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Bayerischer VGH Beschluss vom 04.03.1997 - 24 CS 96.3366

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Entscheidungsstichwort (Thema)

LStVG-Maßnahmen am Auerburgberg (Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO). Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluß des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 23. August 1996

 

Verfahrensgang

VG München (Beschluss vom 23.08.1996; Aktenzeichen 17 S 96.2573)

 

Tenor

I. Der Beschluß des Verwaltungsgerichts München vom 23. August 1996 wird in Ziffern I. und II. aufgehoben.

Der Antrag der Antragsteiler in auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs vom 12. April 1996 gegen den Bescheid des Landratsamts Rosenheim vom 21. März 1996 wird abgelehnt.

II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen zu tragen.

III. Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 50.000 DM festgesetzt.

 

Tatbestand

Die Antragsteller in ist Eigentümerin des A. bergs, Fl.Stck.Nr. 167, Gemarkung O. Am 28. August 1993 löste sich in ca. 8 m Höhe auf einer Felswand am A. berg ein größerer Steinblock und fiel auf das darunterliegende Wohnhaus, am S. berg 5, das im Eigentum von Herrn Dr. O. M. steht.

Auf dem Grundstück befand sich früher ein bäuerliches Anwesen, das aus einem felsabgewandten südlich orientierten Wohnteil und einem felszugewandten nördlich ausgerichteten Wirtschaftsteil mit einem Stall im Erdgeschoß und einer Tenne im Obergeschoß bestand. Das landwirtschaftliche Gebäude bestand seit ca. 300 Jahren. Das Grundstück wurde im Jahre 1969 von dem Voreigentümer, Herrn C. S., erworben. Im selben Jahr stellte Herr S. bei der Gemeinde O. einen Antrag auf Aus- und Umbau des Anwesens, insbesondere sollte eine Erweiterung des bisherigen Wohnteils in den Wirtschaftsteil stattfinden. Die Gemeinde erteilte ihr Einvernehmen, wies aber ausdrücklich auf die Gefährdungslage des Grundstücks durch eventuelle Steinschläge oder Felsabbrüche...

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