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BAG Urteil vom 30.09.1971 - 5 AZR 146/71

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Leitsatz (redaktionell)

Die wiederholte Befristung von Arbeitsverhältnissen mit Bühnenchormitgliedern gemäß § 2 Nr 3 Normalvertrag Chor ist zulässig.

 

Orientierungssatz

1. Normalvertrag Chor für Chormitglieder an stehenden Bühnen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland vom 1964-12-10.

2. Tarifvertrag über das Mitteilungspflichtabkommen vom 1964-12-10 zwischen dem Deutschen Bühnenverein und der Vereinigung Deutscher Opernchöre und Bühnentänzer in der DAG.

 

Normenkette

TVG § 1; BGB § 620; ArbGG § 110 Abs. 1 Nr. 2

 

Verfahrensgang

LAG Düsseldorf (Entscheidung vom 01.04.1971; Aktenzeichen 3 Sa 437/70)

 

Fundstellen

Haufe-Index 439787

BAGE 23, 460

BAGE, 460

DB 1972, 49

ARST 1972, 54

AP § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, Nr 36

AR-Blattei, Arbeitsvertrag-Arbeitsverhältnis VIII Entsch 15

AR-Blattei, ES 220.8 Nr 15

EzA § 620 BGB, Nr 16

UFITA 1967, 270

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