Haufe.de Shop
Service & Support
Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

BAG Urteil vom 23.03.1984 - 7 AZR 249/81

Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
 

Leitsatz (redaktionell)

Kirchenaustritt als Kündigungsgrund

GG Art 140, WRV Art 137 Abs 3, KSchG § 1 Abs 2 Fassung: 1969-08-25, KSchG § 9 Abs 1 S 2 Fassung: 1969-08-25, BGB § 626, BGB § 620 Abs 2

1. Der Kirchenaustritt eines bei einer kirchlichen Einrichtung beschäftigten Arbeitnehmers (hier: Buchhalter in einem katholischen Jugendheim) ist jedenfalls dann nicht geeignet, eine ordentliche Kündigung aus verhaltens- oder personenbedingten Gründen sozial zu rechtfertigen, wenn die im Einzelfall gebotene Interessenabwägung ergibt, daß die ordentliche Kündigung bei verständiger Würdigung in Abwägung der Interessen der Vertragsparteien nicht als billigenswert und angemessen angesehen werden kann.

2. Es bleibt unentschieden, ob der Kirchenaustritt eines bei einer kirchlichen Einrichtung beschäftigten Arbeitnehmers auch dann eine kündigungsrechtlich relevante Verletzung der Loyalitätspflicht darstellt, wenn der Arbeitnehmer Tätigkeiten wahrzunehmen hat, die keine Nähe zu spezifisch kirchlichen Aufgaben aufweisen.

2. Entscheidung wurde wegen Verletzung von GG Art 140 iV mit WRV Art 137 Abs 3 durch Beschluß des BVerfG vom 1985-06-04 2 BvR 856/84 aufgehoben und an das BAG zurückverwiesen.

 

Orientierungssatz

Außerordentliche und ordentliche Kündigung eines in einer kirchlichen Einrichtung tätigen Buchhalters wegen Austritts aus der Kirche; Auflösungsantrag des Arbeitgebers.

 

Verfahrensgang

LAG München (Entscheidung vom 09.04.1981; Aktenzeichen 8 (3) Sa 556/80)

ArbG München (Entscheidung vom 09.07.1980; Aktenzeichen 2 Ca 702/80)

 

Nachgehend

BVerfG (Beschluss vom 04.06.1985; Aktenzeichen 2 BvR 1703/83)

 

Fundstellen

Haufe-Index 441156

BAGE 45, 250-259 (Leitsatz 1-2 und Gründe)

BAGE, 250

BB 1984, 1552-1552 (Leitsatz 1-2 und Gründe)

NJW 1984, 2596-2598 (Leitsatz 1-2 und Gründe)

BlStSozArbR 1984, 294-294 (Gründe)

JR 1985, 484

NZA 1984, 287-288 (Leitsatz 1-2 und Gründe)

RzK, I 8g Nr 7 (Leitsatz 1-2)

AP GG Art. 140, Nr. 16 Mayer-Maly, Theo

AP, (Leitsatz 1-2 und Gründe)

AR-Blattei Kirchenbedienstete, Entsch. 26 Hofmann, Paul

AR-Blattei, ES 960 Nr 26 (Leitsatz 1-2 und Gründe)

AR-Blattei, Kirchenbedienstete Entsch 26 (Leitsatz 1-2 und Gründe)

EzA § 1 KSchG Tendenzbetrieb, Nr 15 (Leitsatz 1-2 und Gründe)

EzA KSchG § 1, Tendenzbetrieb Nr. 15 Herschel, Wilhelm

KirchE 22, 53-62 (red. Leitsatz und Gründe)

MDR 1984, 874-875 (Leitsatz 1-2 und Gründe)

ZfA 1985, 615-616 (Gründe)

Dieser Inhalt ist unter anderem im TVöD Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Krankenbezüge / 5 Krankengeldzuschuss (§ 22 Abs. 2, 3 TVöD)
    2.216
  • Bereitschaft / 3.3 Rufbereitschaft als Arbeitszeit – Entgelt
    1.591
  • Zuschläge, Ausgleich für Sonderformen der Arbeit
    1.463
  • Sonderurlaub
    1.453
  • Entgelt / 3.4.2.6 Berücksichtigung bereits erworbener Stufen
    1.354
  • Urlaub / 8.12 Beginn oder Ende des Arbeitsverhältnisses im Urlaubsjahr
    1.293
  • Jubiläumsgeld
    1.290
  • Sozial- und Erziehungsdienst / 12.2 Sozial- und Erziehungsdienst-Zulage
    1.244
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1 Urlaub für das Jahr der Beendigung des Arbeitsverhältnisses festsetzen
    1.227
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1.2 Zu viel genommener Urlaub
    1.171
  • Entgelt / 3.5 Stufenlaufzeit
    1.101
  • Entgelt / 4.1 Leistungsabhängiger Stufenaufstieg (§ 17 Abs. 2 TVöD)
    1.070
  • Entgelt / 4.1.1 Stufenlaufzeitverkürzung
    1.050
  • TV-L / § 34 Kündigung des Arbeitsverhältnisses
    1.044
  • Erwerbsminderung / 3.3.1.1 Ruhen des Arbeitsverhältnisses
    1.022
  • Zulagen / 4.1 Die Regelung des TVöD
    969
  • Zulagen / 4.1.2 Höhe der Zulage
    956
  • Entgelt / 3.7.2 Stufenlaufzeit bei Höhergruppierung
    934
  • Eingruppierung – Entgeltordnung TVöD-Bund / 10.2.4 Einstufung vergleichbarer Beamter
    909
  • Zeugnis / 11.6 Schlussfloskel
    908
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt TVöD Office Professional
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Öffentlicher Dienst
EuGH-Vorlage: EuGH soll Kündigung bei Kirchenaustritt klären
Bibel mit Kreuzkette
Bild: MEV Verlag GmbH, Germany

Ist es zulässig, dass kirchliche Arbeitgeber Beschäftigten allein aufgrund ihres Austritts aus der katholischen Kirche kündigen? Das soll jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) klären. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat erneut ein Verfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof vorgelegt.


Ausfall- und Verzugsrisiken mininmieren: Forderungsmanagement
Forderungsmanagement in der öffentlichen Verwaltung
Bild: Haufe Shop

Gebühren, Beiträge, Bußgelder, Mieten: Geld, das Kommunen zusteht und das sie oft eintreiben müssen. Die Autorin gibt einen Überblick über die einzelnen Schritte des Forderungsmanagements und zeigt, wie Sie mit insolventen Schuldner:innen umgehen.


BAG 7 AZR 418/83
BAG 7 AZR 418/83

  Entscheidungsstichwort (Thema) Kündigung eines Assistenzarztes wegen Kirchenaustritt  Leitsatz (redaktionell) Der Austritt aus der katholischen Kirche kann bei einem in einem katholischen Krankenhaus beschäftigten Assistenzarzt einen personenbedingten ...

4 Wochen testen


Newsletter Arbeitsschutz
Bild: Haufe Online Redaktion
Newsletter Digitalisierung & Transformation im Öffentlichen Dienst

Aktuelle Informationen zum Thema Digitalisierung & Transformation im Öffentlichen Dienst frei Haus – abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Digitalisierung
  • Transformation
  • Weiterbildung
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Öffentlicher Dienst Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe Öffentlicher Sektor
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Haufe HR Chatbot
Haufe Akademie
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Shop Öffentlicher Dienst
Öffentlicher Dienst Produkte
Komplettlösungen
Finanzen & Controlling Produkte
Öffentlicher Dienst Alle Produkte
Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren