 bis 31.12.2002 auf Grund Beschäftigung pflichtversichertes Mitglied der Beklagten s...

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